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Viel Wirbel um drei Strippen?

Elektrofachkraft im SHK-Handwerk
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Bestandteil der meisten Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung im Installateur- und Heizungsbauer-Handwerk ist die Erlangung der Qualifikation einer Elektrofachkraft. Warum das Sinn macht, lesen Sie hier.
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Die Ausbildung und Weiterbildungsprüfung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk ist auch im Hause der Handwerkskammer Dortmund fester Bestandteil der Meisterausbildung. Und so stand dann auch für unseren Kurs eine ganze Woche lang, von morgens bis nachmittags, das Thema Strom auf dem Plan. Gerhard Kischkat, unser Dozent, hat sich dabei große Mühe gegeben uns die Sachen ordentlich einzutrichtern. Mit Erfolg, denn die anschließende Prüfung haben dann auch alle Kursteilnehmer bestanden.
Elektrofachkraft? Wozu?
Da ich einen Teilzeit-Meisterkurs in Abendschulform belege, musste ich mir für den Elektrokurs extra eine Woche lang Urlaub nehmen. Und darüber haben sich dann meine Kollegen ausgelassen: „Du meine Güte, es sind doch nur drei Adern. Mit Spannungsprüfer, Schraubenzieher und Lüsterklemme ist die Heizungspumpe doch fix angeschlossen. Und jetzt willst du eine Woche Urlaub verpulvern für etwas, was du sowieso schon kannst?“ Keine Frage - schwer ist es nicht, eine Heizungspumpe oder einen Durchlauferhitzer oder sonstige elektrischen Bauteile aus unserem Handwerk anzuschließen. Der Haken ist: Man darf es nicht so ohne weiteres machen. In jeder Montageanleitung der elektrischen Geräte steht unmissverständlich, dass deren elektrischer Anschluss nur von einem zugelassenen Elektriker oder eben von einer Elektrofachkraft ausgeführt werden darf. Werden später Mängel am Gerät festgestellt und der Kunde kann nicht nachweisen, dass der Anschluss durch eine Fachkraft erfolgte, erlischt sein Garantieanspruch. Dabei ist das noch die harmloseste aller möglichen Folgen. Nicht auszudenken, wenn der Kunde - durch einen Anschlussfehler - einen elektrischen Schlag und somit körperlichen Schaden erleidet. Dann steht plötzlich der Staatsanwalt auch der Bildfläche und es wird über Geld- oder sogar Gefängnisstrafe gesprochen. Letztere ist wahrscheinlich, wenn der ausführende Kollege keine zusätzliche Ausbildung zur Erstellung solcher Anschlüsse nachweisen kann. Ihm wird man dann leicht ein grob fahrlässiges Handeln unterstellen können.
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Die Strippenberechtigung
Einer ausgebildeten Elektrofachkraft hingegen, wird man ein grob fahrlässiges Handeln nicht unterstellen können, was sich vor Gericht am geringeren Strafmaß messen lässt. Hinzu kommt, dass dieser Lehrgang ja dazu da ist, dafür zu sorgen, dass erst gar nichts passiert. In diesem Lehrgang wird man zur Elektrofachkraft für ein bestimmtes Anwendungsgebiet, hier im SHK-Handwerk, ausgebildet. Das bedeutet, man bekommt die nötigen praktischen Fertigkeiten und theoretischen Kenntnisse vermittelt. Ganz besonders die Gefahren, die durch den elektrischen Strom entstehen können, werden hier besprochen. Denn jährlich passieren immer noch 100 bis 150 tödliche Unfälle durch elektrischen Strom. Und in diese traurige Reihe möchte ja niemand gehören.
Was genau sind aber die „festgelegten Tätigkeiten im SHK-Handwerk“? Es handelt sich dabei um elektrische Arbeiten, die in engem Zusammenhang mit der eigentlichen Hauptarbeit stehen. Streikt zum Beispiel die Heizung und es wird ein Pumpenaustausch nötig, dann steht die nötige Verdrahtung der Pumpe in einem solchen engen Zusammenhang mit der Hauptarbeit. Aber Vorsicht: Arbeiten an der elektrischen Unterverteilung gehören nicht zur Hauptarbeit im .

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SHK-Handwerk.
Anlagenmechaniker fein raus
Was mich angeht, war ich sehr froh, dass dieser Elektrolehrgang angeboten wurde. Denn in meiner Berufsausbildung wurde mir in Sachen Ströme nicht so viel beigebracht. Anders sieht das heute bei den Anlagenmechanikern aus. Denn diese neue Generation, braucht diesen Lehrgang nicht, wenn der verantwortliche Unternehmer sich davon überzeugt hat, dass sein Mitarbeiter (Anlagenmechaniker) die Vorschriften und Kenntnisse einer „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk“ kennt und anwendet. Weiterhin muss der Chef den Mitarbeiter auf die Einhaltung der Vorschriften verpflichten. Falls der Unternehmer aufgrund seiner fehlenden elektrotechnischen Kenntnisse diese Aufgabe nicht erfüllt, kann er die notwendigen Fachkenntnisse seines Mitarbeiters, von einer unabhängigen Prüfungskommission bescheinigen lassen. Daher ist es gut, dass ich - wenn ich dann meinen Meister gemacht habe - die Kenntnisse selbst mitbringe und niemand anderen dazu brauche.

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Vorrausetzung dafür ist allerdings eine regelmäßige Weiterbildung um auf dem neusten Stand zu bleiben. Versäume ich diese Nachschulungen, bin ich wieder das, was ich vor meiner Lehrgangsprüfung war: Alles, aber auf jeden Fall keine Elektrofachkraft im SHK-Handwerk.

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von Frank Sengebusch

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