Das ist mal starker Tobak: Die Energieeffizienzwerte in Energieausweisen für Immobilien sind mehr oder weniger Zufall!
Das ist das Fazit eines Tests an zwei repräsentativen Wohngebäuden, die der Verband Haus & Grund Deutschland hat durchführen lassen. Die von zehn verschiedenen Energieberatern berechneten Kennwerte wichen bis zu 46 Prozent voneinander ab. Alleine die Berechnung der Gebäudenutzfläche schwankte bei einer untersuchten Doppelhaushälfte zwischen 110 und 220 m2. Zum Hintergrund: Der Energiekennwert aus dem Energieausweis muss gemäß der EnEV in Immobilienanzeigen angegeben werden. Bei Nichtbeachtung kann ein Bußgeld bis zu 15.000.- Euro drohen. Interessantes Detail am Rande: Die Vorschrift gilt aber nicht für Anzeigen von Immobilienmaklern. So sieht das zumindest das Landgericht Gießen, da Makler im entsprechenden Paragraphen 16a der EnEV nicht ausdrücklich genannt werden...
Die zehn aus der Expertenliste der dena ausgewählten Energieberater untersuchten ein Mehrfamilienhaus mit sechs und ein Doppelhaus mit zwei Wohneinheiten. Sie berechneten die Werte unterschiedlich mit allen EnEV-gemäßen Verfahren. Für den Test wurden dann insgesamt zwanzig Ausweise ausgewertet, neun für das MFH und elf für die DHH, 12mal als Bedarfs- und 8mal als Verbrauchsausweise. Folgende Schlüsse zieht nun der Verband Haus & Grund Deutschland aus den Ergebnissen: Bedarfsausweise seien irreführend, da der Verbrauch in dem MFH beispielsweise deutlich geringer war als die von den Beratern ermittelten Bedarfe. So würden die Erwartungen von Eigentümern und Mietern zur möglichen Energiekosteneinsparung nicht erfüllt. Die hohen Abweichungen bei der Ermittlung der Nutzflächen führt der Verband auf die unterschiedliche Sorgfalt der Ausweisersteller zurück. Zudem sei die für den Energiekennwert relevante „fiktive“ Gebäudenutzfläche nicht mit der Wohnfläche identisch. Die Mieter würden getäuscht, da der Energiekennwert keine Auskunft über die Heizkosten gäbe. Der tatsächliche Verbrauch werde vielmehr beeinflusst von der Lage der Wohnung, der Anzahl der Bewohner und deren Verbrauchsgewohnheiten.
Die deutsche Energie-Agentur dena weist diesen, wie sie es nennt, „sogenannten Praxistest“ des Eigentümerverbandes Haus & Grund als nicht belastbar zurück. Es sei weder neu noch überraschend, dass Energieausweise unterschiedlich bewerten, schließlich seien ja verschiedene Formen und Methoden zugelassen. Die dena benennt drei Dinge, um den Ausweis verlässlicher und qualitativ besser zu machen: „Erstens sollten für Aussagen zu Modernisierungsempfehlungen und zur Wirtschaftlichkeit nur noch Energiebedarfsausweise auf Basis einer Vor-Ort-Begehung zugelassen werden. Zweitens sollten die Bundesländer das von der Bundesregierung vorgeschriebene Qualitätssicherungssystem für Energieausweise weiter vorantreiben. Drittens müssen die Methoden und Verfahren zur Datenaufnahme und Berechnung des Energieausweises vereinheitlicht und vereinfacht werden, damit der einzelne Energieberater verlässliche und vergleichbare Ergebnisse für das jeweilige Gebäude errechnen kann,“ so die dena.
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