BioLPG ist im Gebäudeenergiegesetz (GEG) anerkannt und trägt dazu bei, Effizienzhausstandards zu erreichen. Dadurch eröffnen sich für Bauherren zusätzliche Möglichkeiten, die Voraussetzungen für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zu erfüllen. Sie erhalten neben den Faktoren Gebäude- und Heiztechnik einen weiteren Baustein, mit dem sie die zum 1. Juli verbesserte Förderung noch einfacher erhalten können.
„Die Rahmenbedingungen für die Förderungen waren noch nie so gut wie jetzt,“ bestätigt Martin Kutschka von febis, dem Förderservice-Partner des Krefelder Flüssiggas-Versorgers Primagas. Er unterstützt Bauherren und Modernisierer seit vielen Jahren bei ihrer Antragstellung und weiß: „Mit BioLPG wird es jetzt nochmal einfacher, Effizienzhausstandards zu erreichen.“ Die Kombination aus biogenem Flüssiggas und Gas-Brennwerttherme ist insbesondere für Bauherren in ländlichen Regionen attraktiv, in denen es keinen Anschluss an das Erdgasnetz gibt.
Zulassung in Wasserschutzgebieten
BioLPG ist, wie auch konventionelles Flüssiggas, selbst in Wasserschutzgebieten zugelassen. Bei der Lagerung flüssiger Brennstoffe müssen Risiken ausgeschlossen werden. Mögliche auftretende Undichtigkeiten an Tanks oder Zuleitungen zum Heizkessel dürfen das Wasser nicht verunreinigen. Eine Flüssiggasheizung kann diese Auflagen einfach erfüllen. Tritt eine Leckage auf, verflüchtigt sich das austretende Gas. Es kann also nicht, wie beispielsweise Heizöl aus einem undichten Tank, ins Erdreich eindringen.
Ein Vorteil für die Umwelt besteht darin, dass BioLPG nahezu rückstandslos verbrennt. Dabei entsteht im Vergleich zu Öl deutlich weniger CO2 – deshalb ist biogenes Flüssiggas gerade auf dem Land eine Alternative mit Perspektive.
Förderungen
Das BEG WG fördert Neubau und Vollsanierung Ob Ein-, Mehrfamilien- oder Mietshaus: Im BEG-Teilprogramm BEG WG bietet die KfW-Förderbank Bauherren, die neu bauen oder ihr Wohngebäude energieeffizient vollsanieren, wahlweise einen Zuschuss oder einen Kredit mit Tilgungszuschuss an. Für eine Förderung können notwendigen Investitionskosten von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit angerechnet werden. Die BEG-Förderung beträgt im Neubau maximal 25 Prozent, bei der Vollsanierung maximal 45 Prozent. Für den Bau von KfW-Effizienzhäusern, die zu über 55 Prozent durch erneuerbare Energien beheizt werden, können sogar 150.000 Euro je Wohneinheit angesetzt werden. Zuschuss und Tilgungszuschuss erhöhen sich zusätzlich durch einen „Erneuerbare-Energien-Bonus“ von 2,5 Prozent (Neubau) bzw. 5 Prozent (Sanierung). Bauherren können somit eine BEG-Förderung von bis zu 75.000 Euro je Wohneinheit erhalten, wenn sie eine Gas-Brennwerttherme kombiniert mit biogenem Flüssiggas wählen, um einen Effizienzhausstandard zu erzielen. Das Teilprogramm BEG EM unterstützt Einzelmaßnahmen Bei individuellen Modernisierungsmaßnahmen greift das Teilprogramm BEG EM (Einzelmaßnahmen). Hier fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter anderem erneuerbare Energien für Heizungen bereits seit 1. Januar mit Zuschüssen von bis zu 45 Prozent. Jetzt kommt das Kreditangebot der KfW-Förderbank hinzu: Modernisierer können sich statt für den Zuschuss vom BAFA nun auch für einen Kredit mit Tilgungszuschuss in gleicher Höhe entscheiden. Der mögliche Kreditbetrag wurde seit dem 1. Juli 2021 von 50.000 auf 60.000 Euro pro Wohneinheit aufgestockt und die Tilgungszuschüsse analog der Zuschüsse auf bis zu 45 Prozent erhöht.
Das BEG EM fördert zum Beispiel den Austausch alter Heizungen durch Gas-Hybridheizungen mit 30 Prozent. Abseits der Erdgasnetze bietet sich der Einsatz mit Flüssiggas an, um die Fördervoraussetzungen zu erfüllen.
Weitere Informationen gibt es unter
www.biolpg.de.
FILM ZUM THEMA
Wie BioLPG hergestellt wird, sehen Sie in dieser Animation
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