Einzelne Wohnungen in Mehrfamilienhäuser wurden gerne mit sogenannten Etagenheizungen ausgestattet. Dann „hängen“ mehrere Gasgeräte an einer Abgasanlage. Diese eigentlich unabhängigen Gasgeräte dürfen sich nicht über den gemeinsamen Abgasweg beeinträchtigen. Und um das zu vermeiden kann man jeweils eine Rückstromsicherung zum Schutz jedes einzelnen Gerätes einsetzen.
Zur effizienten Wärmeenergieversorgung haben die Hersteller von Gasbrennwertgeräten die jeweiligen modulierenden Kessel im Angebot. Die Wärmeleistung eines Gerätes passt sich dann in einer gewissen Bandbreite an. Beispielsweise kann die Leistung von 20 bis 100 kW angepasste werden. Sind höhere Leistungen gefragt, bringt man auch gerne mehrere dieser modulierenden Kessel zum Einsatz. Der Einsatz mehrerer Kessel wird dann als Kaskade bezeichnet. Auf diese Weise besteht die Möglichkeit die Leistung von 20 bis 500 kW zu modulieren. Und auch in dieser Anwendungsvariante „hängen“ mehrere Gasgeräte an einer Abgasanlage. Und auch in dieser Konstellation sollen sich die Geräte dieser Kaskade nicht gegenseitig in der Funktion und Sicherheit beeinflussen. Das ruft ebenfalls die Rückstromsicherung, kurz RSS, auf den Plan.
Aufgabe der RSS
Im Überdruckbetrieb verhindern die RSS ein Rückströmen von Verbrennungsgasen in die Feuerstätten. Das Bauteil von ATEC funktioniert als Ventil auf Basis der Schwerkraft: Bei vorhandenem Abgasstrom hebt sich der Ventildeckel und gibt den Abgasweg frei. Fehlt der Abgasstrom durch Stillstand oder Ausfall eines Gerätes, senkt sich der Ventildeckel.
Erhältlich sind zahlreiche Varianten in den Nennweiten zwischen 80 und 200 mm. Der Einbau kann flexibel abgasseitig im oder am Gerät erfolgen. Vorteilhaft ist die Positionierung innerhalb des Querschnittes; somit werden Material- bzw. Herstellerwechsel vermieden.
Mögliche Zulassungen
Zugelassen sein kann eine Rückstromsicherung zum Beispiel für Gasgeräte der Art C10x . Das sind also nach TRGI jene Gasgeräte mit Abgasabführung welche die Verbrennungsluft über ein geschlossenes System dem Freien entnehmen. Man bezeichnet sie auch als raumluftunabhängige Geräte. Das kleine x steht für eine Gebläseunterstützung.
Die Verwendung von Rückstromsicherungen, bei Abgasanlagen mit planmäßigem Überdruck erfordert eine Funktionsprüfung mit dem Gas-Gerätehersteller. Dieser prüft die Auswirkungen einer Rückstromsicherung auf die Verbrennung und Betriebssicherheit seiner Geräte.
Umgang mit Stauwasser
Um Stauwasser auf der RSS zu vermeiden, hat die RSS einen integrierten Kondensatauslass mit Siphonfunktion. Der integrierte Siphon hält einem Gegendruck von ca. 350 Pa stand. Damit der Siphon funktioniert, muss dieser mit Wasser gefüllt sein. Im Betrieb füllt das rücklaufende Kondensat den Siphon dauerhaft. Vor der ersten Inbetriebnahme muss der Siphon jedoch einmalig gefüllt werden. Zur Kontrolle und Befüllung ist daher oberhalb der Rückstromsicherung eine Kontroll-Öffnung vorzusehen. Die Installation der RSS in einen Kontroll-Bogen bzw. einem Kontroll-Rohr ist daher prädestiniert.
Bemessung und Montage
Die Montage funktioniert problemlos in einwandigen sowie konzentrischen Abgasleitungen DN 80/125. Der integrierte Siphon hält einem Gegendruck von bis zu 350 Pa stand.
Die Bemessung der Abgasanlagen erfolgt nach der DIN EN 13384. Hierbei sind die strömungstechnischen Daten der RSS zu berücksichtigen. Die Auslegung und Dimensionierung der Rückstromsicherung zum jeweiligen Wärmeerzeuger geschieht gemäß Gerätedaten und in Abstimmung mit dem Gerätehersteller.
Wartung und Funktionsprüfung
Die ATEC RSS sind Sicherheitseinrichtungen und bewegliche Teile. Allein aus diesen Gründen sind RSS in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionssicherheit zu prüfen. Das Intervall ist abhängig von der Laufzeit, Größe und Betriebsart individuell festzulegen. ATEC empfiehlt mindestens einmal jährlich die RSS zu warten und ihre Funktion zu überprüfen.
RSS von ATEC
Die Rückstromsicherungen RSS von ATEC sind bis 100 Pa nach DVGW G635 geprüft und vom deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) zugelassen. Soll der RSS von ATEC zum Einsatz kommen, ist immer die Freigabe des Kesselherstellers erforderlich.