Bei raumluftabhängigen Gasfeuerstätten (Typ C) müssen die Mündungen der Abgasanlagen den First um mindestens 0,40 m überragen oder von der Dachfläche mindestens 1 m entfernt sein. Die Mündungen der
Abgasanlagen müssen Dachaufbauten, Gebäudeteile und Öffnungen zu Räumen auch von Nachbargebäuden und ungeschützte Bauteile aus brennbaren Baustoffen, ausgenommen Bedachungen, um mindestens 1 m überragen oder von ihnen mindestens 1,50 m entfernt sein.
(Achtung: Abweichende bauordnungsrechtliche Regelungen der Bundesländer wird hingewiesen)
Aus Kanalentlüftern entweicht sehr feuchte Abluft. Diese kann im Luftrohr des raumluftunabhängigen Gerätes (Typ C) kondensieren und zu Geräteschäden führen. Die Mindestabstände in der untenstehenden Abbildung sind einzuhalten.
Schachtmündungen von Abgasleitungen neben einer anderen Abgasanlage
Grenzt die Mündung der Abgasleitung für das raumluftunabhängig betriebene Heizgerät unmittelbar an eine andere Abgasanlage, besteht die Gefahr, dass Abgase oder Schmutzpartikel angesaugt werden. Dies kann zu Beschädigungen oder Störungen des Heizgerätes führen. Um dies zu vermeiden, muss die andere Abgasanlage mit einem geeigneten Aufsatz erhöht werden. Die Höhe des Aufsatzes richtet sich nach dem Durchmesser der anderen Abgasanlage und muss nach untenstehender Abbildung ausgeführt sein. Kann die andere Abgasanlage nicht erhöht werden, dann muss das Heizgerät raumluftabhängig betrieben werden.
Die Mündung der Abgasleitung kann durch Wärmeeinwirkung des angrenzenden Schornsteines beschädigt werden (Schornsteine sind rußbrandbeständige, für Festbrennstofffeuerstätten geeignete Abgasanlagen).
Die Schachtmündung muss nach einer der folgenden drei Möglichkeiten ausgeführt werden:
Mündungsausführung 1
Der Schornstein muss durch eine rußbrandbeständige Verlängerung erhöht werden, so dass der Schornstein die Abgasleitung aus PP um mindestens 1 m überragt.
Mündungsausführung 2
Die Mündung der Abgasleitung aus nicht brennbaren Teilen muss bis 0,4 m unterhalb der Schachtmündung erstellt werden. Eine Erhöhung des Schornsteins gemäß der Abbildung ist erforderlich.
Mündungsausführung 3
Die Mündung der Abgasleitung aus nicht brennbaren Teilen muss bis 0,4 m unterhalb der Schachtmündung erstellt werden. Das Gerät muss raumluftabhängig (Typ B) betrieben werden.