Erstellung eines Lüftungskonzeptes und Luftmengenberechnung (nach DIN-1946-6)
Die Energieeinsparverordnung fordert grundsätzlich für alle Neubauten eine luftdichte Bauweise. Ein Mindestluftwechsel ist — nicht zuletzt aus hygienischen Gründen — trotzdem zu gewährleisten. Daher muss immer die Notwendigkeit
von lüftungstechnischen Maßnahmen geprüft und wenn nötig ein geeignetes Lüftungssystem installiert werden.
Die DIN 1946-6 fordert die Erstellung eines Lüftungskonzeptes für:
–– Neubauten und
–– modernisierte Gebäude, wenn
Die DIN 1946-6 dient als Werkzeug zur Überprüfung der Notwendigkeit einer lüftungstechnischen Maßnahme und zur Erstellung eines Lüftungskonzepts. Das Lüftungskonzept definiert Maßnahmen zur Sicherstellung des hygienisch erforderlichen Mindestluftwechsels und zum Schutz der Gebäudesubstanz vor Feuchtigkeitsschäden und kann anhand weniger Gebäudekenndaten, wie Nutzfläche, Lage, Dämmstandard und Luftwechselzahl, erstellt werden.
Der notwendige Luftvolumenstrom zum Feuchteschutz einer Nutzungseinheit wird dem tatsächlich vorhandenen Luftvolumenstrom der Lüftung durch Infiltration gegenübergestellt. Unter der Infiltration wird der natürliche Luftwechsel durch Undichtigkeiten im Gebäude verstanden.
Der Feuchteschutz muss immer nutzerunabhängig sichergestellt werden.
Lüftungsstufen nach DIN 1946-6
Die DIN 1946-6 unterscheidet:
–– Lüftung zum Feuchteschutz (FL)
Grundlüftung zur Vermeidung von Feuchteschäden unter üblichen Nutzungsbedingungen (Feuchtebelastung, Raumtemperatur) und Bautenschutz (Vermeidung von Schimmelpilz- und Feuchteschäden). Diese Stufe muss ständig und ohne Beteiligung der Nutzer sichergestellt sein.
–– Reduzierte Lüftung (RL, 70 % NL)
Zusätzlich notwendige Lüftung zur Gewährleistung des hygienischen Mindeststandards unter Berücksichtigung durchschnittlicher Schadstoffbelastungen bei zeitweiliger Abwesenheit der Nutzer. Diese Stufe muss weitestgehend nutzerunabhängig sichergestellt sein.
–– Nennlüftung (NL)
Beschreibt die notwendige Lüftung zur Gewährleistung der hygienischen und gesundheitlichen Erfordernisse sowie des Bautenschutzes bei Normalnutzung der Wohnung.
–– Intensivlüftung (IL, 130 % NL)
Dient dem Abbau von Lastspitzen (z. B. durch Kochen, Waschen). Die Auslegung einer Wohnraumlüftungsanlage erfolgt immer auf Nennlüftung!