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Pflicht und Kür bei der Beratung

Das GEG und die Vorgabe, in der Zukunft 65 Prozent Energie aus erneuerbaren Quellen zu beziehen, hält nicht nur Anlagenmechaniker auf Trab. Natürlich sind auch die Verbraucher scharf darauf, die Zukunft günstig zu gestalten. Nur: Was ist günstig?

Was bezeichnet man als preiswürdig für einen Kunden, der einen defekten, irreparablen Kessel im Keller eines Mehrfamilienhauses stehen hat? Welche Vorteile führen bei dem investitionswilligen Eigenheimbesitzer zu einer Kaufentscheidung bei der Planung seiner Heizung für sein Zweifamilienhaus, das er auch noch selbst bewohnt? Diese zwei Beispiele der potenziellen Auftraggeber zeigen nur eine kleine Spanne zur Bandbreite der Interessenten für einen Blick in die Zukunft der Energieversorgung Deutschlands.

Wer „darf“ beraten?

Jede Information zu den Energiethemen wurde von den verunsicherten Bürgern bis vor Kurzem gierig aufgenommen. Mittlerweile stellte sich für den umherirrenden Laien heraus, dass nicht jeder, der im vollen Schwall seine Meinung zu diesem Thema verbreitet, auch gleichzeitig wirklich Ahnung hat von den Zusammenhängen.

Die Macher des GEG haben aber Vertrauen zu den Installateuren und Heizungsbauern und erwähnen diese explizit als fachkundige Personen.

Fachkundige gemäß GEG sind:

  • Schornsteinfeger/in nach Anlage A Nummer 12 zu der Handwerksordnung
  • Installateur/in und Heizungsbauer/in nach Anlage A Nummer 24 zu der Handwerksordnung
  • Ofen- und Luftheizungsbauer/in nach Anlage A Nummer 2 zu der Handwerksordnung
  • Energieberater/in, der/die auf der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes steht
  • anderweitig nach § 88 Absatz 1 GEG berechtigte Person
  • Infos für den Kunden

    Falls ich als Installateur sehr gut darin bin, sehr gute Gaskessel zu installieren und ich auch noch sehr gute Konditionen bei einem Kesselhersteller bekomme, kann die Empfehlung an den Kunden lauten:

    „Lass dir, lieber Kunde, diesen wasserstoffkompatiblen Brennwertkessel von mir einbauen und du wirst glücklich. Wir kriegen sämtliche Wunschtemperaturen hinten raus und du brauchst deine Heizflächen und Hydrauliken nicht zu verändern.“

    Bin ich Fan von Pelletanlagen oder Wärmepumpen werde ich ebenso meine gut sortierten Argumente vor dem Kunden ausbreiten können.

    Es ist wohl redlich und erforderlich, seine eigenen Erfahrungen in ein Kundengespräch einfließen zu lassen, und das GEG benennt ja auch nicht ohne Grund den Installateur und Heizungsbauer als Fachkundigen. Es stellt sich in diesem Zusammenhang aber auch die Frage nach den Mindeststandards einer Beratung. Reicht es also aus, wenn der installierende und heizungsbauende Fan von Scheitholzkesseln wortgewaltig in eine „neutrale“ Beratung einsteigt, oder müssen zumindest die anderen Trends oder Nischen der Wärmeversorgung ebenfalls angesprochen werden?

    Wenn wir hier schon so klug fragen, gibt es sicherlich eine schlüssige Antwort.

    Vor dem Einbau

    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat auf acht DIN-A4-Seiten die Mindeststandards an Informationen zusammengestellt, die abschließend gewissermaßen von Ross und Reiter unterschrieben werden sollten.

    Der Lesestoff aus dem BMWK ist keine schwere Kost und mit insgesamt vier gut ausgewählten Diagrammen lesbar und verständlich.

    Natürlich sind auch diese acht Seiten zur Beratung nicht sehr viel mehr als ein Blick in die Glaskugel. Aber der Besitzer und Verleiher dieser Glaskugel ist das BMWK und nicht der jeweilige Installateur und Heizungsbauer.

    Nach Einschätzung der SBZ-Monteur-Redaktion gehört ein solches unterschriebenes Protokoll daher zu jedem neu verkauften Wärmeerzeuger mit entsprechender Beratungspflicht.

    1 Vor dem Einbau einer neuen Heizung sollen Auftraggeber zwingend durch eine fachkundige Person beraten worden sein. Der Mindeststandard ist auf den acht Seiten des BMWK unterschriftsreif zusammengestellt.

    2 Als fachkundige Person nach GEG gilt u. a. Installateur/in und Heizungsbauer/in nach Anlage A Nummer 24 zu der Handwerksordnung

    Bild: BMWK

    Download

    8 Seiten des BMWK

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