Heizöl darf gelagert werden
- in Wohnräumen
- im Aufstellraum des Heizkessels
- in Heizöllagerräumen
In aller Kürze bedeutet das:
Die maximal zulässige Lagermenge in Wohnräumen beträgt 100 Liter bei Lagerung in Heizöllagertanks und insgesamt 40 Liter bei Lagerung in Kanistern. Im Aufstellraum des Heizkessels dürfen bis zu 5000 Liter Heizöl gelagert werden. Für die Lagerung von mehr als 5000 Liter Heizöl ist ein Heizöllagerraum erforderlich, der nicht anderweitig genutzt werden darf.
Wer es ein wenig ausführlicher mag, der liest einfach hier weiter:
Die Lagerung von Heizöl EL und die Ausführung der Ölbehälter sind in einer Reihe von Normen und Vorschriften festgelegt. Es gibt mehrere Möglichkeiten, Heizöl zu lagern:
– nach dem Ort der Aufstellung: innerhalb oder außerhalb des Gebäudes– nach der Art des Einbaus: oberirdisch, teilweise oberirdisch oder unterirdisch
– nach der Bauart (Tankform): zylindrische Behälter, Batterietanks, standortgefertigte, d. h. kellergeschweißte Tanks, z. B.
rechteckig, Kugeltanks usw.
– nach dem verwendeten Material: Kunststoff, Stahl, Aluminium, Beton.
Der Kunststofftank
Bei Neu- und Umbauten wird heute fast ausschließlich die oberirdische Lagerung in Gebäuden vorgezogen. Während früher vorwiegend kellergeschweißte Tanks eingebaut wurden, hat sich der Batterietank aus Kunststoff eindeutig durchgesetzt. Diese aus Polyäthylen oder
glasfaserverstärktem Kunststoff gefertigten Öltanks bieten viele Vorteile:
– Sie sind leicht zu transportieren, – beständig gegen Korrosion und aggressive Einflüsse von innen und außen,
– absolut wartungsfrei und fast unbegrenzt haltbar.
– Sie sind transparent, d. h. der Ölstand kann von außen kontrolliert werden.
– Sie sind bauartgeprüft und zugelassen.
– Sie sind raumsparend und können bis zu 5 Stück in einer Reihe kombiniert werden, maximal ist eine Blockaufstellung von 25 Stück möglich.
– Es gibt sie in unterschiedlichen Größen mit 750, 1.000, 1.500, 2.000 bis 5.000 l Inhalt, mit und ohne Stahlbandagen.
– Das komplette Befüll- und Entnahmesystem ist ebenfalls bauartzugelassen und entsprechend gekennzeichnet.
– Die obenliegenden Befüllsysteme ermöglichen eine annähernd gleiche Befüllung aller in einer Reihe zusammengeschlossenen Behälter.
– Für den nachträglichen Einbau in Kellerräume z. B. als Ersatz für Stahlbehälter gibt es die Kunststoffbehälter auch in relativ kleinen
Abmessungen.
– Alle einwandigen Behälter müssen in Auffangräumen aufgestellt werden, nicht untereinander kommunizierend verbunden sein und müssen auf flüssigkeitsdichtem Boden (Beton) stehen, in dessen Umkreis von 5 m keine Abläufe vorhanden sind.
Benötige ich immer einen Auffangraum, bei der oberirdischen Lagerung?
Alle einwandigen Behälter mit Ausnahme der GFK-Behälter müssen in Auffangräumen aufgestellt werden, ab 300 l Inhalt in Räumen und ab
1.000 l Inhalt im Freien. Sie müssen gefüllt mit Lagergut auch im Brandfalle flüssigkeitsdicht bleiben. Der Auffangraum musss mit einem
ölbeständigen Anstrich auf Beton, Putz oder Estrich versehen sein. Das Abdichtungsmittel (Anstrich oder Beschichtung) muß ein Prüfzeichen
haben. Der Auffangraum muss so groß bemessen sein, dass folgendes Volumen aufgenommen werden kann:
a) den Rauminhalt des größten in ihm aufgestellten Behälters,
b) 10 % des Rauminhaltes aller in ihm gelagerten ortsbeweglichen Gefäße, mindestens jedoch den Rauminhalt des größten Gefäßes,
c) wenn Behälter und ortsbewegliche Gefäße in ihm gelagert werden, den sich unter Anwendung von a oder b jeweils ergebenden größten Rauminhalt,
d) kommunizierende Behälter, deren Flüssigkeitsräume betriebsmäßig miteinander in Verbindung stehen, gelten als ein Behälter.
Unzulässige Lagerorte sind:
In folgenden Räumen dürfen keine brennbaren Flüssigkeiten gelagert werden:
– in Durchgängen und Durchfahrten,
– in Treppenräumen, – in allgemein zugänglichen Fluren, – auf Dächern von Wohnhäusern, Krankenhäusern, Bürohäusern und ähnlichen Gebäuden sowie in deren Dachräumen
– in Arbeitsräumen, – in Gast- und Schankräumen.
In Trinkwasser-Schutzgebieten muss bei der zuständigen Behörde vorab geklärt werden, ob überhaupt und wenn, unter welchen Bedingungen
Ölheizungen bzw. Öllagerbehälter installiert werden dürfen!
Die unterirdische Lagerung von Heizöl EL
Aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK) gibt es auch Kugeltanks zur unterirdischen Lagerung von Heizöl mit Inhalten bis 12.000 l. Sie bestehen aus je einem kugelförmigen Außen- und Innenmantel, wobei der Zwischenraum mit Leckanzeigeflüssigkeit gefüllt oder unter Unterdruck gesetzt als Überwachungsraum für ein entsprechendes Leckanzeigesystem dient.
Für unterirdische GFK-Kugeltanks wird von den Herstellern eine Garantie bis 30 Jahre gewährt. Stahlbehälter haben grundsätzlich
den Nachteil, dass sie dem natürlichen Kondenswasser ausgesetzt sind. Um Korrosionsschäden im Bereich des Behälterbodens zu vermeiden,
müssen die schlammartigen Rückstände regelmäßig entfernt und entsorgt werden. Bei der jährlichen Wartung können Kondenswasseransammlungen mittels Kondenswasser-Testgeräten kontrolliert werden. Innenbeschichtungen bieten zwar einen gewissen Primärschutz, d. h. die auch hier notwendige Reinigung kann in etwas größeren Zeitintervallen erfolgen. Sie ist aber aufwendiger, da die Schutzschicht nicht beschädigt werden darf.
Der Domschacht
Alle unterirdischen Behälter müssen über ihrem Dom einen Domschacht angeordnet haben, in dem alle notwendigen Armaturen geschützt und so gut wie möglich erreichbar angeordnet sind. Der Domschacht muss je nach Lage begeh- oder befahrbar abgedeckt sein.
Beton, gemauert oder quadratisch aus Stahl, genormt, mit einem durch Schweißung mit dem Stahlbehälter verbundenem Unterteil.
Bei den GFK-Behältern wird der Domschacht auflaminiert. Domschächte dürfen keine Wasserabläufe haben. Die Einlagerung von Behältern
aus Stahl oder Kunststoff sollte grundsätzlich vom Herstellerwerk durchgeführt werden. Dort verfügt man über das notwendige Gerät und
erfahrene Fachleute, die auch gleich alle Anschlüsse machen sowie den Sachkundigen stellen, der die erstmalige TÜV-Prüfung vorbereitet.
GFK-Behälter sind besonders transportempfindlich!
Fortsetzung folgt!