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Meldungen aus der SHK-Szene


Rauchwarnmelderpflicht: Studie belegt Nachrüstbedarf

Ab dem 1. Januar 2021 müssen in allen Bestandsbauten in Berlin und Brandenburg Rauchwarnmelder installiert sein. Laut einer Studie muss rund jeder vierte Haushalt noch ausgestattet werden. Techem zeigt, was es für Mieter und Vermieter jetzt zu beachten gilt.

Die Rauchwarnmelderpflicht in allen Bundesländern gibt vor, Wohnungen grundsätzlich mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Allerdings ist sie bundesweit nicht einheitlich, sondern durch die jeweiligen Bestimmungen der Bundesländer geregelt. Die Ausstattung von Neu- und Umbauten mit Rauchwarnmeldern ist in Deutschland seit 2017 flächendeckend Pflicht. Mit dem Ende der Übergangsfrist für Bestandsbauten in Berlin und Brandenburg am 31. Dezember 2020 gilt die Pflicht für alle Wohngebäude ab dem kommenden Jahr in 15 von 16 Bundesländern. Lediglich in Sachsen ist die Nachrüstung im Bestand noch nicht geregelt.

Eine Kurzumfrage von Techem, einem führenden Serviceanbieter für smarte und nachhaltige Gebäude, unter Mietern zeigt: Circa drei Viertel der Haushalte in Berlin und Brandenburg sind bereits mit Rauchwarnmeldern ausgestattet. Gleichzeitig sind jeweils noch rund 22 Prozent der Haushalte in beiden Bundesländern nicht mit Rauchwarnmeldern ausgestattet. Rund jeden vierten Haushalt gilt es also bis Ende des Jahres noch nachzurüsten. Im bundesweiten Vergleich sind durchschnittlich in 9 Prozent der Wohnungen keine Rauchwarnmelder installiert, in sieben Bundesländern liegt die Ausstattungsquote sogar bei über 95 Prozent. Das größte Defizit zeigt sich bei Haushalten in Sachsen. Hier ist über die Hälfte der Mietwohnungen (56 Prozent) noch nicht mit Rauchwarnmeldern ausgestattet.

Rauchwarnmelder retten Leben

Dabei kommt Rauchwarnmeldern eine lebensrettende Rolle zu. Zwei Drittel der Brandopfer in Deutschland werden laut der Initiative "Rauchmelder retten Leben" im Schlaf vom Feuer überrascht. Besonders gefährlich ist der giftige Brandrauch, der von Rauchwarnmeldern frühzeitig erkannt wird. Bei einem entstehenden Brand warnen sie mit einem lauten akustischen Signal und Bewohnern bleibt noch genügend Zeit, sich in Sicherheit zu bringen. Um auf die große Bedeutung von Rauchwarnmeldern hinzuweisen, veranstaltet die Initiative seit 2006 an jedem Freitag, den 13. den bundesweiten Rauchmeldertag. Der nächste Aktionstag, der Jugendliche, Erwachsene und Senioren mit Informationsmaterialien und Aktionen über das richtige Verhalten im Brandfall aufklärt, findet am 13. November 2020 statt.

"Rauchwarnmelder können Leben retten, wenn es zum Brand kommt. Damit sie einwandfrei funktionieren, müssen sie regelmäßig überprüft und gegebenenfalls instandgesetzt bzw. ausgetauscht werden. Die in Deutschland nahezu flächendeckende Rauchwarnmelderpflicht ist ein wichtiger Schritt. Wichtig ist aber auch, die Bevölkerung zu diesem Thema zu informieren. Unsere Umfrage zeigt, dass immerhin 23 Prozent der Deutschen noch nichts von der Rauchwarnmelderpflicht gehört haben oder zumindest nichts Genaueres dazu wissen. Hier besteht definitiv noch Aufklärungsbedarf", kommentiert Gernot Breuning, Experte für Rauchwarnmelder bei Techem.

Mieter und Vermieter sind gleichermaßen in der Pflicht

In allen Bundesländern ist nach der jeweiligen Landesbauordnung der Vermieter bzw. Eigentümer für die fachgerechte Installation der Rauchmelder zuständig. Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure, die als Rettungswege gelten, müssen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. In Berlin und Brandenburg sind diese darüber hinaus auch in allen anderen Aufenthaltsräumen, wie beispielsweise im Wohnzimmer, Pflicht. Vermieter in Berlin und Brandenburg sollten daher jetzt ihren Wohnungsbestand prüfen sowie Geräte installieren und dann regelmäßig überprüfen lassen, um zum Ende der Übergangsfrist die gesetzlichen Auflagen vollumfänglich zu erfüllen.

Während die Installationspflicht deutschlandweit klar geregelt ist, unterscheiden sich die Regelungen für die Überprüfung von Rauchwarnmeldern in den einzelnen Landesbauordnungen - mal ist der Mieter, mal der Vermieter dafür verantwortlich. Unabhängig davon führt aber die allgemeine Verkehrssicherungspflicht dazu, dass in allen Bundesländern stets auch der Eigentümer in der Pflicht bleibt, die Funktionsfähigkeit der Rauchwarnmelder sicherzustellen. Während es Mietern in Berlin noch lieber ist, wenn der Techniker zur Überprüfung von Rauchwarnmeldern zu Hause vorbeikommt (66 Prozent), bevorzugen sie in Brandenburg die Funk-Fernüberprüfung der Geräte ohne Anwesenheit eines Technikers (63 Prozent). Damit das funktioniert, müssen in Wohnungen Rauchwarnmelder installiert sein, die per Funk überprüft werden können. Mit dieser Option sparen sich Mieter und Vermieter die oftmals zeitaufwändige Terminabstimmung sowie die Anwesenheit der Bewohner und können die einwandfreie Funktion installierter Rauchwarnmelder sicherstellen.


Heizkosten steigen – Sanierung bietet Sparpotenzial

Verbraucher müssen für das Abrechnungsjahr 2019 mit höheren Heizkosten rechnen. Das zeigt der Heizspiegel für Deutschland 2020, den die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online heute veröffentlicht hat. Die Kosten für eine erdgasbeheizte 70-Quadratmeter-Wohnung liegen durchschnittlich bei 720 Euro.

Damit stiegen die Heizkosten im Jahr 2019 im Schnitt um 20 Euro (+ 2,9 Prozent). Maßgeblich dafür waren das kühle Wetter und die mäßig gestiegenen Erdgaspreise (+ 3,4 Prozent). Für die Analyse wurden mehr als 147.000 Datensätze aus zentral beheizten Wohngebäuden in ganz Deutschland ausgewertet.

www.heizspiegel.de

Auch Heizen mit Öl, Fernwärme und Wärmepumpe teurer

Die Kosten für das Heizen mit Öl, Fernwärme und Wärmepumpe zogen in der Heizsaison 2019 ebenfalls an (Heizöl: 855 Euro / + 1 Prozent, Fernwärme: 890 Euro / + 3,5 Prozent, Wärmepumpe: 735 Euro / + 7,3 Prozent). Erstmals wurden Holzpellets in die Analyse aufgenommen. Mit diesem Energieträger kostete das Beheizen einer 70-Quadratmeter-Wohnung im Schnitt 590 Euro. Grund für die gestiegenen Kosten waren neben dem kühleren Wetter auch die höheren Preise für Fernwärme (+ 2,2 Prozent) und Strom für Wärmepumpen (+ 3,8 Prozent). Der Preis für Heizöl sank leicht (- 2 Prozent).

 

Prognose: Erdgas-Heizkosten voraussichtlich stabil

Die Vorausschau für den Abrechnungszeitraum 2020 zeigt: Verbraucher, die mit Erdgas heizen, können mit stabilen Kosten rechnen. Wie die Heiz-Experten von co2online prognostizieren, steigen die Kosten für das Heizen mit Wärmepumpen weiter (circa + 4 Prozent), während die für Fernwärme (circa - 2 Prozent), Holzpellets (circa - 4 Prozent) und Heizöl (circa - 18 Prozent) voraussichtlich sinken.

Umstieg auf Erneuerbare hilft, Geld und CO2 zu sparen

Auf erneuerbare Energieträger zu setzen lohnt sich: Ab 2021 sparen Eigentümer, die auf nicht fossile Energieträger umsteigen, den CO2-Preis. Zudem sind bis zu 45 Prozent der Kosten für den Umstieg staatlich förderfähig. Wie der Blick auf den aktuellen Heizspiegel zeigt, bleibt auch die energetische Sanierung ein wesentlicher Baustein fürs Energiesparen: Bewohner einer durchschnittlichen Wohnung in sanierten Gebäuden zahlen bis zu 545 Euro weniger fürs Heizen als die in unsanierten.

„Sanierung ist der schlummernde Riese fürs Energiesparen“

„Die energetische Gebäudesanierung und Optimierungen im Bestand sind der schlummernde Riese fürs Energiesparen und für den Klimaschutz“, sagt Tanja Loitz, Geschäftsführerin von co2online. „Wir erleben immer wieder, dass vielen Verbrauchern dieses Potenzial noch nicht bewusst ist. Mit co2online können sie den ersten Schritt gehen, um ihren CO2-Fußabdruck ein ganzes Stück zu verkleinern.“

„Um Mieter nicht zusätzlich zu belasten, sollten Sanierungen warmmietenneutral erfolgen“, sagt Dr. Melanie Weber-Moritz, Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes (DMB). „Nur Eigentümer können die Heizungsanlage erneuern und so die Voraussetzungen für einen geringeren Verbrauch schaffen. Durch bewusstes Heizen und Lüften können auch Mieter geringfügig sparen, allerdings ist dafür eine transparente Heizkostenabrechnung mit der korrekten Angabe der individuellen Verbräuche elementar.“

„Die aktive Nutzung des Heizspiegels in der Kundenkommunikation zahlt dabei auf ein klimafreundliches Verhalten der Kundinnen und Kunden ein. Kommunale Energieversorger können die Verbraucher dabei mit ihren Energiedienstleistungen unterstützen. So kann jeder Einzelne durch richtiges und effizientes Heizen CO2 senken und damit zum Erreichen der Klimaziele beitragen“, sagt Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen e. V. (VKU).

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