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Meldungen aus der SHK-Szene

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Neue Regeln für Energieausweise

Bei Mieterwechsel ist ein gültiger Energieausweis vorzulegen.

Ab 1. Mai 2021 gelten neue Regeln für Energieausweise von bestehenden Wohngebäuden. So wird künftig die Höhe der Treibhausgas-Emissionen in den Energieausweis aufgenommen. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Bei Verbrauchsausweisen sind Hauseigentümerinnen und -eigentümer in Zukunft verpflichtet, detaillierte Angaben zur energetischen Bewertung des Gebäudes zu machen. Aussteller müssen die Angaben vor Ort oder anhand geeigneter Fotos prüfen. Die Änderungen sollen die Aussagekraft der Ausweise verbessern. Relevant werden die Änderungen in diesem Jahr für Energieausweise, die 2011 ausgestellt wurden.

Da Energieausweise nur zehn Jahre gültig sind, müssen Eigentümer sie unter Umständen erneuern lassen. Gebäudeenergieberater und andere Fachleute können das Dokument ausstellen. Der Ausweis oder eine Kopie davon muss vorgelegt werden, wenn ein Gebäude neu vermietet, verkauft oder verpachtet wird. Das gilt nicht nur wie bisher für Gebäudeeigentümer, sondern künftig auch explizit für Makler. Wer sein Gebäude selbst bewohnt oder nicht neu vermietet, braucht keinen neuen Ausweis.

Energieberaterinnen und Energieberater, die Energieausweise ausstellen können: www.zukunftaltbau.de/im-eigenheim/beratung/ oder www.energie-effizienz-experten.de

Neutrale Informationen gibt es auch kostenfrei am Beratungstelefon von Zukunft Altbau unter 08000 12 33 33 (Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr) oder per E-Mail an beratungstelefon@zukunftaltbau.de.

Hauseigentümer haben in der Regel die Wahl zwischen einem Energieverbrauchsausweis und einem Energiebedarfsausweis. „Beim Bedarfsausweis zeigt eine Skala von grün bis rot den berechneten Energiebedarf des Gebäudes anhand des baulichen Zustandes und der Heiztechnik“, erklärt Frank Hettler von Zukunft Altbau. „Der Verbrauchsausweis präsentiert in denselben Farben den durchschnittlichen Heizenergieverbrauch der vergangenen drei Jahre.“ Modernisierungsempfehlungen sind Bestandteil beider Energieausweise. Gebäudeenergieberater und andere Fachleute können das Dokument ausstellen.

Neue gesetzliche Grundlage ist das am 1. November 2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG). Davor waren die Vorschriften für Energieausweise in der Energieeinsparverordnung EnEV festgelegt. Bei den Neuerungen für bestehende Gebäude sieht das GEG eine Übergangsfrist bis 30. April 2021 vor. Erst danach kommen die zusätzlichen Regeln für Energieausweise zum Tragen.

Energieausweis GEG

BMJV

Energieausweis GEG

Energieausweise: das sind die Neuerungen

Folgende Regelungen kommen künftig hinzu: Ab 1. Mai 2021 werden die Treibhausgas-Emissionen im Energieausweis aufgeführt. In der EnEV war diese Ausweisung bisher nicht verpflichtend, mit der Umsetzung des GEG ist dies nun erforderlich. Mit der neuen Vorschrift enthält der Energieausweis künftig Informationen, die den CO2-Fußabdruck deutlicher darstellen. Die Emissionen werden aus dem Primärenergiebedarf oder -verbrauch des Gebäudes berechnet.

Was bislang schon bei Bedarfsausweisen der Fall ist, gilt ab Mai auch bei Verbrauchsausweisen. Eigentümer müssen die energetische Qualität des Gebäudes detailliert angeben, inklusive inspektionspflichtiger Klimaanlagen. Auch das Fälligkeitsdatum der nächsten Untersuchung muss festgehalten werden. Aussteller der Verbrauchsausweise müssen künftig die bestehenden Gebäude vor Ort in Augenschein nehmen oder anhand geeigneter Fotos bewerten, um passende Maßnahmen zur Modernisierung zu empfehlen. Stellen Eigentümer Daten für den Energieausweis bereit, sind sie für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich. Experten, die Energieausweise ausstellen, müssen die bereitgestellten Informationen sorgfältig prüfen und dürfen diese nur verwenden, wenn kein Zweifel an ihrer Richtigkeit besteht.

Die Pflicht, bei der Vermietung, Verpachtung oder dem Verkauf eines Wohngebäudes einen Energieausweis vorzulegen, gilt in Zukunft auch explizit für Immobilienmakler, nicht nur für die Eigentümer. Die Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bleiben unverändert erhalten.

Wer braucht welchen Ausweis?

Vielen Eigentümern ist unklar, welchen Energieausweis sie beauftragen sollen. Für Käufer und Mieter von Ein- oder Zweifamilienhäusern ist der Bedarfsausweis teilweise Pflicht, in jedem Fall aber besser geeignet. Der Verbrauchsausweis zeigt, die Heizgewohnheiten des Vornutzer und damit, wie viel CO2 tatsächlich ausgestoßen wurde. Das Verbrauchsprofil ist für die nachfolgenden Bewohner jedoch nicht immer aussagekräftig. Bei Mehrfamilienhäusern mit zahlreichen Wohnungen ist das anders. Ein Durchschnitt der Verbrauchswerte unterschiedlicher Bewohner hat genügend Aussagekraft. Deshalb werden hier eher Verbrauchsausweise eingesetzt.

Auf dem Bedarfsausweis stehen deutlich mehr Informationen. Er zeigt den bauphysikalisch berechneten Energiebedarf in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. Steht die Effizienzampel auf dem Ausweis auf Grün, können die Eigentümer bei einer Veräußerung besser für ihr effizientes Haus werben. Immobilien mit einem Label im grünen Bereich verursachen rund 15 bis 20 Euro weniger Energiekosten pro Quadratmeter und Jahr als schlecht gedämmte Gebäude. Bei einer Wohnung mit 90 Quadratmetern Wohnfläche sind das jährlich immerhin rund 1.500 Euro. Für Kauf- oder Mietinteressenten sind diese Häuser deutlich attraktiver als solche, die hohe Betriebskosten verursachen.

Die Kosten des Bedarfsausweises sind für die Hauseigentümer zunächst höher, da eine Analyse des Gebäudes vor Ort durch einen Fachmann nötig ist. In der Regel fällt ein eher niedriger dreistelliger Betrag an. Die Alternative Verbrauchsausweis ist deutlich billiger, aber auch weniger aussagekräftig. Im Netz gibt es bereits Verbrauchsausweise für unter 50 Euro, die allerdings häufig ihr Papier nicht wert sind. Die Anbieter senden den Ausweis mit den ungeprüften Angaben per E-Mail zu, die Fehlerhäufigkeit ist daher hoch. Das kann auch juristisch heikel werden, da die Käufer für die Fehler rechtlich verantwortlich sind. Daher: Hände weg von Billigangeboten.

Es empfiehlt sich, die Ausstellung des Energieausweises mit einer Energieberatung zu verknüpfen, aus der am Ende ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) hervorgeht. Die Beratung wird mit bis zu 80 Prozent gefördert und kostet am Ende wenige hundert Euro. Für jede Sanierungsmaßnahme, die aus dem iSFP hervorgeht, gibt es einen Zusatzbonus von fünf Prozent der Kosten. So macht sich die Energieberatung schnell bezahlt, außerdem sorgt sie für eine fachlich einwandfreie Sanierung.


2020: 40 % mehr Heizungs-Wärmepumpen verkauft

120 000 Heizungswärmepumpen sind laut der gemeinsamen BDH/BWP-Absatzstatistik zum Heizungsmarkt im Jahr 2020 in Deutschland neu installiert worden. Das entspricht einem Wachstum von 40 % gegenüber dem Vorjahr.

Paul Waning Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP): „Diese Entwicklung macht deutlich, dass die staatlichen Fördermaßnahmen für umweltschonende Heizungssysteme gut angenommen werden – ein schöner Erfolg auch für das Klimaprogramm der Bundesregierung.“

Absatzentwicklung Wärmepumpen

Bundesverband Wärmepumpe

Absatzentwicklung Wärmepumpen

Das sprunghafte Wachstum zeige außerdem, dass die Wärmepumpenbranche den klimatechnischen Herausforderungen der kommenden Jahre und Jahrzehnte gewachsen ist. Waning: „Die Wärmepumpe ist der sicherste und effizienteste Weg, erneuerbaren Strom in Gebäudewärme oder -kälte umzuwandeln. Die Branche steht bereit für die Energiewende im Heizungskeller. Für die Erreichung der Klimaschutzziele ist die Wärmepumpe im Wärmesektor Schlüsseltechnologie mit unschlagbarem Wirkungsgrad.“

Luft/Wasser-Systeme weiterhin dominant

Das größte Wachstum erlebten 2020 erneut Luft/Wasser-Wärmepumpen: 95 500 Geräte (+ 44 5 gegenüber dem Vorjahr) wurden insgesamt abgesetzt, davon über 56 500 Monoblock-Geräte (+ 61 %) und 39 000 Split-Geräte (+ 26 %).

Auch Sole/Wasser-Wärmepumpen legten um 18 % zu, es wurden im vergangenen Jahr 20.500 erdgekoppelte Anlagen verkauft. Bei Grundwasser-Wärmepumpen und sonstigen Wärmequellen liegt das Wachstum mit 4000 installierten Anlagen bei 60 % gegenüber dem Vorjahr.

Absatzzahlen Wärmepumpen

Bundesverband Wärmepumpe

Absatzzahlen Wärmepumpen

Insgesamt konnten Luft/Wasser-Systeme 2020 ihren Marktanteil mit 79,4 % erneut vergrößern (2019: 72 %), erdgekoppelte und sonstige Systeme hatten 2020 einen Marktanteil von 20,6 %.

Auch bei reinen Warmwasser-Wärmepumpen stieg die Zahl der installierten Geräte um 24 % gegenüber dem Vorjahr. Hier wurden 20 500 Geräte installiert. Die Gesamtzahl aller installierten Wärmepumpen lag 2020 bei 140 500, das entspricht einem Wachstum von 37 %.

Bestand: Heizungstausch mit Wärmepumpe nimmt Fahrt auf

Besonders erfreulich: Auch im Bestand wächst der Trend zu erneuerbaren Heizungen. Bei der Modernisierung werden zunehmend konventionelle Systeme mit fossilen Brennstoffen ersetzt. Aus den Zahlen der BAFA-Förderanträge lässt sich ableiten, dass ein Viertel der 2020 abgesetzten Wärmepumpen, also ca. 30 000 Anlagen, im Austausch für eine alte Öl-Heizung verbaut wurden.

Mit insgesamt knapp über 1 Mio. installierter Heizungs-Wärmepumpen liegt Deutschland im internationalen Vergleich jedoch weit zurück und bei insgesamt 21 Mio. Heizungssysteme ist der Weg zur Klimaneutralität im hiesigen Gebäudesektor noch weit. Für die Erreichung der Klimaziele müsste laut aktuellen Klimastudien (BDI, Agora) die zweite Million Wärmepumpen bereits im kommenden Jahr installiert sein.

Besonders vor dem Hintergrund der bevorstehenden Bundestagswahl ist entscheidend, dass die Weichen für eine konsequente Umsetzung der Wärmewende schnell gestellt werden, damit das Ziel im Gebäudesektor nicht verfehlt wird.

So sei der Preis für Strom für den Verbraucher nach wie vor viel zu hoch. Waning: „Die neue Bundesregierung muss die grundlegende Neustrukturierung der Abgaben und Umlagen auf Energieträger weiter vorantreiben. Es bedarf dringend eines alternativen Finanzierungsmodells für die EEG-Umlage, die derzeit allein vom Endkunden getragen wird.“

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 Anmerkung: Seit 2021 wird die EEG-Umlage nicht mehr vollständig von den Endkunden getragen. Für 2021 ist die EEG-Umlage durch einen Bundeszuschuss auf 6,5 Ct/kWh gedeckelt. Ohne den Bundeszuschuss wäre die EEG-Umlage auf 9,651 Ct/kWh gestiegen. Ein Teil des Bundeszuschusses wird aus der CO2-Bepreisung finanziert. 

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Insbesondere Strom, der für die Erzeugung von Wärme mit Wärmepumpen zum Einsatz kommt, sollte für den Verbraucher zeitnah von Abgaben und Umlagen befreit werden, fordert der BWP. Die CO2-Bepreisung, die seit 2021 zum Tragen kommt, sei für eine gerechte Verteilung der Abgaben auf Energieträger bei weitem nicht ausreichend.

Wärmepumpe ist auch für Bestand geeignet

„Nach wie vor ist sowohl im Fachhandwerk als auch bei den Bauherren die Meinung verbreitet, dass Wärmepumpen im Bestand nicht effizient arbeiten können. Das stimmt jedoch nicht und viele Beispiele vom Fachwerkhaus aus dem 16. Jahrhundert bis zum 1970er-Jahre Einfamilienhaus mit Heizkörpern und Wärmepumpe beweisen das Gegenteil“, erklärt Dr. Martin Sabel, Geschäftsführer des BWP. BWP-Datenbank mit Referenz-Projekten.

Siehe auch: Wärmepumpen: Auch im Altbau sinnvoll

„Die Dimensionierung und Auslegung einer Wärmepumpe mag zuweilen anspruchsvoller sein als der Einbau eines konventionellen Heizungssystems – sie ist aber sicher kein Hexenwerk und der Aufwand lohnt sich sowohl für den Fachpartner als auch für den Nutzer mittel bis langfristig auf jeden Fall.“

Absatzzahlen Warmwasserwärmepumpen

Bundesverband Wärmepumpe

Absatzzahlen Warmwasserwärmepumpen

Eine sorgfältige Planung und fachgerechte Installation ist jedoch Voraussetzung für den erfolgreichen Umstieg auf ein klimaschonendes Wärmepumpensystem. Sabel: „Um die Qualität beim Einbau von Wärmepumpen auch angesichts der steigenden Nachfrage gewährleisten zu können, wird eine ausreichende Zahl an Fachkräften im SHK- und Brunnenbau-Sektor benötigt, damit die Wärmewende nicht ausgebremst wird. Es gibt ein großes Potential an Handwerksbetrieben (SHK und andere), die sich bislang noch nicht oder nicht intensiv mit Wärmepumpen auseinandergesetzt haben, sich aber mit begrenztem Aufwand die notwendige Sachkunde aneignen können.“

Der BWP unterstützt die Branche mit Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Gemeinsam mit dem VDI läuft seit 2018 das Schulungsprogramm nach der Richtlinie VDI 4645 zum „Sachkundigen für Wärmepumpensysteme“, um SHK-Fachbetrieben, Planern und Beratern die Möglichkeit zu geben, sich in Richtung erneuerbare Heizsysteme weiterzubilden. Auch das kostenfreie E-Learning/ E-Teaching zum Thema Wärmepumpen für SHK-Azubis wird gut angenommen und konnte gerade in Zeiten des Homeschoolings gute Erfolge verzeichnen.

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