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Meldungen aus der SHK-Szene


CO2 Steuer - Heizen mit Erneuerbaren wird attraktiver

Durchschnittliche Haushalte müssen ab 2021 mit Mehrkosten von 40 bis 140 Euro pro Jahr für Heizöl, Erdgas oder Fernwärme rechnen. Das zeigen Berechnungen der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online. Da der CO2-Preis weiter angehoben wird, steigen die durchschnittlichen Mehrkosten bis 2025 voraussichtlich um bis zu 315 Euro pro Jahr. Erneuerbare Energieträger werden fürs Heizen zur attraktiven Alternative, da auf sie kein CO2-Preis anfällt.

Erneuerbare und Wärmepumpen werden attraktiver

Auch das Heizen mit Wärmepumpen dürfte deutlich günstiger werden. Der Grund ist, dass die Einnahmen aus dem CO2-Preis die EEG-Umlage senken und Strom billiger machen sollen. Verbraucher mit Wärmepumpen zahlen 2021 in einem durchschnittlichen Einfamilienhaus schätzungsweise 240 Euro weniger für ihren gesamten Stromverbrauch als dieses Jahr. Im Jahr 2025 sind es voraussichtlich 275 Euro weniger.

Obwohl der Stromverbrauch mit Wärmepumpe steigt, kommen Verbraucher ab 2021 damit preislich günstiger weg. Für einen durchschnittlichen Haushalt im Mehrfamilienhaus sinken die Stromkosten 2021 voraussichtlich um 70 Euro. Dagegen kostet Heizen mit Heizöl 85 Euro mehr. Fossil heizen wird also teurer – und wer noch keine Wärmepumpe hat, könnte trotz Mehrkosten für den Stromverbrauch von einem Umstieg profitieren.

Wie kann ich als Verbraucher meinen Verbrauch senken?

Um ihre Energiekosten und damit den CO2-Ausstoß so gering wie möglich zu halten, rät co2online Verbrauchern zu mehreren Möglichkeiten:

Das grundsätzliche Sparpotenzial ermitteln, etwa mit kostenlosen Online-Vergleichen auf www.heizspiegel.de und www.stromspiegel.de.

 Besonders für Eigentümer: Prüfen, wie sich die bestehende Heizung optimieren lässt oder ob sie besser ausgetauscht werden sollte. Fürs Optimieren gibt es bis zu 30 Prozent Zuschuss vom Staat, für den Austausch einer Ölheizung bis zu 45 Prozent. Auch regionale Zuschüsse prüfen, etwa für den Heizungstausch in Berlin.

 Warmwasser sparen und effektiv lüften, etwa mit programmierbaren Thermostaten; Beispiele dafür gibt es HIER Tipps.


PV-Anlagen - Bis 31. Januar 2021 Registrierungspflicht erfüllen!

Wer Eigentümer einer Photovoltaikanlage ist, muss sie in das zentrale Marktstammdatenregister eintragen. Für ältere Solarstromanlagen endet nun die Übergangsfrist: Bis 31. Januar 2021 müssen alle Solarstromanlagen in das Register eingetragen werden, die vor dem 1. Februar 2019 in Betrieb gegangen sind. Darauf weist das Solar Cluster Baden-Württemberg hin. Ohne Anmeldung erhalten die Anlageneigentümer keine Einspeisevergütung mehr. Eine Registrierung ist einfach und dauert weniger als eine halbe Stunde, betont Franz Pöter vom Solar Cluster. Es müssen nur wenige Daten eingetragen werden. Für Neuanlagen besteht die Pflicht schon seit Februar 2019. Sie müssen einen Monat nach Inbetriebnahme im Register eingetragen werden. Die Marktstammdaten-Regelung gilt auch für Blockheizkraftwerke und Solarstromspeicher.

Wer eine Photovoltaikanlage betreibt, muss sie in das Marktstammdatenregister eintragen. Spätestens Ende Januar 2021 gilt das auch für ältere Solarstromanlagen.

Plattform EE BW / Kuhnle & Knödler

Wer eine Photovoltaikanlage betreibt, muss sie in das Marktstammdatenregister eintragen. Spätestens Ende Januar 2021 gilt das auch für ältere Solarstromanlagen.

Das Marktstammdatenregister, abgekürzt MAStR, ist das zentrale Register für sämtliche Erzeugungsanlagen und Speicher des deutschen Strom- und Gasmarktes und wird von der Bundesnetzagentur geführt. Nach etlichen Verzögerungen startete im Februar 2019 das für die Registrierung vorgesehene Webportal der Meldestelle und löste alte Anmeldeformalitäten ab. Auch Anlagenbetreiber, die ihre Anlagen schon einmal im PV-Meldeportal oder dem EEG-Anlagenregister angemeldet hatten, müssen die Solarstromanlagen im Marktstammdatenregister registrieren. Eine automatische Datenübernahme durch die Bundesnetzagentur in das Register erfolgt nicht. Sogar Anlagen, die ihre EEG-Einspeisevergütung Ende 2020 verlieren, müssen angemeldet werden.

Ohne Nachregistrierung fließt kein Geld

Eigentümer kennen die Nachregistrierungspflicht oft nicht oder haben sie nach fast zwei Jahren wieder vergessen. Um diese Informationslücke zu schließen, wurden die Betreiber von Bestandsanlagen von den Netzbetreibern in Deutschland schriftlich darüber informiert, dass sie ihre Anlagen im Marktstammdatenregister registrieren müssen.

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