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Rückstauschutz durch Hebeanlagen

Die Hebeanlagen für fäkalienfreies Abwasser dienen zum Samm
eln und automatischen Heben von fäkalienfreiem Wasser über die Rückstauebene. Diese Anlagen müssen den zurzeit gültigen Bau- und Prüfgrundsätzen nach DIN  EN  12050-2 [4] entsprechen. Eine Bau­art ist der Bodenablauf mit Pumpe. Solche Anlagen werden nicht in einen Schacht, sondern bodengleich eingebaut. Sie haben einen Rosteinlauf. Man nennt sie deshalb auch Unterflurhebeanlage. Die einzelnen Komponenten sind ähnlich denen der Fäkalien­hebeanlage. Sie unterscheiden sich jedoch darin, dass z. B. der Sammelbehälter nicht als geschlossener Behälter ausgeführt sein muss. Ist kein Geruchverschluss im Bereich des Rosteinlaufs vorhanden, wird auch keine separate Be- und Entlüftung benötigt. Der Druckleitungsanschluss, die Druckleitung und der Rückflussverhinderer müssen bei diesen Anlagen eine Mindestnennweite von DN  32 haben. Das Schmutzwasser kann zum Bodenablauf über den Einlaufrost und über seitliche Zuläufe fließen.

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