Einige von uns…
gehen offen damit um. Sie geben sich zu erkennen als Laien in Bezug auf das Lesen von Gesetzestexten. Mir geht es ebenso. Ich habe eine technische Ausrichtung meines Arbeitslebens gewählt, weil mir das greifbar erscheint. Juristische Zusammenhänge sind nicht so mein Ding. Natürlich musste ich immer wieder Verordnungen lesen und auf meine Tätigkeit übertragend anwenden. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) und nun das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind beispielsweise Maßstab für die Dämmung von Rohrleitungen. Mit einer neuen Situation bin ich allerdings grenzwertig gefordert. Derzeit soll ich Antworten geben auf Fragen, die sich aus dem GEG ergeben.
Konkret soll ich also auf die Frage meines Kunden eine Antwort geben können, was denn wohl mit seinem Kessel passiert, wenn dieser komplett ausfällt. Die Investition in einen neuen Wärmeerzeuger steht dann für ihn an und wird ihn finanziell belasten, ebenso wie Kosten zur Energieversorgung mit dem dann neu einzubauenden Erzeuger. Mein Ratschlag an diesen Kunden hat also im Zweifel erhebliche Auswirkungen. Da haue ich nicht mal eben einen flotten Spruch raus und empfehle nach Laune einen Wärmeerzeuger aus dem Portfolio der mir bekannten Hersteller. Mich wegducken kann ich aber auch nicht, denn der Kunde will ja einen Rat von mir. Vor diesem Dilemma stehe ich und stehen derzeit viele SHK-Betriebe. Unsere Kompetenz liegt aber im Bereich der Technik und nicht im Auslegen von Gesetzen. Aus diesem Grund habe ich in dieser Ausgabe ab Seite 18 zumindest für die Entscheidung auf Basis des GEG einen Weg dargestellt, der mir schlüssig erscheint und das Beratungsrisiko ein wenig vermindert. Ich bin sehr gespannt, wie Sie als Leser auf meinen Vorschlag reagieren und welche Ratschläge Sie für mich haben. Schreiben Sie mir gerne unter dem Betreff „Kesseltausch gemäß GEG“.
Ihr
Elmar Held
Redakteur und Dipl.-Ing. für Versorgungstechnik