Nach der TRGI 2018 müssen Erdgasleitungen in Wohngebäuden, jährlich einer "Sichtkontrolle" unterzogen werden. Dieses kann durch den Betreiber der Gasanlage selbst vorgenommen werden. Dieses setzt allerdings in nicht unerheblichen Umfang technisches Wissen voraus. Hier muss der Installateur den Betreiber sorgfältig einweisen. Alle zwölf Jahre ist dann eine Wartung der Gasleitungsanlage fällig. Hier darf dann der Betreiber nicht selbst "Hand anlegen" da muss der Fachmann ran, denn neben der Sichtkontrolle wird jetzt auch die Gebrauchsfähigkeit gecheckt und dies ist nun nicht wirklich etwas für den "Gastechnischen Laien".
Folgende Gebrauchsfähigkeit Abstufungen werden gemacht:
Gebrauchsfähigkeitskriterien
Unbeschränkte Gebrauchsfähigkeit ist gegeben, wenn die Gasleckmenge beim Betriebsdruck kleiner 1 Liter pro Stunde beträgt und kein zusätzlicher Mangel wie z.B.starke Korrosion, oder wahrnehmbarer Gasgeruch vorliegt.
Verminderte Gebrauchsfähigkeit ist gegeben, wenn die Gasleckmenge beim Betriebsdruck gleich oder größer 1 und kleiner 5 Liter pro Stunde beträgt.
Keine Gebrauchsfähigkeit ist gegeben, wenn die Gasleckmenge beim Betriebsdruck gleich oder größer 5 Liter pro Stunde beträgt.
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