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Erklär mal: Energieausweis

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Der Energieausweis trägt zur Erhöhung der Energieeffizienz von Gebäuden bei, indem er deren energetischen Zustand für Eigentümer, Käufer und Mieter transparent macht. Im Vergleich zur EnEV 2009 hat der Gesetzgeber die EnEV 2014/2016 in folgenden Punkten geändert.

Für Wohngebäude ist die Bandtacho-Spannweite deutlich verkürzt worden — von über 400 kWh/(m2 a) auf höchstens über 250 kWh/(m2 a).

Dabei ist der Endenergiebedarf die Energiemenge, die nach Abrechnung von Übertragungs- und Wandlungverlusten einem Verbraucher tatsächlich zur Verfügung steht und von ihm verbraucht wird, um ein bestimmtes, definiertes Raumklima zu erhalten.

Und was ist nun der Primärenergiebedarf? Der Endenergiebedarf berücksichtigt wie erwähnt keine Wandlungs- oder Transportverluste. Diese Faktoren fließen dafür in den sogenannten Primärenergiebedarf ein: Berücksichtigt werden nicht nur die Endenergie, sondern auch die sogenannte Vorkette, also die bei Erkundung, Gewinnung, Umwandlung und Transport der Energie notwendigen Energiemengen. Ein niedriger Primärenergiebedarf ist Hinweis auf eine gute Energieeffizienz und eine umweltschonende Nutzung der Energie durch die betreffende Immobilie.

Zudem sind die Modernisierungsempfehlungen als Bestandteil des Energieausweises in diesen integriert worden. Die Anlage 10 der EnEV dokumentiert nun die Effizienzklassen für Wohngebäude.

 

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