Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG

Meldungen aus der SHK-Szene

Inhalt

Ende 2017 läuft zweite Austauschfrist für alte Holzöfen ab

Insgesamt lodern rund 10 Millionen Feuerstätten – zu denen Kamin- und Kachelöfen, Heizkamine, Pelletöfen und Kochherde zählen – in deutschen Haushalten. Viele von diesen Holzfeuerungen sind technisch veraltet und werden den heutigen Ansprüchen an Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz nicht mehr gerecht. Daher müssen seit Januar 2015 schrittweise alte Feuerstätten stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden, wenn sie den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV nicht entsprechen. Waren es Anfang 2015 alle Geräte, die 40 Jahre und älter sind, betrifft die aktuelle Maßnahme alle Holzfeuerungen mit einer Typprüfung vor dem 1. Januar 1985.

Holzfeuerstätten mit einer Typprüfung vor 1984 müssen spätestens bis Ende 
2017 ausgetauscht oder stillgelegt werden Bild: zuhause.de
Holzfeuerstätten mit einer Typprüfung vor 1984 müssen spätestens bis Ende 2017 ausgetauscht oder stillgelegt werden Bild: zuhause.de

Hilfe vom Schornsteinfeger

Laut Statistik sind über eine Million Altgeräte von der zweiten Austauschwelle betroffen. Diese Geräte sind zum Stichtag mindestens 32 Jahre alt. Damit sowohl der Betreiber als auch der Schornsteinfeger die Feuerstätte einordnen können, haben der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks und der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. die sogenannte Feuerstättenampel entwickelt. Bei der sogenannten Feuerstättenschau des Ofens kann der Schornsteinfeger dann anhand des Typenschildes am Ofen und der Ampelfarben das technische Alter bestimmen. Rot steht für „Das Gerät ist bereits überfällig“. Abgestufte Orangetöne zeigen die Fristen Ende 2017, 2020 und 2024 auf und weisen den Verbraucher darauf hin, bis wann er die Vorgaben der Verordnung zu erfüllen hat. Und wessen Ampel auf Grün steht, der kann sein Gerät auch in Zukunft mit gutem Gewissen befeuern.

Ein Blick in die Online-Datenbank gibt Auskunft

Für die Einordnung der Feuerstätte kann der Betreiber auch auf die Online-Datenbank des HKI zugreifen. Und ohne Unterstützung des Schornsteinfegers den Status seiner Holzfeuerung abfragen. In dieser befinden sich alle relevanten Daten von über 5.000 Geräten. Über eine Suchfunktion lässt sich ermitteln, ob die Feuerstätte den Anforderungen der 1. BImSchV entspricht. Einsehbar ist die Datenbank auf dem Verbraucher-Portal www.ratgeber-ofen.de unter den Schlagworten „Service“ und „Datenbank“.


 Viele SHK-Installateure machen Architekten und Bauunternehmen für Fehlerkosten verantwortlich

Beim Reizthema Fehlerkosten haben alle am Bau beteiligten Akteure schon mal Ihre eigenen Erfahrungen machen können, wer die Fehlerkosten verursacht hat. Viele Studien belegen, dass Fehlerkosten im deutschen Baubetrieb viel häufiger auftreten, als dies landläufig angenommen wird. Es sind nicht nur Großprojekte wie Stuttgart 21, die auf Grund falscher Planung- und Ausführung als Eurograb enden. Auch ganz normale Bauprojekte enden leider häufig genug im Kosteninferno, wobei dann immer die Frage auftritt, wer für die Fehlerkosten verantwortlich ist.

Die Ergebnisse stammen aus der Jahresanalyse 2016/2017 Bild: BauInfoConsult
Die Ergebnisse stammen aus der Jahresanalyse 2016/2017 Bild: BauInfoConsult

Befragungsergebnisse aus der Studie Jahresanalyse 2016/2017 von Bau-InfoConsult zeigen, dass die befragten SHK-Installateure insbesondere Architekten und Bauunternehmen für Fehlerkosten verantwortlich machen. Auch die privaten Auftraggeber sowie Behörden werden von den SHK-Profis als potenzielle Fehlerkostenquelle ausgemacht.

Bei den befragten SHK-Installateuren sind direkt vier am Bau beteiligte Akteure für Fehlerkosteninfernos verantwortlich: Auf dem ersten Platz stehen die Planer, die nach Meinung von 29 Prozent der befragten SHK-Profis am meisten Fehlerkosten verursachen. Dahinter folgen dicht gedrängt die Bauunternehmen (26 Prozent), Behörden und Aufsichtsorgane (24 Prozent) und überraschenderweise die privaten Bauherren mit 25 Prozent. Dass die privaten Bauherren bei den SHK-Spezialisten vergleichsweise häufig als Fehlerkostenverursacher benannt werden, dürfte auch zum Teil im Arbeitsalltag begründet liegen: So sind zum Beispiel bei Badsanierungsmaßnahmen die privaten Auftraggeber viel näher am Geschehen dran als bei Neubauprojekten in der Rohbauphase und haben somit auch stärkeren Einfluss auf den Bauablauf – was für die SHK-Installateure bisweilen hinderlich ist.

Interessanterweise kommt die Berufsgruppe der Fachhandwerker bei dieser Frage erstaunlich gut weg, da nur 4 Prozent der SHK-Installateure dem Handwerk den Fehlerteufel zuschreiben. Dies widerspricht einem gängigen Klischee, dass gerade die ausführenden Gewerke im großen Maße für die Fehlerkostenproduktion verantwortlich sind.

Über die Studie

Die Ergebnisse stammen aus der Jahresanalyse 2016/2017, der bewährten Marktstudie zur deutschen Bauwirtschaft von BauInfoConsult. Dabei werden auf Basis von insgesamt 1.327 Interviews unter Branchenakteuren behandelt:

  • Baustoff- und Bauweisen 2020 (regional/bundesweit)
  • Hochbauprognose 2016 und 2017 (regional/bundesweit)
  • Baukonjunktur: Entwicklungen/Trends und Erwartungen
  • Markenpräferenz und Lieblingsmarken (Rohbau/Dach, Dämmstoffe, Heizung/Lüftung, Sanitär, Farben/Putze, Decken/Böden/Bauchemie)
  • Flüchtlingskrise und Bauwirtschaft
  • IT und Digitalisierung am Bau (BIM/CAD/AVA etc.)
  • Einkaufsverhalten von Bauakteuren/Online-Distribution
  • Nachhaltigkeit in der Baubranche
  • EnEV und Co: Segen oder Fluch?
  • und vieles mehr...
WERBUNG