Arbeiten von Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten sind auf solche beschränkt, die in engem Zusammenhang mit der eigentlichen handwerklichen Tätigkeit stehen.
Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten dürfen in Stromflussrichtung gesehen erst nach Schnittstelle der zwischen der ortsfesten elektrischen Anlage und dem anzuschließenden Betriebsmittel tätig werden.
Lediglich das fachgerechte Verbinden von elektrischen Betriebsmitteln mit der Verbraucheranlage oder das Abtrennen elektrischer Betriebsmittel von der Verbraucheranlage sind zulässig.
Typische Arbeiten vonElektrofachkräften für festgelegte Tätigkeiten können Arbeiten ,z.B. von Kundendienst-/Servicetechnikern sein, die Bauteile/-gruppen austauschen oder elektrische Geräte bzw. .die elektrische Ausrüstung von Erzeugnissen ,über vorhandene Klemmen anschließen. Wie der Name schon sagt die Tätigkeiten müssen sich unmittelbar auf die Haupttätigkeit beziehen. Wer ein Gasgerät installiert, der sollte dieses auch elektrich mit den vorhandenen Versorgungsnetz anschließen dürfen. Außerdem muss der Chef eine Betriebs- und Arbeitsanweisung schriftlich erstellen, eben diese festgelgten Tätigkeiten genau Definieren.Des weiteren muss er seiner Elektrofachkraft das notwendige Werkzeug und Prüfmittel zur Verfügung stellen.
Und noch eine Kleinigkeit muss er beachten, eine einmal erworbene Zusatz-Qualifikation verlangt von Zeit zur Zeit auch einmal eine Nachschulung, damit die Elektrofachkraft auch eine bleibt.
Alles klar jetzt, oder sind noch Fragen. Schreibt an: monteur@sbz-monteur.de