Juristische Streits ...
... sind im Berufsalltag nicht unser Ding. Anderenfalls hätten wir dann doch einen anderen Beruf wählen müssen. Trotzdem stehen wir ständig unter der Kontrolle von Gesetzen oder Vorschriften. Schauen wir uns nur die Berufsschulpflicht an. Die Pflicht zum Unterrichtsbesuch gilt, bis die Ausbildung abgeschlossen ist. In diesem besonderen Fall ein Glück, wie ich finde. Unser Job fordert ebenfalls und ständig die Einhaltung von Geboten. Wir dürfen beispielsweise nicht den Erdgasanschluss einer Therme mittels Gartenschlauch herstellen, obwohl das funktionieren würde. Wir müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik folgen und uns sogar besonders qualifizieren, wenn wir bestimmte Arbeiten ausführen wollen. Auch in diesem Fall ist das glücklicherweise so. Nicht jeder Hansel darf Gasleitungen verlegen oder mit Trinkwasserleitungen hantieren. In dieser Ausgabe des SBZ Monteur weisen wir ab Seite 16 auf besondere juristische Entscheidungen im Zusammenhang mit der Beheizung von Räumen hin. Hier handelt es sich um echte juristische Probleme, die wir als Laien zu lesen bekommen, da diese ja im Namen des Volkes entschieden wurden. Und jetzt der entscheidende Hinweis: Unsere Arbeiten nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik in einem Gespräch gegenüber laienhaften Ausführungsvorschlägen zu verteidigen, ist absolut unser Ding. Juristische Entscheidungen oder gar Tipps im Sinne von „Das ist dein Recht, das kannst du einklagen“ fallen definitiv nicht in unseren Kompetenzbereich. Wenn also im SBZ Monteur Entscheidungen zu juristischen Auseinandersetzungen dargestellt werden, mutieren wir durch das Lesen nicht zu Rechtsgelehrten. Und glauben Sie mir, das ist gut so. Wir können sehr zufrieden und stolz sein, wenn wir unseren Beruf beherrschen.
Ihr
Elmar Held
Redakteur und Dipl.-Ing. für Versorgungstechnik