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Fallbeispiele Haftung im Strassenverkehr, Teil 2 von 2

Ich geb Gas, ich will Spaß!

Weitere Zusammenhänge und daraus resultierende Tipps sollen Ihnen helfen die Übersicht zu gewinnen. Denn, was erlaubt und nicht erlaubt ist, kann erhebliche Auswirkungen auch auf Ihr Berufsleben haben.

Fall 2: Etwa schon wieder Fahrerflucht?!

Azubi Anton ist dieses Mal mit seinem privaten Auto unterwegs. Es ist kalt und die Straßen sind teilweise glatt. Anton fährt vorbildlich. Allerdings bemerkt er nicht, dass er mit seinem Auto auf eine kleine Eisfläche gerät. Das Auto rutscht direkt in die Leitplanke. Außer einer Macke am eigenen Auto und einer Eindellung an der Leitplanke ist nichts passiert. Anton fährt nach Hause. Schon wieder klingelt abends die Polizei und wirft Anton Fahrerflucht vor. Anton meint, es gab doch gar keinen Unfallgegner?! Wer hat Recht?

Falllösung:

Auf den ersten Blick gibt es niemanden, der durch den Unfall zu Schaden gekommen ist. Oder etwa doch? Wem gehört eine Leitplanke? Im Grunde der Allgemeinheit, denn die Leitplanke wird schließlich von Steuergeldern bezahlt. So ist es vielleicht verständlich, dass auch ein Schaden an einer Leitplanke gemeldet (und bezahlt!) werden muss. Das bedeutet, Anton hat tatsächlich schon wieder Fahrerflucht begangen und muss deshalb nicht nur eine Strafe fürchten, sondern auch um seinen Führerschein bangen. Also bei einem Unfall immer die Polizei rufen! Das gilt auch bei einem Unfall mit einem Reh oder einem Wildschwein oder wenn man das Auto gegen einen Baum gesetzt hat.

Fall 3:
Dann fahr ich eben mit dem Rad ...

Da Anton keinen Führerschein mehr besitzt, sattelt er aufs Fahrrad um. Nach einer feucht-fröhlichen Betriebsfeier fährt er betrunken mit dem Fahrrad nach Hause und wird von der Polizei angehalten. Die Polizei wirft ihm nun eine Trunkenheitsfahrt vor. Anton meint, er sei doch nur mit dem Fahrrad unterwegs.

Tipps für das Verhalten im Falle eines Unfalls:

  • Immer die Polizei rufen, auch wenn der Unfallgegner darauf verzichten will!
  • Personalien feststellen lassen!
  • Zettel mit Name und Adresse hinter der Windschutzscheibe genügen nicht!
  • Unfall der Kfz-Haftpflichtversicherung melden!
  • Was ist eine MPU?

    Wenn Ihnen der Führerschein entzogen wurde, egal ob Alkohol, Drogen oder zu viele Punkte dazu geführt haben, steht eine medizinisch-psychologische Untersuchung, kurz MPU, an. Seit 1954 wird die MPU in Deutschland durchgeführt und dient als Hilfe für die Fahrerlaubnisbehörden (z.B. Straßenverkehrsamt) zur Vorbereitung auf ihre Entscheidung über die Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Im europäischen Ausland sind häufig strenge Strafen bei schwerwiegenden Verkehrsstraftaten üblich. Bedeutend wichtiger ist eine Auseinandersetzung mit den Ursachen, um eine stabile Änderung in der Einstellung und dem Verhalten zu erreichen.Quelle: MPU

    Getty Images/iStockphoto

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    Falllösung:

    Auch mit dem Fahrrad nimmt man am allgemeinen Straßenverkehr teil und stellt damit eine Gefahr für sich und andere dar, wenn man betrunken fährt. Daher liegt auch hier eine Trunkenheitsfahrt vor. Dies hat grundsätzlich dieselben Konsequenzen wie eine Trunkenheitsfahrt mit dem Auto. Das bedeutet strafrechtliche Konsequenzen, möglicherweise ist auch der Führerschein weg und man muss zur Wiedererlangung des Führerscheins zur MPU (umgangssprachlich bekannt als„Idioten-Test“).

    Anton hat aber momentan gar keinen Führerschein mehr. Was passiert jetzt? Er wird vom Gericht eine sogenannte Sperrfrist verhängt bekommen. Innerhalb dieser Sperrfrist darf er seinen Führerschein nicht wieder bekommen. Wie lange diese Frist ist, hängt unter anderem vom Promillegehalt ab, den er bei der Fahrt mit dem Fahrrad hatte.

    Julia Reisch
    Julia Reisch ist Rechtsanwältin in der Kanzlei Schaudt Rechts-an-wälte in Stuttgart.

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