Für eine sicherheitstechnische Mindestausrüstung werden Heizungsanlagen nach der zulässigen Vorlauftemperatur und der Wärmeleistung des Wärmeerzeugers bzw. der Wärmeerzeugeranlage
und deren Bauart eingeteilt. Die zulässige Vorlauftemperatur ist die höchste Temperatur, mit der der Wärmeerzeuger betrieben werden darf bzw. wird. Diese Temperatur ist in Anlagen mit thermostatischer Absicherung (Temperaturbegrenzung) der fest eingestellte Ausschaltpunkt des Sicherheitstemperaturbegrenzers (STB).
Für die Gestaltung der sicherheitstechnischen Ausrüstung ist im Wesentlichen die DIN EN 12828 (2014-07) maßgeblich. Einen Überblick über die zurzeit zu installierenden Sicherheitseinrichtungen bei Anlagen mit direkt beheizten Wärmeerzeugern gibt findet ihr hier.
1) Auf einen Entspannungstopf kann auch über 350 kW verzichtet werden, wenn die Anlage ≤ 100 °C abgesichert ist und ein zusätzlicher Sicherheitstemperaturbegrenzer sowie ein zusätzlicher Maximal-Druckbegrenzer installiert sind. 2) Druckbegrenzer ist auch erforderlich bei einer Druckabsicherung über 3 bar. 3) Unter 350 kW kann auch auf andere Weise (z. B. Mindestdruckbegrenzer, Strömungswächter) sichergestellt werden, dass eine unzulässige Erwärmung bei Wassermangel nicht auftreten kann,
inkl. durch Typprüfung bestätigte Maßnahmen. 4) Nur indirekt beheizte Wärmeerzeuger benötigen unter Umständen einen STW.