Raumbuch, vielleicht der falsche Titel?
Im Kollegenkreis diskutieren wir schon seit Jahren das Thema Raumbuch. Insbesondere wenn meine Kollegen und ich uns als Sachverständige in den Streit zwischen zwei Parteien einmischen, könnte ein solches Raumbuch schnell zur Klärung beitragen. Dies ist oft der Fall, wenn die Parteien wahrheitsgemäß oder auch aus einem anderen Beweggrund vorgeben, bestimmte Voraussetzungen untereinander abgestimmt zu haben. Da Rechtsanwälte, Gerichte und Sachverständige bei solchen Vorgesprächen naturgemäß nicht dabei waren, können diese im Streitfall nur raten, wer denn wohl die Wahrheit sagt oder wessen Wahrheit letztlich vereinbart wurde. Schöner, weil einfacher, gerechter und friedlicher ist es hingegen, wenn man die Anforderungen im Raumbuch niederschreibt. Und hier fängt das Dilemma, glaube ich, schon an. Die Bezeichnung „Raumbuch“ schreckt ab. Man lernt dieses SHK-Handwerk ja nicht unbedingt, um sich anschließend als Buchautor einen Namen zu machen oder um der Karl May der Sanitärromane zu werden. Es sollte daher klar sein, dass dieses Raumbuch sich im einfachsten Fall auf ein DIN-A4-Formblatt beschränkt und keine schriftstellerischen Qualitäten vom Ersteller verlangt. Allerdings gehört ordentliches Fachwissen dazu, die Zusammenhänge herzustellen, die sich aus den Eintragungen in diesem Raumbuch ergeben. Lesen Sie dazu gerne einen aufschlussreichen Bericht ab Seite 10 dieser Ausgabe.
Ihr
Elmar Held
Redakteur und Dipl.-Ing. für Versorgungstechnik