Positivtrend der SHK-Branche setzt sich 2021 fort
Im 1. Quartal 2021 lag das Geschäftsklima der Haus- und Gebäudetechnikbranche laut SHK-Konjunkturbarometer erneut auf hohem Niveau. Das Geschäftsklima im gesamten Wirtschaftsbereich lag im 1. Quartal mit über dem Niveau der vergangenen Quartale. Somit ist die SHK-Branche deutlich besser in das Jahr 2021 gestartet als die deutsche Gesamtwirtschaft.
Bereits im Verlauf des Jahres 2020 lag das Geschäftsklima der Branche klar über dem ifo Geschäftsklima für die gewerbliche Wirtschaft. Dieser Positivtrend setzt sich weiter fort. Zu dem Ergebnis kommt das aktuelle von VdZ und VdZ quartalsweise veröffentlichte SHK-Konjunkturbarometer. Dieses bildet die Gesamtlage der Branche ab und gibt Auskunft über die aktuelle Geschäftslage und die Geschäftserwartungen der befragten Unternehmen. Der Saldo aus positiven und negativen Antworten für die aktuelle Geschäftslage des 1. Quartals 2021 lag bei + 42 auf der Skala von -100 bis +100. Die befragten Unternehmen sehen optimistisch auf das neue Quartal. Ihre Erwartungen lagen bei + 22 und damit über den Erwartungen des gesamten letzten Jahres.
Treiber des anhaltenden Aufwärtstrends
Einer der Hauptgründe für die gute Lage und die optimistischen Erwartungen der Branche lag in der starken Inlandsnachfrage bei Bestandsmaßnahmen. Primärer Treiber der Wohnbauinvestitionen war dabei der Sanierungsmarkt. Der positive Trend bei den Bestandsmaßnahmen wird laut B+L-Prognosen bis zum Jahr 2023 anhalten. Die Entwicklung im Neubau ist deutlich schwächer und wird nach B+L ab 2023 rückläufig sein. Ein weiterer Haupttreiber des aktuellen Aufwärtstrends sind die staatlichen Förderungen.
Das Auslandsgeschäftsklima für den Gesamtbereich Haus- und Gebäudetechnik befand erstmalig seit Beginn der COVID-19-Pandemie wieder im positiven Bereich. Die die Konjunktur für das Auslandsgeschäft wurde zwar weiterhin schlechter bewertet als das Inlandsgeschäft. Die positive Entwicklung der Einschätzungen ist allerdings ein wichtiges Signal für die Industrie im Wirtschaftsbereich.
Branchenerwartungen im Überblick
Die Erwartungen zum Jahresanfang innerhalb der SHK-Branche übertrafen die Erwartungen des Jahres 2020 deutlich. Innerhalb aller drei Branchenbereiche Industrie, Großhandel und installierende Unternehmen ist das Geschäftsklima positiv bis sehr positiv. Im Großhandel und in den installierenden Unternehmen wird das Geschäftsklima etwas besser bewertet als in der Industrie.
Industrie
Das Geschäftsklima in der Industrie lag im 1. Quartal 2021 für den Gesamtbereich bei + 32 und damit über der Bewertung des Geschäftsklima des 4. Quartal 2020. Die Geschäftserwartung für das kommende 2. Quartal haben sich verbessert. Der aktuelle Auftragsbestand befindet jedoch unter dem Niveau des Vorquartals, jedoch weiterhin im positiven Bereich.
Großhandel
Mit + 50 lag das Geschäftsklima im Bereich Großhandel auch im 1. Quartal 2021 deutlich im positiven Bereich. Die aktuelle Geschäftslage wird mit + 75 sehr positiv bewertet. Der Ausstellungsbereich hat sich im 1. Quartal 2021 ebenfalls positiv entwickelt. Allerdings fiel er etwas hinter das Niveau des 4. Quartals 2020 zurück. Die Geschäftserwartungen im Großhandel sind für das nächste Quartal aufgrund der Unsicherheiten hinsichtlich der 3. Welle der COVID-19 Pandemie leicht zurückgegangen.
Installierende Unternehmen
Auch im 1. Quartal 2021 bewerten die installierenden Unternehmen die aktuelle Geschäftslage wie die Erwartungen an die künftige Geschäftslage klar positiv. Das Geschäftsklima lag hier bei + 47 und somit auf ähnlich hohem Niveau wie im Großhandel. Der durchschnittliche Auftragsbestand der befragten Unternehmen liegt mit derzeit 14,5 Wochen auf einem sehr hohen Niveau.
Produktbereiche im Vergleich
Der leichte Abwärtstrend im Bereich Heizung des 4. Quartals 2020 konnte gestoppt und in einen Aufwärtstrend umgewandelt werden. Das Geschäftsklima im Bereich Heizung liegt nun wieder auf etwas höherem Niveau als die Bereiche Sanitär und Lüftung / Klima. „Die SHK-Branche und hier besonders das Segment Heizung sind sehr stark ins Jahr 2021 gestartet. Und dass trotz nunmehr einem Jahr Pandemie. Die Erwartungen bleiben auch unter dem Eindruck der 3. Welle der COVID-19-Pandemie, die in vielen europäischen Märkten für negative Auswirkungen sorgt, für das 2. Quartal positiv. Wir brauchen starke Branchen wie die Gebäudetechnik, um die wirtschaftlichen Herausforderungen nach der Pandemie zu meistern,“ sagt Kerstin Vogt, Geschäftsführerin VdZ.
Der Bereich Sanitär setzt seinen Aufwärtstrend der zurückliegenden Quartale fort. Wenn auch im Vergleich zum starken 4. Quartal 2020 etwas verhaltener. „Die Wachstumstreiber des Sanitärmarktes, die Nutzung des Pandemie-Lockdowns für häusliche Sanierungsprojekte, der Trend zu mehr Komfort und Design im Bad und zu Barrierefreien Bädern, bestimmen auch den Jahresanfang 2021. Aus unserer Sicht tragen die Letzteren dabei – unabhängig von den besonderen Corona-Bedingungen – generell zu einer noch lange andauernden positiven Entwicklung des Badgeschäftes bei“, sagt Jens Wischmann, Geschäftsführer VDS.
Der Bereich Lüftung / Klima hat sich seit dem 3. Quartal 2020 sukzessive wieder erholt. Dennoch zeigt sich auch im 1. Quartal 2021 ein unterschiedliches Niveau zwischen Heizung und Sanitär einerseits und Lüftung / Klima andererseits.
Zum SHK-Konjunkturbarometer
Das SHK-Konjunkturbarometer bildet die konjunkturelle Entwicklung der Unternehmen im Wirtschaftsbereich Haus- und Gebäudetechnik ab. Im Auftrag von VdZ und VDS erstellt die B+L Marktdaten GmbH vier Mal pro Jahr die Berichte zum SHK-Konjunkturbarometer. Das SHK-Konjunkturbarometer wird quartalsweise veröffentlicht.
Die Datengrundlage des SHK-Konjunkturbarometers setzt sich zusammen aus Primärerhebungen (Onlinebefragung und Telefoninterviews) sowie aus Primärdaten des Konjunkturpanel des ZVSHK. Zusätzlich fließen ausgewählte Indikatoren zur Bauwirtschaft und zur allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung in den Bericht ein. Die Einschätzung der Unternehmen wird in Form von Salden dargestellt. Salden stellen die Differenz der positiven und negativen Antworten auf einer Skala von - 100 bis + 100 dar.
Neue Energieausweise: Das gilt ab Mai 2021 für Bestandsgebäude
Das im November 2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt den Fokus auf eine umfangreichere Betrachtung bei Gebäuden im Bestand. In der Konsequenz gelten ab 1. Mai 2021 neue Anforderungen an Energieausweise. So sind künftig zum Beispiel bei allen Energieausweisen zusätzlich zu den End- und Primärenergieverbräuchen in kWh/(m²a) die Treibhausgas-Emissionen in kg C02-Äquivalent/(m²a) aufzuführen. Neu ist auch die Pflicht zur Begehung durch den Aussteller und Modernisierungsempfehlungen.
Die Angabe der Treibhausgas-Emissionen, also des CO₂-Ausstoßes eines Wohngebäudes im neuen Energieausweis gibt Laien eine einschätzbare Größe für die Nachhaltigkeit beim Wohnen. Sie veranschaulicht die Umweltauswirkungen des Gebäudebetriebs, vor allem durch Beheizung, Kühlung und Warmwasser. Der Heiz- bzw. Kühlbedarf ist bei schlecht gedämmten Gebäuden besonders hoch, da hier unnötig viel Energie über das Dach oder die Außenwände entweicht. Die bestmögliche Energieeffizienz eines Hauses kann deshalb nur durch eine Kombination aus baulichen Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster), effizienter Anlagentechnik (z.B. Heizung) sowie dem Einsatz erneuerbarer Energien (z.B. Solarwärme) erreicht werden.
„Ist die Gebäudehülle optimal gedämmt, ist der wichtigste Schritt für mehr Energieeffizienz bereits getan. Dadurch wird deutlich weniger Energie für Heizung und Kühlung benötigt“, sagt Dr. Thomas Tenzler, Geschäftsführer des FMI Fachverband Mineralwolleindustrie e.V. (FMI). Der vielseitig in Gebäuden eingesetzte Dämmstoff Mineralwolle (Glaswolle und Steinwolle) überzeugt dabei gleich mehrfach: „Ein mit Mineralwolle gedämmtes Wohngebäude senkt dessen Energiebedarf und damit den CO₂-Ausstoß erheblich. Das spart Jahr für Jahr hohe Energiekosten bei gleichzeitig mehr Wohnkomfort, Schallschutz und Brandschutz“, so Dr. Thomas Tenzler.
Welchen Ausweis brauchen Sie jetzt für bestehende Wohnhäuser?
Eigentümer von kleinen Wohnhäusern (bis zu vier Wohneinheiten), für die der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde und welche danach auch nicht mehr energetisch modernisiert wurden, sind verpflichtet, den energetischen Bedarf und damit auch die gesamte Gebäudequalität mit dem sogenannten Energiebedarfsausweis nachzuweisen. Für alle anderen Wohngebäude genügt ein sogenannter Energieverbrauchsnachweis. Dieser ließ sich bisher einfach und kostengünstig aus den Verbrauchszahlen der vergangenen drei Jahre ermitteln. Weil aber die so ermittelten Energiedaten stark vom Nutzerverhalten abhängen und wenig über die energetische Qualität des Gebäudes verraten, hat der Gesetzgeber nachjustiert:
Der Energieverbrauchsausweis muss ab dem 1. Mai 2021 die Energiebilanz des Gebäudes detaillierter benennen. Dafür muss ein Fachmann das Gebäude vor Ort begutachten, mit Fotos dokumentieren und Modernisierungsmaßnahmen empfehlen. So ergibt sich eine gute Übersicht über die Mängel und möglichen Energieeinsparpotenziale eines Bestandsgebäudes.
Langfristig CO2 senken und Geld sparen
Das neue GEG und die damit verbundenen neuen Energieausweise und Empfehlungen für Modernisierungen zeigen, dass viele Aspekte sinnvoll ineinandergreifen müssen, um einen langfristig nachhaltigen Einspareffekt von Energie und CO₂ bei Gebäuden zu erzielen.
Hauseigentümer, die ohnehin die Sanierung ihrer Wohnimmobilie beabsichtigen, profitieren jetzt doppelt, wenn sie ihren neuen Energieverbrauchsausweis gemeinsam mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen. Für die iSFP-Erstellung durch einen Energieberater übernimmt der Staat bis zu 80 der Kosten. Gleichzeitig erhalten Sie damit auch einen fundiert durchdachten, optionalen Handlungsplan für die wirtschaftliche energetische Sanierung Ihres Gebäudes.