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Ohne darf nicht sein

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Wärmedämmung an Wasserleitungen

Gewissenhat wärmegedämmte Leitungen sorgen dafür, dass Wasser Kalt und 
auch Heiß bleibt. Bild: Missel
Gewissenhat wärmegedämmte Leitungen sorgen dafür, dass Wasser Kalt und auch Heiß bleibt. Bild: Missel

 

Wärmedämmungen dienen dazu, eine ungewünschte Energiezufuhr bzw. einen ungewünschten Energieverlust so weit wie möglich zu begrenzen. Wärmedämmungen sind somit weder (elektrische) Isolierungen, noch kann man sie als Außenkorrosionsschutz für die Leitungen werten. Als Wärmedämmstoffe für Rohrleitungen setzt man Mineralwolle sowie weich und hart geschäumte Kunststoffe ein. Bei der Auswahl der Dämm­materialien muss immer geprüft werden, ob im Einsatzfall auch Brandschutzbestimmungen genüge getan werden muss.

Dicht muss sein

Dämmstoffe müssen so beschaffen sein und verarbeitet werden, dass sie kein Wasser aufnehmen können. Durchfeuchtet ein Dämmstoff, wird seine wärmedämmende Wirkung so gut wie gänzlich aufgehoben. Das liegt daran, dass die in einem Dämmstoff eingeschlossene Luft den größten Teil seiner Dämmwirkung ausmacht.

Dringt in diese Luftbereiche nun Wasser ein, befindet sich damit dort ein Medium, das 25-mal besser die Wärme leitet als ruhende Luft. Daraus folgt, dass eine Durchfeuchtung eines Dämmstoffes verhindert werden muss. Dämmstoffe in Form von Dämmschläuchen aus Kunststoffen müssen geschlossenporig sein, damit das Material selbst kein Wasser aufnehmen kann. Wird als Dämmstoff Mineralwolle (Glaswolle oder Steinwolle) verwendet, ist eine wasserundurchlässige Verkleidung mit Blech oder auch Aluminiumfolie unverzichtbar.

Wichtig – besonders bei der Dämmung von Kaltwasserleitungen – ist es, die „Stoßfugen“ der Dämmmaterialien (also die Nahtstellen) sorgfältig gegen das Eindringen von Wasser abzudichten. Genau das lässt in der Praxis nicht selten sehr zu wünschen übrig. Werden die Dämmschläuche nur voreinander geschoben und die Stoßfugen nicht weiter behandelt, hat die (feuchte) Umgebungsluft Kontakt zur kalten Wasserleitung. Die Luft zieht zwischen Rohrleitungsoberfläche und Dämmschlauch und kondensiert dort. Das führt nicht nur zu einer Verringerung der Dämmwirkung, sondern kann auch Korrosionsgefahren für die Leitung nach sich ziehen. Um das zu vermeiden, müssen diese Nahtstellen sorgfältig gegen das Eindringen von Feuchtigkeit geschützt werden.

Rohrschelle auf dem Dämmstoff

Geschlossenporige Dämmschläuche aus Polyethylen oder auf Kautschukbasis werden vor Verlegung über das Rohr geschoben oder geschlitzt und um das Rohr gelegt. Die Stoßfugen und auch die Fugen der Schlitzstellen sind zu verkleben. Für das Verkleben dürfen nur vom Hersteller empfohlene Kleber verwendet werden. Der Einsatz normaler Haushaltskleber kann zur Korrosion an metallenen Leitungen führen. Praktischer sind hier Dämmschläuche, die an den Längsnähten bereits mit einem werkseitigen Klebeverschluss versehen sind. Bei diesen beschränkt sich das Verkleben auf die Stoßfugen. Diese dichte Verbindung der Dämmstoffelemente spielt natürlich auch im Bereich der Leitungsabzweige eine wichtige Rolle. Hier dürfen die Dämmschläuche nicht nur so dicht wie möglich herangeschoben werden – der Abzweig muss in die vollständige Dämmung mit eingebunden sein. Um die Wärmedämmung an den Rohrleitungen nicht zu unterbrechen, sollen Gleitschellen der Rohrleitungsbefestigung auf den Außendurchmesser der gedämmten Leitung abgestimmt sein. Sie sollen also die ununterbrochene Dämmung der Leitung vollständig umfassen. Werden – zur Führung der Leitungsbewegung durch temperaturbedingte Längenänderungen – Festschellen erforderlich, muss die Rohrschelle zwangsläufig direkt am Rohr sitzen. Diese Stelle ist nachzudämmen, z. B. mit selbstklebenden Dämmband oder durch Überkleben eines größeren Dämmschlauch­stückes. Ähnlich verfährt man mit Armaturen, die in die Dämmung mit einzubeziehen sind.

Dicke je nach Richtung

Um die Funktion der Dämmung von Rohrleitungen durch Baumaßnahmen anderer Gewerke nicht in Frage zu stellen, sollte eine Dämmung mit einer widerstandsfähigen Außenhaut eingesetzt werden. So kann verhindert werden, dass Beschädigungen die gewollte Dämmfunktion dennoch in Frage stellen. An Kaltwasserleitungen ist eine Dämmung aufzubringen, um in erster Linie eine Erwärmung des Wassers zu verhindern. Kaltes Trinkwasser soll dem Verwender frisch und kühl zur Verfügung stehen. Darüber hinaus verhindert die Dämmung auch eine Kondenswasserbildung auf den Rohren bei Vorhandensein einer höheren Feuchtigkeit der Umgebungsluft. Um eine ungewünschte Erwärmung des kalten Trinkwassers in den Rohrleitungen zu vermeiden, werden mit der DIN 1988-200 [1] Mindestdicken der zu verwendenden Dämmstoffe vorgeschrieben. Die Dämmstoffdicken sind dabei bezogen auf eine Wärmedurchlasszahl des Dämmstoffes (λ) von 0,04 W/(m×K). Werden Dämmstoffe mit effektiverer Dämmwirkung verwendet, können die Dämmstoffdicken entsprechend geringer ausfallen. Der Hersteller des Dämmstoffes muss hierzu Angaben machen. Die Dämmschichtdicke an Kaltwasserleitungen ist nicht von der Nennweite der Rohrleitung abhängig. Hier soll ja schließlich verhindert werden, dass Wärme von außen auf die Leitung und ihren Inhalt einwirken kann. Die von außen kommende Energie ist – unabhängig von der Nennweite – immer gleich. Geht es um Warmwasserleitungen, muss verhindert werden, dass Wärmeenergie aus der Leitung heraus verloren geht. Je größer die Rohrleitung ist, desto mehr Masse an warmen Wassers steht in ihr. Und je größer die Masse des warmen Wassers ist, desto größer ist auch die Energie, die verloren zu gehen droht. Fazit: Die Dämmschichtdicke von Warmwasserleitungen ist von der Wärmedurchlasszahl des Dämm­stoffes und von der Nennweite der Warmwasserleitung abhängig. Wie „dick die Warm­wasserleitun­gen verpackt“ werden müssen, wird nicht mit der DIN 1988-2 geregelt. Da es um die Verhütung von

Energieverlusten geht, greift hier die EnEV [2]. In dieser werden für die

erforderlichen Dämmschichtdicken für Warmwasser führende Leitungen festgelegt.

Die exakte Umsetzung einer einwandfreien Wärmedämmung schützt den Anlagenersteller vor möglichen Geldbußen. Ferner ist die fachgerechte und den beschriebenen Regeln der Technik entsprechende Ausführung der Wärmedämmung ­eine wichtige Voraussetzung für einen hygienischen Anlagenbetrieb. Und dieser kann kontrolliert werden bzw. wird regelmäßig überprüft.

Literaturnachweis:

[1] DIN 1988-200: Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen (TRWI); Planung und Ausführung; Bauteile, Apparate, Werkstoffe

[2] EnEV: Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung – EnEV)

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