Prüfungen in CoronaZEiTEN …
werden wohl stattfinden müssen. Auf den jeweiligen Inzidenzwert oder Ähnliches sollten wir auch warten, um dann eine wie auch immer geartete Prüfung abzulegen. Beim Führerschein kann es vielleicht teurer werden, wenn man durchfällt. Und die Vorbereitung zur Fahrprüfung ist auch nicht so krass durch die Pandemie beeinflusst worden. Ganz anders sieht es aus bei der Berufsausbildung und der damit verbundenen Gesellenprüfung zum Anlagenmechaniker. Der Teil 1 der Prüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt werden, der Teil 2 am Ende der Berufsausbildung. Und jetzt befinden wir uns bereits länger als ein Jahr im Ausnahmezustand, was die schulische und überbetriebliche Ausbildung angeht. Die Ausbilder und Lehrer bemühen sich natürlich nach Kräften, den Stoff und die Fertigkeiten zu vermitteln, aber ein regulärer Betrieb sah in den Jahren zuvor ganz anders aus. Trotzdem sollen die abzulegenden Prüfungen den Stand der Ausbildung eines jeden Anlagenmechanikers spiegeln.
Mein Eindruck zu diesem umfangreichen Thema: Es gab und gibt nichts zu verschenken, wenn es um die Gesellenprüfung für Anlagenmechaniker geht, daran ändert auch Corona nichts. Andererseits ist es auch nicht gerecht, alte Maßstäbe aus Vor-Corona-Zeiten eins zu eins zu übernehmen. Wenn sich also die Ausbildung in der Form und vielleicht auch in der Qualität verändert hat, kann mit entsprechendem Augenmaß bei der Bewertung der Prüfungsergebnisse darauf reagiert werden. Kollegen in den Prüfungsausschüssen bestätigen mir diese Sichtweise. Wie denken Sie darüber? Teilen Sie mir Ihre Meinung zu den anstehenden Abschlussprüfungen in Teil 1 und 2 gerne unter dem Stichwort „Prüfung in Corona-zeiten“ an die E-Mail-Adresse held@sbz-monteur.de mit.
Ihr
Elmar Held
Redakteur und Dipl.-Ing. für Versorgungstechnik