Durch die Beschreibung von drei zentralen Fakten soll zur Debatte um die Versorgungssicherheit beigetragen werden. Einer der wichtigsten Punkte: „Der Energieträger Flüssiggas (LPG) steht auch künftig versorgungssicher und bezahlbar zur Verfügung. Insbesondere da LPG, mit dem aktuell 650.000 Haushalte in Deutschland abseits des Erdgasnetzes heizen, aus deutschen Raffinerien, EU-Ländern, Skandinavien und den USA bezogen wird“, sagt Jobst-Dietrich Diercks, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Verbandes Flüssiggas e. V. (DVFG).
Fakt 1: Unterschiedliche Energieträger: Flüssiggas (LPG) und verflüssigtes Erdgas (LNG)
Der Verband steht für alle Fragen rund um das Thema Flüssiggas, sogenanntes Liquefied Petroleum Gas (LPG). Es besteht aus Propan und Butan. Die beiden Gase lassen sich bei Raumtemperatur und geringem Druck von etwa 5 bis 10 bar verflüssigen. Das entstehende Flüssiggas ist so stabil, dass es sich lange in Tanks lagern lässt. Aufgrund dieser Leitungsunabhängigkeit ist Flüssiggas (LPG) eine beliebte Heizenergie von Ein- und Mehrfamilienhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft insbesondere im ländlichen Raum.
Im Unterschied dazu besteht verflüssigtes Erdgas, sogenanntes Liquefied Natural Gas (LNG) hauptsächlich aus Methan. Um Methan zu verflüssigen und damit transportfähig zu machen, wird es auf -161 Grad heruntergekühlt. Es kann nur bei dieser tiefkalten Temperatur gelagert werden. Verflüssigtes Erdgas wird per Schiff transportiert und an speziellen LNG-Terminals am Entladehafen regasifiziert, also wieder in einen gasförmigen Zustand umgewandelt. Anschließend kann es zur Wärmeversorgung in das Erdgasnetz
eingespeist werden.
Fakt 2: Die Versorgung mit Flüssiggas (LPG) ist aktuell und auch künftig gesichert
2021 wurden in Deutschland 3,7 Mio. t Flüssiggas (LPG) verbraucht. Wichtigste Quelle für die Flüssiggasversorgung sind deutsche Raffinerien. 1,5 Mio. t waren Importe, die zu über 90 Prozent aus EU-Ländern, Skandinavien und den USA kommen. Die Lieferungen erreichen die fünf deutschen Importterminals entlang des Rheins überwiegend aus Holland und Belgien per Schiff und auf Schienen. Auch das Seehafenterminal Brunsbüttel bezieht LPG aus internationalen Quellen. Experten gehen davon aus, dass die deutschen Raffinerien den Anteil von russischem Rohöl durch andere Quellen kompensieren werden, so dass auch die deutsche Produktion gesichert bleibt.
Fakt 3: Erneuerbares Flüssiggas aus Europa
Die Versorgungssicherheit gilt nicht nur für herkömmliches Flüssiggas (LPG), sondern auch für dessen erneuerbare Varianten: Biogenes Flüssiggas und künftig erneuerbares Dimethylether (rDME). rDME ist ein dem Flüssiggas sehr ähnliches Produkt, dessen Herstellung nicht auf knappen Elektrolyse-Wasserstoff angewiesen ist. Produktionsanlagen für biogenes Flüssiggas und rDME befinden sich heute schon in Europa – oder sind in den kommenden Jahren in EU-Mitgliedsländern geplant.
Energieträger Flüssiggas:
Flüssiggas (LPG) – nicht zu verwechseln mit verflüssigtem Erdgas (LNG, Methan) – besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Die
erneuerbaren Varianten sind als biogenes Flüssiggas und als Dimethylether (rDME) verfügbar. Flüssiggas wird für Heiz- und
Kühlzwecke, als Kraftstoff (Autogas), in Industrie und Landwirtschaft sowie im
Freizeitbereich eingesetzt.
Einordnung Fakt 1:
„Als speicherbarer und transportfähiger Energieträger ist Flüssiggas (LPG) in der Wärmeversorgung überall dort die Lösung, wo Erdgas und Fernwärme mangels eines Netzes keine Rolle spielen“.
Einordnung Fakt 2:
„Die Versorgung Deutschlands mit Flüssiggas (LPG)
ist international diversifiziert und dadurch
dauerhaft sicher“.
Einordnung Fakt 3:
„Erneuerbares Flüssiggas ist ein zentraler Baustein für die Versorgung des ländlichen Raumes mit erneuerbarer und bezahlbarer Heizenergie. Aufgrund dieses großen Potenzials setzt sich der DVFG dafür ein, Flüssiggas (LPG) und seine erneuerbaren Varianten biogenes Flüssiggas sowie rDME in den regulatorischen Rahmen für die Wärmeversorgung zu integrieren, z.B. in die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und das Gebäudeenergiegesetz (GEG)“.