Gasgeräte können entsprechend der europäischen Gasgeräteverordnung (EU) 2016/426 als Gasgeräte mit dazugehöriger Abgasanlage zertifiziert werden. Dies bedeutet, dass ausschließlich die vom Hersteller mitgelieferten und speziell für den entsprechenden Anwendungsfall geprüften Abgaskomponenten verbaut werden dürfen. Der Einsatz von nicht mit dem Gasgerät geprüften und zugelassenen Abgaskomponenten führt dazu, dass das Gesamtsystem seine Zulassung verliert und nicht in Betrieb genommen werden darf.
Besitzen Gasgeräte oder die Abgaskomponenten eine Zulassung als Bauprodukt, dann dürfen diese nicht mit anderen Bauprodukten kombiniert und somit nicht einzeln verbaut werden.
1. Nach Gasgeräteverordnung (EU) 2016/426 als Gasgerät mit dazugehöriger Abgasanlage zertifiziert (Systemzertifizierung)
2. Zertifizierung nach Bauprodukteverordnung a: Bauprodukteverordnung b: Gasgeräteverordnung und Bauprodukteverordnung
Welche Unterlagen sind für eine Abnahme durch den Schornsteinfeger bzw. für den Verwendbarkeitsnachweis der einzelnen Komponenten erforderlich?
Für die Abnahme durch den Schornsteinfeger und somit den Nachweis, dass die eingebauten Komponenten ein Gesamtsystem ergeben, welches geprüft und systemzertifiziert ist, sind die folgenden Unterlagen notwendig:
- Installations- und Wartungsanleitung des eingebauten Gasgerätes
- Typenschild des Gerätes (von außen sichtbar angebracht)
- Montageanleitung des verwendeten Abgassystems
- Aufkleber zum Nachweis der Systemzertifizierung (nur in DE, SI, A, CH)
In der Montageanleitung des Abgassystems befindet sich eine Auflistung der für das Abgassystem zugelassenen Gasgeräte. Mithilfe des Typenschildes oder der Installations- und Wartungsanleitung kann abgeglichen werden, ob das eingebaute Gerät einem der aufgelisteten Geräte entspricht. Eine Baumusterprüfbescheinigung oder ein Prüfzertifikat ist nicht erforderlich, da die Montageanleitung der Abgassysteme als Teil des CE-Zertifikats gilt und somit ausreichend ist. Sofern die Komponenten entsprechend der Montageanleitung installiert wurden, ist die CE-Konformitätserklärung gültig. Werden Sicherheitshinweise oder Installationsanweisungen der Montageanleitung missachtet, erlischt die CE-Konformität. In Ländern mit überprüfenden Gremien, wie beispielsweise Schornsteinfegern, wird dem Basisanschlussset ein Aufkleber beigelegt, welcher darauf hinweist, dass die Luft-/Abgasführung mit dem Gerät systemzertifiziert ist. Dieser Aufkleber ist in der Nähe der Luft-/Abgasführung anzubringen.
Wie gehe ich bei technischen Regeln vor, welche nicht explizit in der Montageanleitung beschrieben sind?
Bei der Systemzertifizierung hat der Hersteller die Möglichkeit, das System an seine Anforderungen anzupassen und somit technische Regeln festzulegen. Die hierbei festgelegten Werte, wie beispielsweise die Abstände zu brennbaren Bauteilen, können von den Vorgaben der technischen Regelwerke abweichen oder teilweise komplett entfallen. Der Hersteller muss die selbst festgelegten Werte und Anforderungen entsprechend der europäischen Gasgeräterichtlinie in den beiliegenden Dokumenten beschreiben, sodass für den Installateur verständlich ist, welche Kriterien bei der Installation eingehalten werden müssen. Lässt sich zu einem Thema wie beispielsweise der Verbrennungsluftversorgung keine explizite Anweisung in der Montageanleitung finden, gelten die national bekannten technischen Regelwerke. Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass bei Einhaltung der technischen Regelwerke auch die Vorgaben der Hersteller eingehalten werden, da diese lediglich Vereinfachungen darstellen. So sind beispielsweise Abstände zu brennbaren Bauteilen laut Hersteller geringer als die Angaben der technischen Regelwerke, aber niemals größer.
Gibt es Ausnahmen für die Systemzertifizierung oder die Einbindung eines systemzertifizierten Gerätes in ein bestehendes System?
In der Praxis ist es nicht immer möglich, eine vollständige Systemlösung zu verwenden. So besteht beispielsweise die Möglichkeit, dass während der Bauphase ein Luft-Abgas-Schacht (LAS) installiert wird, da der Wärmeerzeuger noch nicht feststeht. Die technischen Regelwerke und Zertifizierungen der Gasgeräte bieten für diese Fälle eine Möglichkeit, systemzertifizierte Gasgeräte ohne das dazugehörige Abgassystem zu verwenden. Für das beschriebene Beispiel ist die Klassifizierung C43 zu wählen, welche den Anschluss eines Gasgerätes an einen bauseits vorhandenen LAS vorsieht. Ein weiteres Beispiel für ein solches Mischsystem stellt das C10(3)* System dar. Wenn das Gasgerät für diese Klassifizierung zertifiziert ist, kann das Gerät verwendet werden. Für von den technischen Regelwerken vorgesehene Ausnahmen der Systemzertifizierung gilt es somit zu überprüfen, ob das verwendete Gasgerät eine Zulassung für die gewählte Klassifizierung besitzt und somit an einer fremden Abgasanlage verwendet werden darf.
*Anmerkung zur 3. Ziffer in Klammern:
Die 3. Ziffer wird teilweise in Klammern abgebildet. Dies bedeutet, dass eine Einstufung in diese Klassifizierung je nach Zertifizierung und Systembedingungen möglich ist.
Wird Fortgesetzt!