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Wohnungslüftung nach DIN 1946-6

Inhalt

Dichte Gebäude mit Löchern

Die EnEV gibt immer strengere Vorgaben bezüglich Wärmeverluste nach außen. Die DIN 1946 für die Wohnungslüftung, fordert einen Mindestluftstrom an Außenluft zur Sicherstellung des Feuchteschutzes. Welcher Vorgabe soll denn nun entsprochen werden? Erliegt man besser dem Ziel der Sparsamkeit und huldigt der EnEV oder gewinnt man dem Gedanken zur Lüftung von Räumen etwas ab?

Nach der Sanierung ist auch dieses Wohngebäude dicht, dann lauert aber die neue Gefahr der Durchfeuchtung

Beides, könnte die diplomatische Antwort sein. Fest steht jedenfalls: Werden Wohngebäude neu gebaut, ist ein Nachweis über Mindestlüftung erforderlich. Bei diesem Nachweis steht hauptsächlich im Vordergrund, Schäden am Gebäude zu vermeiden. Gemeint sind Schäden wie Schimmel, die durch anfallende Feuchte hervorgerufen werden und nur durch ausreichenden Luftwechsel vermieden werden können.

Weise Voraussicht oder des Guten zu viel?!

Der Standard im Wohnungsbau besteht mittlerweile mindestens aus doppelt verglasten und dichten Fenstern, und effizienter Wärmedämmung. Diesem Trend nach dichteren und besser dämmenden Gebäudehüllen kann man sicherlich nur zustimmen. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) [1] schreibt daher vor, wie und mit welchen Möglichkeiten Energie eingespart werden kann und wie diese Maßnahmen umzusetzen sind. Im Mittelpunkt stehen dabei die Hüllflächen des Gebäudes, welche bekannterweise den Wärmeverlust nach außen beeinflussen. Es sind aber auch Forderungen bezüglich der Dichtheit des Gebäudes in der EnEV formuliert. Der EnEV sei Dank, wird also Energie gespart. Es häufen sich aber auch Beschwerden. In vielen Gebäuden, werden nämlich Baumängel festgestellt. Diese Baumängel werden hervorgerufen durch nutzungsbedingten Feuchteanfall. Feuchte die entsteht durch anwesende Personen ( ca. 35 g/h ) aber auch durch Pflanzen und Tiere. Fehlt eine ausreichende Lüftung, kondensiert das in der Luft enthaltene Wasser an kalten Flächen, und verursacht so auch Feuchteschäden. Vermieter schieben die Schuld dann gerne auf die Mieter, mit der Begründung, diese würden nicht lüften. Meistens sind es jedoch bauliche Mängel, wie Wärmebrücken durch schlampige Ausführung. Aber auch die positive Tatsache einer dichten Gebäudehülle kann zum Nachteil gereichen, so dass ein Mindestluftwechsel keinesfalls mehr nutzerunabhängig erreicht werden kann. Viele Familien leben dann mit Schimmel in Wohnungen und riskieren Ihre Gesundheit.

Zentrale Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung stellen eine sinnvolle 
Lüftung in Aussicht
(Bild: Bosch Thermotechnik)
Zentrale Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung stellen eine sinnvolle Lüftung in Aussicht (Bild: Bosch Thermotechnik)

Lüften - ganz ohne Mitwirkung der Nutzer

Seit Mai 2009 ist die DIN 1946-6 [2] Vorschrift zum Planen von Wohnungslüftungen, nach der die Missstände während der Planungsphase vermieden werden sollen. Ein nutzerunabhängiges Lüften soll es sein, Bauschäden sollen vermieden werden und verhindern dass sich Schimmel ansiedeln kann. Nutzerunabhängig - was soll das bedeuten? Die Lüftung zum erforderlichen Feuchteschutz muss ständig gewährleistet sein und nicht durch einen Nutzer verursacht bzw. gesteuert werden können. Die Entscheidung, ob eine Wohnungslüftung benötigt wird, erfolgt mittels Vergleich der Lüftung zum Feuchteschutz gegenüber der Mindestanforderung und Infiltrationsvolumenstrom durch Undichtheiten über Öffnungen, also Fenster. Überprüft durch den Planer ist die Wohnung als Ganzes, jedoch auch jeder Raum für sich zu betrachten. Auf Grund der genannten Probleme ist ein Einsatz von Wohnungslüftungen dann fast immer sinnvoll. Die Frage stellt sich meistens nach der auszuführenden Art des Lüftungsgerätes und weiterer Baugruppen. Als optimal kann der Einsatz von Komplettsystemen mit Wärmerückgewinnung angesehen werden. Ein Komplettsystem besteht meistens aus Zu- und Abluftventilatoren und einem Wärmetauscher, um die eingesetzte Heizenergie zurückzugewinnen. Alternativ kann auch über den Einsatz von Einzelraumventilatoren mit Wärmerückgewinnung zur Montage in Wandöffnungen von Außenwänden eines jeden Raumes nachgedacht werden. Eine weitere, bereits auf dem Markt verbreitete Variante ist die Lüftung durch Abluftventilatoren nach DIN 18017-3 [3] in Bädern. Die Zuluft wird dann über so genannte Zulufträume, also Räume mit Außenwänden, sichergestellt. Dabei wird ein sogenannter Außenluftdurchlass montiert. Paradox ist dann nur allerdings die Tatsache, dass einerseits Gebäude immer dichter gebaut und andererseits zur Sicherstellung von Mindestluftwechseln dann wiederum Löcher in die Außenwände gebohrt werden.

DIN-konform lüften und alles ist gut?

Nach Vorgaben der DIN muss ein Lüften mit Mindestlüftung nutzerunabhängig ständig gewährleistet sein, sowie die Nennlüftung nach Nutzerbedarf. Das bedeutet im Zweifel, die Ventilatoren laufen fast ununterbrochen und ziehen kalte Luft über Außenluftdurchlässe in die Wohnungen. Sicherlich ist der Volumenstrom gering, trotzdem steht dies meiner Meinung nach im Widerspruch mit einem energieschonendem Umgang. Die Heizenergie, welche aufgewendet wird, um die einfallende Luft von Außentemperatur auf Raumtemperatur zu erwärmen, ist enorm. Ein Einsatz von Luftdurchlässen zur Nachströmung kalter Außenluft kann daher aus meiner Sicht nicht eine zufriedenstellende Lösung darstellen. In Neubauten sollte nach meiner Meinung immer der Einsatz von Wärmerückgewinnungsanlagen im Vordergrund stehen.

 

Maik Radtke
Maik Radtke

Autor Maik Radtke ist staatl. gepr. Techniker HLK und Angestellter eines Planungsbüros für Gebäudetechnik.

m-radtke@arcor.de

 

Literaturnachweise:

[1] ENEV: Energieeinsparverordnung - Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden

[2] DIN 1946-6: Lüftung von Wohnungen - Allgemeine Anforderungen, Anforderungen zur Bemessung, Ausführung und Kennzeichnung, Übergabe/Übernahme (Abnahme) und Instandhaltung

[3] DIN 18017-3: Lüftung von Bädern und Toilettenräumen ohne Außenfenster - Teil 3: Lüftung mit Ventilatoren

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