Auf Typenschildern von Wärmeerzeugern wird die zulässige Anschlussart der Feuerstätte mit Großbuchstaben und Ziffern angegeben. Diese Angaben sind auf den ersten Blick nicht nur verwirrend, sondern können aus „Zulassungsrechtlicher“ Sicht der Feuerstätte ein „Stilllegen“ der Feuerstätte zur Konsequenz haben.
Bei der B23P Installationsart deutet das B erst einmal auf eine Raumluftabhängige Betriebsweise hin. Dabei steht die 2 für „Gasgeräte ohne Strömungssicherung“ und die 3 für „ Gebläse vor dem Brenner“. Das „P“ klassifiziert die Feuerstätte für „Abführung der Abgase im Überdruckbereich“.
Grundlagen
Das Gasgerät wird an eine bauseits vorhandene Abgasanlage inklusive waagerechtem Teil angeschlossen. Das Gasgerät muss für eine B23P Installation zugelassen und die Abgasanlage als Bauprodukt geprüft und für den Anschluss von Brennwertgeräten geeignet sein.
Bei einer B23P Installation wird das Abgas im Überdruckbetrieb abgeführt. Da Undichtigkeiten in der Abgasanlage bei dieser Betriebsweise dazu führen können, dass Abgas in großen Mengen austritt und zum einen den Schornstein beschädigen (Durchfeuchtung), aber auch den Menschen gefährden kann, müssen besondere Aufstellbedingungen eingehalten werden. So muss die Abgasanlage im Einbauzustand abgedrückt und die Dichtheit überprüft werden. Ist die Abgasanlage im Schacht verlegt, muss dieser durch eine Öffnung im Aufstellraum hinterlüftet werden.
Hinterlüftung des Schachtes
Damit gegebenenfalls austretende Abgase nicht zu einer Schornsteinversottung (Durchfeuchtung) führen, muss durch eine stetige Hinterlüftung dafür gesorgt werden, dass der Schacht belüftet wird. Hierbei wird der Schacht über ein im unteren Bereich installiertes Gitter mit Luft durchströmt. Die Schornsteinabdeckung muss durch Öffnungen dafür sorgen, dass diese Luft an der Mündung austreten kann und eine Zirkulation entsteht. Die Luftdurchströmung funktioniert im Gleichstromprinzip zum Abgasstrom.
Anschlussbedingungen
Das Gasgerät muss durch die Kennzeichnung B23P auf dem Typenschild dafür zugelassen sein, an eine bauseits vorhandene Abgasleitung angeschlossen zu werden. Ist dies der Fall, darf das Gerät an jede Abgasanlage eines raumluftabhängigen Systems angeschlossen werden. Auch der waagerechte Teil darf durch eine bereits bestehende fremde Ausführung erfolgen. Somit dürfen ab dem Geräteanschlussstück fremde Abgaskomponenten verwendet werden. Hierbei muss lediglich darauf geachtet werden, dass die in der Installationsanleitung angegebenen maximalen Längen der Abgasanlage eingehalten werden und die verwendete Abgasanlage dem Standard von brennwerttauglichen Abgasanlagen entspricht.