Der Ruhedruck der Wasserversorgungsanlage nach Verteilung in den Stockwerken vor den Armaturen darf nicht mehr als 5 bar (0,5 MPa) betragen. Der Fließdruck ist auf 3 bar (0,3MPa) einzuregeln. Das macht zwangsläufig den Einsatz von Druckminderen erforderlich. Nur so ist sichergestellt, dass die genannten Durchflussgrenzen in der DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) auch eingehalten werden können. Bei der Verwendungvon Normgerechten Armaturen (keine billig Armaturen vom Discounter) ist somit auch der Schallschutz gewährleistet.
Betrieb von Durchgangsarmaturen
Durchgangsarmaturen (z. B.Absperrventile, Eckabsperrventile, Vorabsperrventile bei bestimmten Armaturen und Geräten) müssen im Betrieb immer voll geöffnet sein. Sie dürfen nicht zum Drosseln verwendet werden.
Zulässiger Durchfluss von Armaturen
Beim Betrieb der Armaturen darf der für ihre Eingruppierung zugrunde gelegte Durchfluss (Durchflussklasse) nicht überschritten werden. Deshalb müssen Auslaufvorrichtungen, wie Strahlregler, Brausen und Durchflussbegrenzer, den Durchfluss durch die Armaturen entsprechend begrenzen. Die Auslaufvorrichtungen dürfen keiner höheren Durchflussklasse angehören als der zugehörige Armaturenabgang. Dies gilt auch für den Armaturen nachgeschaltete Auslaufvorrichtungen (Kugelgelenke, Rohrbelüfter in Durchflussform, Rückflussverhinderer). Eckventile vor Armaturen dürfen einer niedrigeren Durchflussklasse angehören als durch Armatur und Auslaufvorrichtung gegeben ist.