Folgende Zuschrift erhielten wir von unserem Leser Philipp Machentanz:
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Hallo SBZ' ler,
welche Möglichkeiten gibt es, damit bei längerer Abwesenheit die Heizungsanlage nicht einfriert. Kann ich auch ein Frostschutzmittel einfüllen, ähnlich wie im Autokühler?
viele Grüße
Philipp
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Hallo Philipp,
gerne versuchen wir Dir zu helfen. Wir haben natürlich Philipp gefragt ob wir nicht seine Anfrage im Blog veröffentlichen dürfen. Er hat seine Zustimmung erteilt. Dafür danke!
Unsere Antwort:
In der Regel sind alle Wärmeerzeuger mit einer Frostschutzfunktion ausgestattet:
Sinkt die Heizungs-Vorlauftemperatur bei eingeschaltetem Hauptschalter unter 3-5 °C, geht das Gerät in Betrieb und heizt den Geräte-Heizkreis auf ca. 35 °C auf. Eine andere Möglichkeit des Frostschutzes besteht darin, die Heizungsanlage und das Gerät zu entleeren. Dabei muss sichergestellt sein, dass sowohl Anlage als auch Gerät vollständig entleert werden.
Achtung!
Frostschutz und Überwachungseinrichtungen sind nur aktiv, wenn der Hauptschalter des Gerätes auf Stellung „I“ steht und keine Trennung vom Stromnetz vorliegt. Eine Anreicherung des Heizungswassers mit Frostschutzmitteln ist in der Regel nicht zulässig. Die Hersteller verweisen in ihren Installationsanleitungen eventuell auf freigegebene Mittel. Werden "irgendwelche" Mittel eingefüllt können Schäden an Dichtungen und Membranen sowie Geräusche im Heizbetrieb auftreten.