Anforderungen an die Betreiber von gebäudetechnischen Anlagen
Als Betreiber von Gebäuden und Liegenschaften trägt man die Verantwortung für die anvertrauten Objekte und insbesondere die Menschen, von denen sie genutzt werden. Die Richtlinienreihe VDI 3810 gibt für die unterschiedlichen gebäudetechnischen Anlagen Empfehlungen für den sicheren, bestimmungsgemäßen, bedarfsgerechten und nachhaltigen Betrieb von Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung (TGA).
Darüber hinaus enthält die Reihe praktische Empfehlungen für das Betreiben einschließlich der Instandhaltung von TGA-Anlagen. Denn Eigentümer und Betreiber sind verpflichtet, die Anlagen nach dem Stand der Technik bestimmungsgemäß zu betreiben. Die neue VDI-MT 3810 Blatt 1 benennt die Grundvoraussetzungen des verantwortlichen Umgangs mit den Betreiberpflichten und der Betriebssicherheit. Sie gibt praktische Empfehlungen für Planer, Errichter und Betreiber von Gebäuden und deren Anlagen, sowie für Mitarbeiter von Behörden mit Prüfpflicht, juristische Fachkräfte und verantwortliches Personal in der TGA. Die Richtlinie bezieht dabei auch ökologische und ökonomische Aspekte mit ein. Des Weiteren finden sich hier die Anforderungen an Arbeits- und Umweltschutz, Hygiene, Qualität und Sicherheit.
VDI-MT 3810 Blatt 1 führt zudem in die Nutzung des Gebäudebuchs ein, und weist auf verfügbare digitale Werkzeuge hin. Sie bietet im Anhang Checklisten zu verschiedenen Teilbereichen wie Anlagensicherheit oder Dokumentation und beinhaltet Hinweise zu den Maßnahmen zur Umsetzung der geschilderten Anforderungen.
Herausgeber der VDI-MT 3810 Blatt 1 „Betreiben und Instandhalten von gebäudetechnischen Anlagen - Grundlagen“ ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Die Richtlinie ist im Oktober 2020 als Entwurf erschienen und kann zum Preis von EUR 97,10 beim Beuth Verlag (Tel.: +49 30 2601-2260) bestellt werden. Onlinebestellungen sind unter www.vdi.de/3810 oder www.beuth.de möglich. VDI-Mitglieder erhalten 10 Prozent Preisvorteil auf alle VDI-Richtlinien. Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinien durch Stellungnahmen bestehen durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals oder durch schriftliche Mitteilung an die herausgebende Gesellschaft (https://www.vdi.de/). Die Einspruchsfrist endet am 31.03.2021. VDI-Richtlinien können in vielen öffentlichen Auslegestellen kostenfrei eingesehen werden.
Keine Corona-Gefahr durch Lüftungsanlagen
Können Lüftungsanlagen das Corona-Virus verbreiten? Diese Sorge bewegt viele Menschen. Dabei ist sie nach aktuellem Kenntnisstand unbegründet. Im Gegenteil: Moderne Lüftungsanlagen sind eher ein Beitrag zur Gesundheit. Darüber informiert das Serviceportal „Intelligent heizen“.
Um die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen, nehmen Menschen überall auf der Welt eine Reihe von Einschränkungen in Kauf. Viele betreffen das Verhalten in Innenräumen – auf Veranstaltungen beispielsweise, am Arbeitsplatz, in Klassenräumen, aber auch in den eigenen vier Wänden. Denn dort – so Forscher – konzentriert sich die Virenlast. Der vergangene Frühling und Sommer bot glücklicherweise viele Gelegenheiten für Aufenthalte im Freien. In der kühleren und kalten Jahreszeit jedoch werden Begegnungen in Parks, auf Restaurantterrassen oder in der wilden Natur zunehmend nach innen verlegt. Doch lässt sich die herbstliche und winterliche Gemütlichkeit in den eigenen vier Wänden auch in diesem Jahr unbeschwert genießen?
Der Einsatz einer modernen Lüftungsanlage, die einen stetigen Luftaustausch von Raumluft mit Außenluft gewährleistet, erhöht das Infektionsrisiko jedenfalls nicht. Darin sind sich Experten einig. Denn solche Anlagen sorgen bereits durch Filterung der Außenluft, der Umluft und der Zuluft für ein hohes Maß an Sicherheit. Da sie verbrauchte Luft absaugen und Frischluft zuführen, wird eine mögliche Virenlast in den Räumen sogar reduziert. Durch eine gezielte Befeuchtung der Raumluft kann ein Infektionsrisiko zusätzlich verringert werden. Durch professionelle Planung, Betrieb, Zonierung und Druckhaltung ist außerdem sichergestellt, dass sich Schadstoffe aus der Abluft eines Raumes nicht im gesamten Gebäude verteilen können.
Nicht nur gut gegen die Verbreitung von Viren
Wer noch keine Lüftungsanlage in Betrieb hat, kann diese komplett oder raumweise nachrüsten und sich dabei an einen Fachbetrieb wenden. Gründe für eine Anlage gibt es viele – nicht nur die Eindämmung der Ansteckungsgefahr. Zunächst sorgt sie für ein perfektes Raumklima und ist viel besser justierbar als eine Fensterlüftung. Zudem senkt sie die Heizkosten, weil sie kühle Außenluft vorwärmt, damit Ihre Heizung das nicht tun muss. Allergiker können ihre Fenster zudem geschlossen halten und Pollenflug in der Wohnung vermeiden.
Und das Beste ist: Die Erneuerung und der Einbau von Lüftungssystemen wird vom Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) großzügig gefördert. Seit 2020 gibt es zudem eine steuerliche Förderung. Weitere Fördermöglichkeiten sind auf Lüftungsanlagen in Gebäuden und Versammlungsstätten von Ländern und Kommunen zugeschnitten. Dazu gehören beispielsweise Hörsäle, Schulaulen, Theater und Museen sowie kommunale Versammlungshäuser. Hierzu soll bereits Mitte Oktober 2020 eine Richtlinie aus dem Bundeswirtschaftsministerium in Kraft treten. Die Förderung enthält bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, die bei 100.000 Euro gedeckelt sind. Die Antragstellung ist bis Ende 2021 möglich.
Die Corona-Gefahr geht vorbei – eine Lüftungsanlage jedoch bleibt. Und damit eine Reihe von Vorteilen, von denen Sie als Eigentümer langfristig profitieren – und zudem aktiven Gesundheitsschutz betreiben.