Verbrennungsluftversorgung …
... wird weiterhin als wichtiges Thema in der neuen TRGI 2018 behandelt. Notwendig wurde die Überarbeitung dieses Regelwerks nach gut 10 Jahren, weil sich die Anforderungen der Praxis verändert haben. Eine wichtige Änderung betrifft den Wohnungsbestand und die darin verbauten sogenannten Etagenheizungen. Zu einem erheblichen Anteil sind dazu noch raumluftabhängige Gasgeräte verbaut. So werden diese weiterhin für eine gewisse Zukunft die Luft des Aufstellraumes nutzen, um damit das Erdgas zu verbrennen. Durch die vielfach nachgerüsteten, dichten Fenster in diesen Wohnungen haben sich die Voraussetzungen für einen solchen Verbrennungsvorgang zum Teil erheblich verändert. Die Luftdichtheit eines Aufstellraumes für ein solches Gerät bedeutet dann einen Nachteil hinsichtlich der notwendigen Versorgung mit Frischluft. Lesen Sie daher ab Seite 14 dieser Ausgabe, wie man den Nachweis eines solchen Verbrennungsluftverbunds führen kann. Ich bin gespannt, was Sie in der Praxis davon halten. Schreiben Sie gerne an held@sbz-online.de unter dem Stichwort „TRGI 2018, Verbrennungsluftverbund“ welche Erfahrungen Sie mit diesem Thema gemacht haben.
Ihr
Elmar Held
Redakteur und Dipl.-Ing. für Versorgungstechnik