Unsere Kurzmeldungen zu Nebenkostenabrechnungen, Energiebreisbremsen2024, TW-Installationen mit angeschlossenem Getränkespender.
Nebenkostenabrechnung: Bitte prüfen!
Jedem ist eigentlich klar, dass man eine Rechnung prüft, bevor man sie bezahlt. Aber gerade bei Nebenkostenabrechnungen verzichten viele Mieter auf das Nachrechnen und denken, das wird schon stimmen. Irrtum, sagen die ARAG Experten, denn rund zwei Drittel aller Abrechnungen sind fehlerhaft oder halten sich nicht an die gesetzlichen Vorschriften. Diese besagen unter anderem, dass die Abrechnung verständlich und nachvollziehbar sein muss, und das ist laut eines Urteils des Bundesgerichtshofes dann der Fall, wenn „der durchschnittliche Mieter in der Lage ist, die Art des Verteilerschlüssels der einzelnen Kostenpositionen zu erkennen und den auf ihn entfallenden Anteil der Gesamtkosten rechnerisch nachzuprüfen“ (Az.: VIII ZR 295/07).
Wegfall der Energiepreisbremsen
Nach dem BVerfG-Urteil zum Klimafonds sperrt das Bundesfinanzministerium die Gelder für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Der Bundesfinanzminister hat angekündigt, die Preisbremsen nicht zu verlängern und außerdem wackelt die Stabilisierung der Netznutzungsentgelte für das kommende Jahr. Zusätzlich könnte die Mehrwertsteuer auf Gas ab März 2024, oder auch früher, wieder auf 19 Prozent erhöht werden. All das sorgt dafür, dass die Sorgen der Verbraucher:innen vor hohen Energiepreisen zunehmen.
Rund zwei Drittel der Deutschen machen sich aktuell wegen steigender Energiepreise Sorgen. Das ergab eine repräsentative Umfrage im Auftrag von CHECK24.
→ 32 Prozent der Befragten machen sich ein wenig Sorgen um die Strom- und Gaspreise.
→Fast jeder Dritte macht sich sogar große Sorgen.
→ Nur 13 Prozent sorgen sich kaum oder machen sich keine Sorgen um die aktuellen Energiepreise.
Getränkespender im Visier
Die Expertenempfehlung VDI/AMEV/BVS/DVQST-EE 6023 Blatt 1.1 richtet sich an Betreiber von Trinkwasser-Installationen und deren Erfüllungsgehilfen. Sie gibt Empfehlungen für an die Trinkwasser-Installation angeschlossene Getränkespender. Dies sind Geräte, Apparate und Armaturen, die das an deren Anschlussstellen vorhandene Trinkwasser über Erhitzen, Kühlen, Karbonisieren oder durch Zugabe von Konzentraten oder Extrakten so verändern, dass es nicht mehr der Flüssigkeitskategorie 1 gemäß DIN EN 1717, Tabelle B.1, entspricht. Sie beschreibt die notwendigen Maßnahmen für den Anschluss von Getränke- bzw. Wasserspendern an die vorhandene Trinkwasser-Installation, den Betrieb und die notwendigen Hygienekontrollen, um die Anforderungen der Betriebssicherheit zu erfüllen und den Betreibern und Eigentümern Rechtssicherheit zu geben.
Diese Richtlinie kann beim Beuth Verlag bestellt werden.
HEATEXPO: Erfolgreiche Premiere in Dortmund
Drei sehr erfolgreiche Messetage und damit eine mehr als gelungene Premiere – so lautet das Fazit zur HEATEXPO, die vom 21. bis 23. November in Dortmund stattfand. Die neue B2B-Fachmesse hat es aus Sicht aller Beteiligten auf Anhieb geschafft, eine Lücke zu schließen und sich als neue Plattform zum Austausch für sämtliche Themen rund um die Wärmewende zu etablieren. Ob Veranstalter, Aussteller oder Besucher – alle äußerten sich positiv zum neuen Messeformat, Viele haben bereits ihre Teilnahme im kommenden Jahr zugesagt. Die Gründe für diesen Erfolg sind vielfältig: der Beitrag der Partner, das umfassende, informative Rahmenprogramm und die Möglichkeit, sich vor Ort über neue Trends, Technologien und Lösungen zur Wärmeversorgung der Zukunft zu informieren.