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Erklär mal: Aufstellbedingungen für Brennwertkessel

Inhalt

Aufstellort

Bei der Aufstellung von Gas-Brennwertkesseln müssen die Anforderungen an die Aufstellräume gemäß Landesbauordnung und Feuerungsverordnung der jeweiligen Bundesländer beachtet werden. Grundsätzlich ist gültig:

Gasfeuerstätten mit einer Gesamt-Nennwärmeleistung über 100 kW müssen in besonderen Räumen aufgestellt werden, die keinen anderen Zwecken dienen, d. h. auch keine Aufenthaltsräume sein dürfen. Folgende Voraussetzungen sind zu beachten:

- Aufstellräume dürfen gegenüber anderen Räumen außer Türen keine Öffnungen haben.

- Die Türen müssen dicht und selbst schließend sein.

- Aufstellräume müssen eine Zuluftöffnung haben.

- Die Feuerstätten müssen durch einen außerhalb des Aufstellraumes befindlichen Notschalter abschaltbar sein.

- Der Aufstellraum muss frostsicher sein.

- Der Einsatz von Frostschutzmitteln im Kesselwasser ist nicht bei jeden Hersteller zulässig.

- Beachten Sie bei der Erst- und Ergänzungswasserbefüllung die Hinweise in den aktuellen Installationsanleitungen sowie die VDI 2035

Bei der Planung einer Kesselanlage sind grundsätzlich die anerkannten Regeln der Technik (z. B. TRGI Gasgeräteaufstellung) zu beachten.

Anzeige und Genehmigungsverfahren

Die Installation eines Gas-Brennwertkessels muss bei dem zuständigen Gasversorgungs-Unternehmen angezeigt und genehmigt werden. Die nachfolgenden Punkte sollten bereits in der Planungsphase abgeklärt werden:

– Vor Montagebeginn sind der zuständige Bevollmächtigte Schornsteinfeger und die örtliche Abwasserbehörde schriftlich zu informieren. Es wird empfohlen, sich die Beteiligung des Bezirksschornsteinfegermeisters schriftlich bestätigen

zu lassen.

– Regional sind eventuell Genehmigungen für die Einleitung von Kondenswasser in das öffentliche Abwassernetz erforderlich. Bei der Planung einer Heizungsanlage mit Brennwertnutzung gibt es zwei Merkmale, die sich grundsätzlich von konventioneller Heiztechnik unterscheiden und besonders beachtet werden müssen:

– Aufgrund der niedrigen Temperaturen sind die Abgase feucht und haben keinen oder nur geringen Auftrieb.

– Im Brennwertgerät und in der Abgasanlage fällt Kondenswasser an, das entsorgt werden muss.

Anforderungen an die Verbrennungsluftqualität

Die Verbrennungsluft darf nicht mit hoher Staubkonzentration (z. B. Baustaub, Isolierfasern u. ä.) und hoher Luftfeuchtigkeit (Waschküche etc.) belastet sein. Halogenkohlenwasserstoff-Verbindungen in der Verbrennungsluft können

Korrosion verursachen und sind unbedingt zu vermeiden. Mit Halogenkohlenwasserstoffen ist zu rechnen in Farben, Lacken, Reinigungs- und Lösungsmitteln. Solche Stoffe können vorkommen in der Nähe von chemischen Reinigungen,

Druckereien, Laboratorien und Friseursalons.

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