WICHTIG
Die Elektroinstallation ab dem Anschluss des Wechselrichters und die Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage muss in jedem Fall durch einen zugelassenes (konzessioniertes) Elektro-Installations Unternehmen vorgenommen werden.
Hinweis für den Elektriker: Auch wenn die Arbeiten nicht vom Elektriker selbst ausgeführt worden sind, haftet der Elektroinstallateur für die Elektroarbeiten an der gesamten Anlage – Auch für die Anlagenteile, die durch den SHK-Anlagenmechaniker installiert wurden.
Zusätzlich zum Blitzschutz und Überspannungsschutz sind für den sicheren Betrieb der PV-Anlage die Erdung und der Potentialausgleich zu beachten.
Dabei sind die Begriffe Erdung und Potentialausgleich wie folgt zu unterschieden:
Die fachgerechte Installation des Potentialausgleiches und der Erdung ist von hoher sicherheitstechnischer Bedeutung, da durch einen elektrischen Schlag auf dem Dach, schwere Folgeschäden (z.B. Sturz vom Dach) entstehen können.
Grundsätzlich ist die Erdung aller metallischen Teile einer elektrischen Anlage gemäß DIN VDE 0100, Teil 712 vorgeschrieben. Darüber hinaus ist vor allem die Erdung der Modulrahmen, einschließlich der Unterkonstruktion bei PV-Anlagen, mit trafolosen Wechselrichtern herzustellen, weil eine kapazitive Aufladung auf hohe Gleichspannungen am Modul nicht ausgeschlossen werden kann.