Den Bürgern stehen technologieoffen vielfältige Lösungen für Neubauten und die Heizungsmodernisierung im Gebäudebestand zur Wahl. Informationen zu staatlichen Fördermitteln im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt es auf der Website des BMWK unter www.energiewechsel.de. Details zu den Erfüllungsoptionen im Heizungsgesetz und was dabei zu beachten ist finden sich unter www.freie-waerme.de.
Individuelle Wärmeplanung
„Bis zur Veröffentlichung der Kommunalen Wärmeplanungen in den Kommunen ist der Einbau einer klimafreundlichen Heizungsanlage im Rahmen der GEG-Erfüllungsoptionen jederzeit möglich“, teilt Andreas Müller, Geschäftsführer Technik beim Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) mit. Er rät, sich von den Heizungsfachleuten vor Ort beraten zu lassen, denn sie wissen welches regenerative Heizungssystem im Neubau und im Bestand jetzt das Effizienteste ist und welche Fördermittel es dafür gibt.
Erfüllungsoptionen für den Neubau
Das GEG gilt verpflichtend seit dem 01.01.2024 zunächst für neu einzubauende Heizungen in Neubauten ausgewiesener Neubaugebiete. Es dürfen dort nur noch Heizungen installiert werden, die auf 65 Prozent Anteil erneuerbarer Energien basieren. Hierzu zählen nach §71 GEG u. a.:
Einzelraumfeuerstätten auf Basis CO2-neutraler Holzenergie sind nach wie vor erlaubt (Kamin- oder Kachelöfen mit Pellets, Scheitholz).
GEG-Optionen im Gebäudebestand
Für den Gebäudebestand gilt neben den 65 Prozent-Erfüllungsoptionen ebenso:
Für weitere Details zu den GEG-Erfüllungsoptionen:
www.freie-waerme.de
Was besagt das Gebäudeenergiegesetz?
Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral sein. Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird die Transformation hin zu klimaneutralen Gebäuden geregelt, nämlich wie die durch fossile Energieträger entstehenden Treibhausgasemissionen verhindert werden können. Welche individuellen Heizungs- und Ofentechniken die geforderten Vorgaben für die Nutzung erneuerbarer Energien erfüllen, das steht im §71 GEG für Heizungsanlagen
Was versteht man unter Kommunaler Wärmeplanung?
Die Kommunale Wärmeplanung (KWP) ist ein strategisches Planungsinstrument für Städte und Gemeinden, das aufzeigt, wie eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045 erfolgen kann, um fossile Energieträger mit erneuerbaren Energien zu ersetzen. Insgesamt kommt die KWP einem energetischen Fahrplan für Kommunen gleich, der die Weichen hin zur Klimaneutralität stellt, wobei sich aktuell daraus noch keine rechtsverbindlichen Vorgaben ergeben.