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Zum 01.10.2009 gelten strengere Energiespar-Regeln

Wer demnächst vor hat, einen Neubau zu erstellen oder seinen Altbau grundlegend zu modernisieren, der sollte vielleicht beim Architekten etwas aufs Tempo drücken: Am 1. Oktober nämlich tritt die neue Energiesparverordnung (EnEV 2009) in Kraft. Deren neue strenge Regeln können für Eigenheim-Besitzer und solche, die es werden wollen, im Einzelfall recht teuer werden.

Ziel der novellierten Energie- Einsparverordnung (EnEV) ist es, den Energiebedarf für Heizung und Warmwasser im Gebäudebereich um etwa 30 Prozent zu senken. Dabei haben es die neuen Regeln in sich, die im Herbst diesen Jahres eingeführt werden. Sie gelten für alle Bauvorhaben (also die Errichtung, Änderung, Erweiterung oder den Ausbau von Gebäuden), für die der Bauantrag nach dem 30. September 2009 gestellt wird. Bei nicht genehmigungsbedürftigen Vorhaben ist der Zeitpunkt der Kenntnisgabe bzw. der Beginn der Bauausführung entscheidend.

Das gilt ab 1. Oktober für alle Neubauten:

Wer ab dem 1. Oktober 2009 eine Baugenehmigung für den Neubau eines Wohnhauses beantragt, für den werden die Anforderungen an den Jahres- Primärenergiebedarf um durchschnittlich 30 Prozent verschärft.  Die Anforderungen an die Wärmedämmung der Gebäudehüllen sind um durchschnittlich 15 Prozent höher als zuvor. Wird in dem geplanten Gebäude Strom aus erneuerbaren Energien eingesetzt, darf dieser Strom nun bei der Berechnung des Energiebedarfs berücksichtigt werden, wenn er beispielsweise in Form einer Solaranlage auf dem Dach erzeugt und vorrangig in dem Gebäude selbst genutzt wird.

 Das müssen Moderniesierer künftig beachten:

Auch wer seinen Altbau grundlegend modernisiert, muss ab 1. Oktober mit verschärften Vorschriften zurechtkommen. So dürfen die neu errichteten oder eingebauten Teile nur noch 30 Prozent weniger Wärme durchlassen als bisher. Das gilt zum Beispiel für Außenwände, Fenster, Fenstertüren, Glasdächer, Außentüren, Decken und Dächer.

 Was grundsätzlich für alle Hauseigentümer gilt:

Generell müssen Hauseigentümer zahlreiche weitere Punkte beachten, die sich aus der Verschärfung der Engerie - Einsparverordnung ergeben. Hier die wichtigsten auf einen Blick:

Eigentümer von Wohngebäuden müssen bisher ungedämmte, nicht begehbare, aber zugängliche oberste Geschossdecken jetzt ebenfalls dämmen. Alternativ kann auch das bisher ungedämmte Dach gedämmt werden. Für begehbare oberste Geschossdecken gilt diese Pflicht ab Ende 2011.

Schrittweises Aus für Nachtspeicherheizungen

In Wohngebäuden mit mehr als fünf Wohnungen dürfen Nachtspeicherheizungen, die älter als 30 Jahre sind, ab dem Jahr 2020 grundsätzlich nicht mehr in Betrieb sein, sondern müssen durch effizientere Heizungen ersetzt werden.

Zum Download: EnEV_10.2009.pdf

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