Was genau ist die GEZ eigentlich und weshalb muss ich Gebühren bezahlen?
Bei der GEZ handelt es sich um die sogenannte Gebühreneinzugszentrale. Sie erhebt den Rundfunkbeitrag. Durch den Rundfunkbeitrag wird das Programm von ARD, ZDF und dem Deutschlandradio finanziert (frei von wirtschaftlichen und politischen Interessen). Die Privatsender hingegen finanzieren sich vor allem durch Werbeeinnahmen, weshalb es hier auch deutlich mehr Werbeunterbrechungen gibt.
Wofür muss überhaupt bezahlt werden?
Die Regelung ist mittlerweile sehr einfach. Es gilt der Grundsatz: eine Wohnung – ein Beitrag. Es spielt dabei keine Rolle (mehr), wie viele Rundfunkgeräte (also Fernseher und Radios) in der Wohnung vorhanden sind oder wie viele Personen in der Wohnung leben. Monatlich muss pro Wohnung ein Beitrag von 17,50 € bezahlt werden. Hat man einen Zweitwohnsitz (beispielsweise weil man unter der Woche aufgrund der Arbeitsstelle in einer anderen Stadt wohnt und am Wochenende bei der Familie wohnt) muss auch für diese zweite Wohnung GEZ bezahlt werden. Das gleiche gilt für privat genutzte Ferienwohnungen. Pro Wohnung meldet sich immer nur eine Person an, die dann den gesamten Rundfunkbeitrag für die Wohnung bezahlt, auch wenn mehrere Personen dort wohnen (das gilt nicht nur für Familien, sondern auch für WGs). Von dem Beitrag umfasst sind auch privat genutzte Fahrzeuge, das bedeutet, dass man für sein Autoradio keinen separaten Beitrag bezahlen muss.
Es besteht für jede Wohnung eine Anmeldepflicht(!), unabhängig davon, ob man tatsächlich einen Fernseher oder ein Radio benutzt oder nicht. Der Rundfunkbeitrag wird für die bloße Möglichkeit bezahlt, „sich über das öffentlich-rechtliche Rundfunkangebot bilden und unterhalten zu lassen.“
Wann kann ich von den Gebühren befreit werden bzw. eine Ermäßigung beantragen?
Es gibt unterschiedlichste Voraussetzungen, wann eine Befreiung beantragt werden kann (bspw. bei Bezug von Hartz IV). Am relevantesten für Auszubildende dürfte der Fall sein, dass Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bezogen wird (wichtig ist die Vorlage des BAföG-Bescheids). Die Befreiung kann jedoch nur dann beantragt werden, wenn der Azubi nicht mehr bei seinen Eltern wohnt.
Muss ich eine/n Mitarbeiter/in der GEZ in meine Wohnung herein lassen, damit er/sie kontrollieren kann, ob ich über ein anmeldepflichtiges Gerät verfüge?
Grundsätzlich muss ich NIEMANDEN in meine Wohnung lassen, wenn ich das nicht möchte (bekannte Ausnahme, die jeder aus den Krimis kennen dürfte: Durchsuchungsbeschluss). Das heißt, auch wenn Mitarbeiter der GEZ zur Kontrolle kommen, muss ich diese nicht herein lassen, kann es aber natürlich machen, wenn ich damit einverstanden bin. Da heute eine Anmeldepflicht für jede Wohnung besteht und sich die Gebühren nicht mehr (wie früher) danach richten, ob und wie viele anmeldepflichtige Geräte man hat, dürfte sich das Problem der Kontrolle sowieso erledigt haben.
Was passiert, wenn ich meine Gebühren nicht bezahle?
Bezahlt man trotz Zahlungsaufforderung nicht, gerät man (wie bei allen anderen Rechnungen auch) in Zahlungsrückstand. Man bekommt dann eine weitere Zahlungsaufforderung, die Mahnung. Bezahlt man auch auf die Mahnung nicht, wird ein sogenannter „Festsetzungsbescheid“ erstellt und zugesandt. Wird auch dieser wieder ignoriert, wird der Festsetzungsbescheid nach einem bestimmten Zeitablauf zu einem Titel (also vergleichbar mit einem gerichtlichen Urteil). Das bedeutet in der Folge, dass man Besuch vom Gerichtsvollzieher bekommt.