Ab November gilt das neue Gebäudeenergiegesetz
Seit dem 1. November 2020 ist es soweit: Das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) wurde von dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst.
Mit dem Ziel, ein einheitliches Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Gebäude zu schaffen und die Umsetzung zu erleichtern, wurde das Gebäudeenergiegesetz ins Leben gerufen. Es dient außerdem dazu, die von der EU vorgeschriebene Regelung des Niedrigstenergiegebäudestandards (NZEB) rechtlich zu verankern. Das GEG beinhaltet unter anderem Vorgaben für Neubauten und für Bestandsgebäude zur Heizungs- und Klimatechnik sowie zum Wärmeschutz. Diese sollen dazu beitragen, den Energiebedarf eines Gebäudes zu begrenzen.
Im Neubau - mehr Flexibilität bei der Nutzung erneuerbarer Energien
Bei Neubauten schreibt das GEG die Nutzung erneuerbarer Energien vor und führt neue Flexibilisierungsoptionen ein. Diese ermöglichen unter anderem, dass bei der energetischen Bilanzierung selbst erzeugter Strom angerechnet werden kann. So können Sie beispielsweise durch eine Photovoltaikanlage Ihre Energiebilanz verbessern und die Anforderungen des GEG leichter erfüllen. Ansonsten bleibt die bisher gültige Technologieoffenheit erhalten.
Hinweis: Die energetischen Anforderungen an Gebäude wurden im GEG nicht erhöht. Bei Neubauten gilt der ehemals festgelegte Endenergiebedarf von 45 bis 60 kWh pro m2 Nutzfläche, wobei die Vorgaben für den Wärmeschutz etwas gelockert wurden. Die Anforderungen sollen 2023 überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Tipp: Staatliche Fördermittel für eine neue Heizung im Neubau machen die Entscheidung für eine klimaschonende Wärmeerzeugung leichter.
Im Bestand - ab 2026 kein Einbau neuer Ölheizungen
Ab 2026 dürfen Öl- oder Kohleheizungen nur dann noch eingebaut werden, wenn das Haus über keinen Gas- oder Fernwärmeanschluss verfügt, sich auf Neubaustandard befindet oder erneuerbare Energien zum Einsatz kommen, wie beispielsweise bei Hybridheizungen. Auch wenn Sie Modernisierungspläne schmieden, sollten Sie sich vorher erkundigen, welche Vorschriften des GEG für Ihre Pläne zentral sind. So müssen beispielsweise neue Heizungs- und Wasserohre gedämmt werden oder Klima- und Lüftungsanlagen durch Fachpersonal regelmäßig überprüft werden.
Hinweis: Das GEG verpflichtet nicht dazu, ab 2026 bestehende Ölheizungen stillzulegen. Allerdings sollten Sie die Austauschplicht im Blick behalten, die in der Energieeinsparverordnung enthalten war und in das GEG integriert wurde. Demnach müssen Sie Heizungsanlagen, die älter als 30 Jahre sind, austauschen, solange Sie nicht seit Anfang 2002 in Ihrem Haus wohnen.
Tipp: Auch bei der Heizungsmodernisierung unterstützt der Staat. Seit Anfang 2020 können Sie bereits von dem neuen Steuerbonus, der aktualisierten BAFA-Förderung und den geänderten KfW-Förderungen profitieren. In der Serie „Fördermittel nutzen“ erfahren Sie mehr.
Weitere Vorgaben GEG – Energieausweis und Fachberatung verpflichtend
Wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung neu vermieten oder verkaufen wollen, brauchen Sie künftig einen Energieausweis, der potenziellen Mietern und Käufern einen Einblick in die energetische Qualität bietet und dabei hilft, die Energiekosten besser abzuschätzen. Auch Maklerinnen und Makler müssen dieser Pflicht nachgehen. Das wurde im GEG neu festgelegt. Der Energieausweis ist spätestens beim ersten Besichtigungstermin unaufgefordert vorzulegen.
Außerdem sind Sie dazu verpflichtet, sich von einer Fachperson beraten zu lassen, wenn Sie Ihr Haus komplett sanieren bzw. wesentliche Maßnahmen umsetzen wollen. Diese sollte zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt sein. Überdies schreibt das GEG die regelmäßige Kontrolle von Klima – und Lüftungsanlagen durch Fachpersonal vor, die in bestimmten Fällen mit einer Wärmerückgewinnung ausgestattet sein müssen.
Hinweis: Bei Verstößen gegen das Gebäudeenergiegesetz müssen Sie mit Bußgeldern rechnen, denn diese können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie die Anforderungen an die energetischen Eigenschaften im Neubau oder bei der Sanierung nicht einhalten, Energieausweise nicht vorlegen oder Ihre Klima- oder Lüftungsanlagen nicht überprüfen lassen.
Praktische Lösungen fürs Bad
Zu einem kleinen Bad gesellt sich meist auch eine kleine Duschkabine, die nicht mit großen Stellflächen punkten kann. Duschartikel und Shampoos landen somit oft auf der Duschwanne. Fachhandwerker stehen dann meist vor der Herausforderung, mehr Stauraum auf begrenztem Raum generieren zu müssen. Ideal sind hierbei die komfortablen Lösungen von HSK Duschkabinenbau, die selbst in kleinsten Bädern viel Stauraum und Platz bieten. Die modernen Kosmetikspiegel sorgen für den perfekten Blick bei der morgendlichen Routine und mit den innovativen Stützgriffen von HSK Duschkabinenbau ist jedes barrierefreie Bad top ausgestattet.
Erst das Duschgel, eventuell der Duschschwamm und dann das Shampoo, doch wohin damit? Die Möglichkeit des Stauraums in einer Duschkabine ist generell eher gering. Legt man die Artikel auf die Duschwanne, wirkt es nicht nur unordentlich sondern erschwert gleichzeitig die Reinigung.
In der Dusche genug Stauraum
Hygieneartikel finden ihren Platz in der Dusche meist auf der Duschwanne. Für mehr Ordnung können SHK-Profis zeitlose Duschkörbe von HSK Duschkabinenbau anbieten. So sind die Duschkörbe der Serie Atelier besonders praktisch. Die edlen Duschkörbe in Chromoptik können ganz bequem an die Wand oder in der Ecke platziert werden. Beide Varianten sind mit einem weißen Kunststoffeinsatz ausgestattet, der zum Reinigen ganz leicht herausnehmbar und abwaschbar ist. Die Duschkörbe der Serie Premium sind aus edlem Chrom gefertigt. In verschiedenen Ausführungen bieten diese ausreichend Platz für Shampoos und andere Duschutensilien. Mit dem 3-teiligen Dusch-Butler Premium bietet HSK Duschkabinenbau eine weitere, clevere Alternative. Mit seinen zwei tiefen und einem flachen Korb bietet der Dusch-Butler viel Stauraum. Ganz praktisch kann dieser von oben an die Duschkabine aufgehängt werden. Zudem bietet der Dusch-Butler außen zwei Haken, um die Duschtücher ganz bequem aufzuhängen, sowie zwei weitere Haken zur Aufnahme eines Glaswischers innenliegend. Ein weiteres Highlight ist der Duschkorb Premium als Shower-Set Modell. Dieser ist, dank seiner Aussparung, mit allen HSK Shower-Sets kombinierbar und kann ganz einfach vor die Brausestange montiert werden.
Raffiniertes Detail im Bad
Abgerundet wird das kleine Bad durch praktische Kosmetikspiegel in zeitloser Chromoptik. Gerade in Bädern mit wenig Platz sind die Wandmodelle mit schwenkbarem Arm eine optimale Lösung. Mit einer optischen 5-fachen Vergrößerung bietet sich ein detailreicher Blick. Die LED-Beleuchtung mit 3 Watt und einer Lichtfarbe von ca. 5500 K (Tageslichtweiß) sorgt für die ideale Beleuchtung. Aber auch als Standmodell sind die Kosmetikspiegel von HSK Duschkabinenbau ein echter Hingucker. Die modernen Kosmetikspiegel gibt es in den Ausführungen Rund, Eckig oder im Softcube-Design.