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Keine Idee fürs Berichtsheft – Wir haben gleich zwei!

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SBZ-Monteur

Wasser für den menschlichen Gebrauch, dazu zählt Trinkwasser auch zur Nahrungsmittelzubereitung und für die Körperhygiene muss der Trinkwasser-Verordnung (TrinkwV) entsprechen. Damit eignet es sich grundsätzlich uneingeschränkt. Dazu die (TrinkwV):

Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist. Es muss rein und genusstauglich sein. Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn:

1.       bei der Wassergewinnung, Wasseraufbereitung* und der Wasserverteilung* mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden und…

LINK zur TrinkwV!

Selbstverständlich muss dann auch aufbereitetes Trinkwasser der TrinkwV entsprechen. Wir als Spezialisten für Trinkwasser haben damit eine besondere Verantwortung für unsere Kunden übernommen. Schließlich möchten wir nicht die Schuld an einer schweren Erkrankung unseres Kunden tragen.   

*Im Sinne der Verordnung ist damit in erster Linie der Wasserversorger in der Pflicht. Allerdings gilt dieser Passus im erweiterten Sinn auch für die Verteilung und Aufbereitung in einem Gebäude.

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