In Neubauten mit fugendichten Fenstern und Türen kann für raumluftabhängige, in Wohnbereichen aufgestellte Heizgeräte keine ausreichende Verbrennungsluftversorgung mehr sichergestellt werden. Durch Luft-Abgas-Systeme können wandhängende Heizgeräte raumluftunabhängig betrieben werden, also ohne den sonst üblichen Nachweis der Schutzziele 1 und 2.
Bei raumluftunabhängigen Heizgeräten erfolgen die Verbrennungsluftzufuhr und die Abgasabführung über ein Luft-Abgas-System (LAS). Das System kann aus vorgefertigten Bauelementen oder einer als konzentrisches Doppelrohrsystem ausgeführten Abgasleitung bestehen. Bei Altbausanierungen können vorhandene zweizügige Schornsteine so genutzt werden, dass je ein Zug für die Verbrennungsluftversorgung zum Gerät und zur Abführung der Abgase ins Freie dient.
Damit ist die Aufstellung und das Betreiben von Gas-Wandheizgeräte und Gas-Wandkombigeräte in Wohnräumen, Nischen und im Dachgeschoss ohne besondere Anforderungen möglich.