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Sachverhalt
Ein Auftraggeber beauftragt einen Sachverständigen mit Maßnahmen zur Feststellung, ob das vor einem Jahr installierte Brennwertgerät energieoptimiert arbeitet.
Durch den Sachverständigen wird festgestellt, dass bei normalem Betrieb des Brennwertgerätes über einen definierten Zeitraum von einer Woche im Verhältnis zur verbrannten Gasmenge nicht genügend Kondensat anfällt. Laut Aufgabenstellung an den Sachverständigen wird bei der Bewertung der Betriebsstunden für Warmwasserbereitung eine untergeordnete Rolle beigemessen.
Hintergrund:
Theoretisch entsteht bei der Verbrennung von Erdgas eine Wasserdampfmenge, die zu 0,16 l Wasser pro kWh kondensiert. Das entspricht etwa 1,6 Liter pro m³ verbranntem Erdgas der Gasqualität H (E). Praktisch erreicht man diesen Wert nicht. Obwohl die Bestwerte unter optimalen Bedingungen bei etwa 0,14 l/kWh liegen, rechnet man im Schnitt nur mit etwa 0,06 Liter Kondensat pro kWh. In einem erdgasbeheizten Einfamilienhaus erhält man so 7 bis 12 Liter Kondensat pro Tag oder je nach Hausgröße und Wärmedämmung 1500 bis 3000 Liter Wasser pro Heizperiode. |
Es ist grundsätzlich zu klären, wie das Brennwertgerät auf die Anlage bzw. die Anlage auf das Brennwertgerät abzustimmen ist und welche Betreiberinformationen notwendig waren.
1. Betrachtungsbeispiel
Der Auftraggeber (AG) hat den Auftragnehmer (AN) mit dem Austausch eines vorhandenen Heizgerätes gegen ein Brennwertgerät beauftragt. Als Begründung für die Beauftragung hat der AG mündlich, die Verbesserung der Effizienz der vorhandenen Heizungsanlage mit Wärmeerzeuger, benannt.
Auf Grundlage des Austauschwunsches hat der AN ein Angebot erarbeitet und nach dessen Bestätigung die Arbeiten ausgeführt. Der Leistungsumfang war mit den Leistungspositionen für den Gerätetausch, auf das dazu gehörige Abgassystem und einige Änderungen der Rohrleitungsführung begrenzt. Die vorhandenen Heizkörper sollten nach Meinung des AG in der bestehenden Anlage verbleiben und nicht zwingend gewechselt werden.
Antwort
Der AN muss aufgrund des beschriebenen Falls die vorhandene Anlage vor Abgabe des Angebotes auf folgende Punkte zu prüfen,
- Welche Leistungsparameter haben die vorhandenen Heizkörper bei Absenkung der Systemtemperatur durch den Einsatz des Brennwertgerätes?
- Ist eine ausreichende Beheizung der jeweiligen Räumlichkeiten bei Absenkung der Systemtemperatur möglich?
- Welche Rücklauftemperauren sind aufgrund der vorhandenen Heizkörper zu erwarten?
- Kann das Brennwertgerät mit Verbleiben der vorhandenen Heizkörper und bei den sich ergebenen Temperaturparameter im Brennwerteffekt arbeiten?
Aus den Antworten leiten sich die notwendigen Hinweise für den AG und das Leistungsangebot ab. Neben dem hydraulischen Abgleich, der als Selbstverständlichkeit zu jedem Angebot gehört, gehört auch die Überprüfung der Leistungsparameter und Rücklauftemperaturen der Heizkörper in jedes Leistungsangebot.
Hat der AN versäumt in seinem Angebot, den AG (als anerkannten technischen Laien) über die Auswirkungen und Folgen seiner Meinung bzw. seines Wunsches zu informieren, muss sich der AN bei technischen und rechtlichen Streitigkeiten rechtfertigen.
2. Betrachtungsbeispiel
Der Auftraggeber (AG) hat den Auftragnehmer (AN) nach dem technischen Totalausfall des Heizgerätes mit dem Einbau eines neuen Gerätes beauftragt. Der AN empfiehlt aufgrund der allgemein bekannten Energieeffizienz den Einsatz eines Brennwertgerätes.
Antwort
Die notwendigen Arbeitsabläufe zur Information an den AG sind ähnlich wie in der 1. Betrachtung. Auch hier hat der AN den AG über die möglichen Einflüsse der vorhandenen Heizungsanlage und deren Berücksichtigung zu informieren. Ein Einbau des Brennwertgerätes ohne eingehende Prüfung der Vorleistungen kann zur Minderung des Brennwerteffektes führen.
Fazit
In beiden Fällen ist der AN gut beraten, den AG über mögliche Leistungsminderungen der vorhandenen Bestandteile einer Heizungsanlage beim Brennwerteffekt zu informieren und diese schriftlich festzuhalten.
Parallel zur Information über die Minderung des Brennwerteffektes muss auch die mögliche Leistungsminderung der einzelnen Heizkörper bewertet und an den AG weitergegeben werden.