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BEG im Beispiel

Bis zu 55 % Förderung

Die energetische Sanierung von Gebäuden hat derzeit oberste Priorität, deshalb werden alternative Heizformen wie das Heizen mit Sonnenenergie oder Biomasse noch stärker gefördert als schon im letzten Jahr. Die neue BEG bündelt die bisherigen Bundesprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im ­Gebäudebereich in einem modernisierten, vereinfachten und optimierten Förderangebot, das u. a. das CO2-Gebäudesanierungsprogramm und das „Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“ (MAP) umfasst.

Einzelmaßnahmen zur Sanierung

Die neue BEG besteht aus drei Teilprogrammen: Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen. „Die Zuschussförderung für die Einzelmaßnahmen durch das BAFA ist ­bereits zum 2. Januar 2021 gestartet und für uns besonders interessant, weil sie die Förderung von Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden noch einmal deutlich verbessert“, erklärt Wendelin Heinzelmann, Bereichsleiter Vertrieb bei Paradigma. Gemeint sind alle Maßnahmen, die ein Gebäude nicht insgesamt auf einen Effizienzhausstandard bringen, sondern nur Teil­bereiche wie die Heizung. Von den Kosten für den Austausch eines Ölkessels durch Erneuerbare Energien (z. B. Biomasseanlagen mit oder ohne Solarthermie) sind bis zu 45 Prozent förderfähig. Dazu kommen noch fünf Prozentpunkte aus dem sogenannten iSFP-Bonus: Wenn eine energetische Sanierungsmaßnahme auch Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist und innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung um­gesetzt wird. Bei Pellets gilt: Bei Einhaltung eines Emissionsgrenzwertes für Feinstaub von max. 2,5 mg / m3 ist ein zusätzlicher Innovationsbonus von 5 Prozent möglich.

Download des Merkblattes zur Antragstellung

Bild: Held

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Rechenbeispiel

Der tatsächlichen Förderungssumme liegt der maximale Förderbetrag von 60.000 Euro je Wohneinheit zugrunde, der sich auf die Gesamtinvestition, also alle Kosten inklusive der Handwerkerkosten und Mehrwertsteuer, bezieht. Zu den förder­fähigen Kosten zählen die Anlagekosten der geförderten Wärmeerzeuger, die Installation und Inbetriebnahme der neuen Heizanlage sowie Ausgaben für bauliche Maßnahmen, die Verrohrung und Installation eines Speichers sowie Abbau und Entsorgung der Altanlage. Klarer wird die Rechnung am Beispiel einer EE-Hybridheizung von Paradigma: Beim Öl-Austausch mit einer Kombination von Solar­thermie und ­Biomasse und gemeinsamer Steuerungs- und Regelungstechnik – wie dem Holzpellets-Brennwertkessel Peleo Optima 22–32 kW mit der Solaranlage Aqua Plasma – liegen die förderfähigen Kosten bei 45 Prozent aus der Öl-Austauschprämie, dazu 5 Prozent Innovationsbonus und 5 Prozent iSFP-Bonus. ­Insgesamt also 55 Prozent. Die maximale Fördersumme bei der Förderbetrag-Höchstgrenze von 60.000 Euro pro Wohneinheit beträgt damit 33.000 Euro. Gleiches gilt für einen Kesselaustausch mit Pellets wie dem Holzpellets-Brennwertkessel Peleo Optima 22–32 kW von Paradigma. Auch hier liegt die maximale Fördersumme pro Wohneinheit bei 55 Prozent oder in Zahlen 33.000 Euro. Bei einem Kesseltausch mit Gasbrennwert und Solarthermie kommt man auf 45 Prozent (27.000 Euro). Wer voll auf Solarthermie wie die Vakuum-Röhrenkollektoren setzt, benötigt keinen Kesselaustausch, profitiert aber trotzdem von 30 Prozent Förderung plus 5 Prozent aus der iSFP-Bezuschussung für den Sanierungsplan (21.000 Euro). Eine Mindestkollektorfläche ist dafür nicht erforderlich.

Förderung korrekt beantragen

Jede Förderung kann als Kreditförderung oder Zuschuss beantragt werden – und zwar nur noch mit einem Antrag bei einer Institution! Die Kreditvariante läuft über die Kredit­anstalt für Wiederaufbau (KFW); die Zuschüsse werden beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt. Um von den BAFA-Förderungen zu profitieren, muss zuerst ein förderfähiges Fachhandwerker-Angebot ­vorliegen. Der Antrag muss anschließend unter https://fms.bafa.de/BafaFrame/begem elektronisch gestellt werden. Wichtig: Erst danach darf die Auftragsvergabe an den Fachbetrieb ­erfolgen! Die erfolgreiche Antragstellung wird zeitnah per ­E-Mail ­bestätigt, dann kann es direkt losgehen. Auf den ­Zuwendungsbescheid warten müssen Kunde und Hand­werker nicht, denn das kann mehrere Wochen dauern. Der Bewilligungszeitraum beträgt 24 Monate, sprich in dieser Zeit müssen die Maßnahmen umgesetzt werden. Der sogenannte Verwendungsnachweis, also u. a. die Schlussrechnung, ist ­direkt nach der Inbetriebnahme, spätestens aber sechs ­Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums einzureichen. Alle ­aktuellen Informationen zur staatlichen Förderung und ein allgemeines Merkblatt zur Antragstellung gibt es auf der ­BAFA-Website unter www.bafa.de (siehe auch QR-Code dieses Berichts).

Effiziente Inno­vationen können ­besonders gefördert werden

Bild: Paradigma

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