Ofen aus? Strengere Grenzwerte für alte Kamin- und Kachelöfen
Während moderne Kaminöfen hocheffiziente Anlagen sind, die nur geringe Emissionen ausstoßen, entsprechen ältere Modelle nicht mehr den heutigen technischen und ökologischen Standards. Im Vergleich mit neueren Geräten kann der Emissionsausstoß bei alten Feuerungsanlagen bis zu 85 Prozent höher sein. Dem sollen schärfere Grenzwerte Einhalt gebieten, die in der Novelle der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) von 2010 festgelegt wurden. Schrittweise treten diese abhängig vom Baujahr in Kraft. Dann gilt: Feuerungsanlagen, die den Grenzwert überschreiten, müssen nachgerüstet oder ausgetauscht werden.
Austauschpflicht für Kaminofenbesitzer
Stichtag für Kamin- und Kachelöfen mit den Baujahren vom 1. Januar 1975 bis zum 31. Dezember 1984 war der 31. Dezember 2017. Seitdem ist der Grenzwert von 0,15 Gramm Staub und 4 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas gesetzlich vorgeschrieben. Kaminofenbesitzer müssen durch eine Bescheinigung des Herstellers nachweisen, dass ihre Anlage die strengeren Grenzwerte erfüllt. Falls das Baujahr nicht mehr ermittelbar ist, muss der Schadstoffausstoß durch den Schornsteinfeger gemessen werden. In den kommenden Jahren laufen die Fristen für weitere Modelle ab: Bis zum 31.12.2020 müssen Kamin- und Kachelöfen mit den Baujahren von 1985 bis 1994 ersetzt werden. Stichtag für Kamine, die zwischen 1995 und Ende März 2010 gefertigt wurden, ist der 31.12.2024.
Vorteile beim Neukauf
Moderne Kaminöfen arbeiten in jedem Fall emissionsarm und erfüllen die strengen Grenzwerte, die ab 2025 gelten. „Neben geringen Emissionen punkten moderne Anlagen auch mit anderen Aspekten. Sie heizen effizient und bieten außerdem in der Handhabung großen Komfort", betont Michael Herma, Geschäftsführer des Spitzenverbandes der Gebäudetechnik VdZ. Einen Überblick über die Spannbreite an technischen Ausführungen bietet die Broschüre „Einzelraumfeuerstätten", die unter www.intelligent-heizen.info erhältlich ist. Auf dem Portal finden Verbraucher auch weitere Informationen zu den Förderprogrammen für Holz als erneuerbare Energiequelle sowie hilfreiche Tipps zum Heizen mit Holz.
ErP 2018 für mehr Energieeffizienz
Die neuen Mindesteffizienzen unterscheiden zwischen Nichtwohnraumlüftungsgeräten (Volumenstrom ab 1.000 m³/h) und Wohnraumlüftungsgeräten (Volumenstrom bis zu 250 m³/h). Zwischen diesen beiden Werten kann der Hersteller seine Geräte als Wohnungslüftung oder Nichtwohnungslüftung deklarieren. Zusätzlich gibt es auch eine Differenzierung zwischen Ein- und Zwei-Richtungs-Lüftungsgeräten, wodurch sich je nach Anlage ganz unterschiedliche Anforderungen ergeben.
Die wichtigsten Werte
Besonders relevant für die Energieeffizienz sind der Temperaturwirkungsgrad, die spezifische Ventilatorleistung (SFP) und der interne Druckverlust. Ein-Richtungs-Lüftungsgeräte, also Anlagen, die eine reine Zu- oder Abluftanlage sind, müssen eine Mindestventilatoreffizienz erfüllen, die je nach elektrischer Leistung von über oder unter 30 kW unterschiedlich ist. Zwei-Richtungs-Lüftungsgeräte, die über ein Zu- und Abluftgebläse verfügen, müssen zusätzlich zu einem definierten SFP-Wert auch einen festgelegten Wärmerückgewinnungsgrad erfüllen. Dieser lag 2016 noch bei 67% und wurde jetzt auf 73% angehoben. Auch für Wohnraumlüftungsgeräte gibt es neue Vorschriften: Sie müssen ab sofort deutlich mehr Primärenergie einsparen als sie verbrauchen. Aus diesem Grund fallen die Energieklassen F und G auf dem Label vollständig weg und dürfen nicht mehr eingebaut werden.
Airflow bietet Planungssicherheit
Die Lüftungsgeräte von Airflow erfüllen bereits seit 2016 die neuen Vorgaben der ErP 2018 bzw. übertreffen diese sogar. So erzielen die Geräte der DUPLEX Multi Eco-Serie Wärmerückgewinnungsgrade von bis zu 93%. Die Wohnraumlüftungsgeräte EC5/ECV5 sind in die Energieeffizienzklasse A+ eingestuft und mit einem Schallleistungspegel von 39 dB(A) auch besonders leise. Das breite Portfolio des Lüftungsspezialisten deckt alle möglichen Einbausituationen ab und bietet Lüftungsgeräte für die Innen- wie Außenaufstellung, in verschiedenen Montagearten wie liegend, stehend oder unter der Decke sowie für Ein- und Mehrfamilienhäuser, Passivhäuser und natürlich auch Nichtwohngebäude. Darüber hinaus stellt das Unternehmen eine Auslegungssoftware zur Verfügung, mit der die Auslegung nach der neuen ErP schnell und sicher erledigt ist.
Über aktuellste Veränderungen in der TGA informiert
Viega Seminare 2018: Wissen, was geht – das Neueste für die SHK-Branche
Beispiele dafür sind der Erhalt der Trinkwassergüte gemäß novellierter Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und der vorbeugende Brandschutz unter Berücksichtigung der geänderten Musterbauordnung. Aber auch die Installationstechnik und Badgestaltung gehören zu den beherrschenden Themen der SHK-Branche und sind deshalb Teil des neuen Seminarprogramms von Viega. Eine Übersicht steht als PDF-Katalog zum Download unter viega.de/Seminare bereit. Hier können Seminare auch direkt online gebucht werden.
Was geht in der Trinkwasserhygiene?
Eine weitere Novelle der TrinkwV ist vor wenigen Tagen in Kraft getreten. Die Beprobungspraxis und Zuständigkeiten haben sich geändert. Ein anderes wichtiges Thema sind neueste Erkenntnisse zu Hygienerisiken durch falsche Temperaturen auf der Kaltwasserseite. Wie dem sowohl planungsseitig als auch bei der Installation zu begegnen ist, zeigen die Viega Seminare zur Trinkwasserhygiene.
Was geht beim vorbeugenden Brandschutz?
Nach einiger Verzögerung wird die neue Musterbauordnung 2018 zum geltenden Baurecht der meisten Bundesländer. Sie verändert das vertraute System der geregelten und ungeregelten Bauprodukte. Auch die Definition von Verwendbarkeitsnachweisen hat sich geändert. Ohnehin bedarf es der Sachkenntnis von Planern und Installateuren, Verwendbarkeitsnachweise richtig zu interpretieren. Das ist eine grundlegende Voraussetzung, um beispielsweise wesentliche und nicht wesentliche Abweichungen baurechtlich sicher handzuhaben. Die Viega Seminare vermitteln dazu das erforderliche Hintergrundwissen.
Wie geht das Planen einfacher?
Zu spät entdeckte Planungsfehler lösen mit Abstand die höchsten Kosten aus. Das weiß jeder Fachplaner aus der Praxis. Ohne Planungssoftware, die die einschlägigen Regelwerke aktuell abbildet, sind Fehlerquellen jedoch „vorprogrammiert“, denn die Komplexität der TGA steigt selbst in Einfamilienhäusern. Abgestimmt auf die Bedürfnisse von Fachplanern und Fachhandwerkern bietet Viega mit Viptool verschiedene Software-Lösungen an, die perfekt auf die Bedürfnisse der Anwender zugeschnitten sind. Die effektive Bedienung dieser Programme ist in den vertiefenden Viega Seminaren schnell erlernt: Für jeden Teilnehmer steht ein CAD-Arbeitsplatz zur Verfügung.
Was geht wann los?
Abhängig vom Themengebiet sind die Seminare in Attendorn und Großheringen auf ein bis drei Tage ausgelegt. Sie finden ganzjährig statt. Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Teilnehmerzahlen begrenzt sind.
Weitere Informationen gibt es telefonisch oder per E-Mail in den Seminarcentern Attendorn (02722/613232; seminarcenter.at@viega.de) und Großheringen (Tel. 036461/964116; seminarcenter.gh@viega.de).
Seminarinhalte und -termine sind außerdem auf der Homepage unter viega.de/Seminare zu finden. Dort kann man sich auch online anmelden oder den Schulungskatalog als PDF herunterladen.