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Die zuletzt gesperrten BAFA-Mittel zum MAP-Programm können seit dem 12.07.2010 mit veränderten Fördersätzen wieder beantragt werden. Auf dem ersten Blick gibt es doch wieder etwas zum Jubeln, doch warum werden Energieeinsparende Maßnahmen nicht mehr im Neubau gefördert? Das liegt wohl daran, dass es eine gesetzliche Nutzungspflicht für erneuerbare Energien gibt und somit jeder Häuslebauer gesetzlich verpflichtet ist das Erneuerbare Energien Gesetz auch anzuwenden. Schließlich erhält auch ein Autofahrer kein Geld vom Staat wenn er die Verkehrsregeln einhält.
Hier zum Download, die wichtigsten Änderungen:
energie_ee_aenderung_richtlinien_vom_17_02_2010
energie_ee_richtline_09_07_2010