01.05.2002 | Veröffentlicht in Ausgabe 05-2002 | Druckvorschau Da Abgase nun einmal über Dach abgeführt gehören, sind die Außenwand- Gasgeräte als Ausnahmefeuerstätten zu bewerten. Erfahren Sie hier, wo Abgasausmündungen lüftergestützter Geräte liegen dürfen und wie diese zu schützen sind. Inhalt Downloads: Notlösung mit Einschränkungen