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Neue Energiesparregeln für Altbauten

Die Energieeinsparverordnung EnEV 2009 schreibt strengere Grenzwerte vor: Wer saniert, spart künftig mehr Energie. Pflicht wird die Nachrüstung von Geschossdecken, Nachtspeicherheizungen müssen nach einer Übergangsfrist stillgelegt werden.

Am 1. Oktober tritt die neue Energieeinsparverordnung EnEV 2009 in Kraft. Sie gilt neben Neubauten auch für den Altbaubestand und löst die EnEV aus dem Jahr 2007 ab.

Gesamtsanierungsmaßnahmen im Altbau werden künftig im Vergleich zur alten Regelung rund 30 Prozent mehr Primärenergie einsparen.  Auch wenn keine Sanierung ansteht, gibt es Nachrüstregeln. So müssen bis Ende 2011 in allen unbeheizten Dachräumen die oberste Geschossdecke oder das (geneigte) Dach gedämmt werden. „Ausgenommen sind Wohngebäude mit weniger als drei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung zum Stichtag 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat. Bei einem Eigentümerwechsel gilt diese Ausnahme nicht mehr. Nachtspeicherheizungen in größeren Häusern werden in zehn Jahren, ab 2020, stufenweise abgeschafft. Die Kontrolle der Regeln erfolgt durch die Bezirksschornsteinfegermeister. Nachtstromspeicherheizungen in Wohngebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten werden ab 2020 schrittweise außer Betrieb genommen. Dies ist jedoch an einigen Voraussetzungen gebunden, die Nachtspeicherheizung muss vor 1990 installiert worden sein und das einzige Heizsystem darstellen. Geräte, die nach 1990 in Betrieb gingen, müssen spätestens 30 Jahre nach Einbau außer Betrieb genommen werden.

Mit dem Inkrafttreten der EnEV 2009 werden erstmals seit 2002 die energetischen Anforderungen an Sanierungen erhöht. Und das nicht nur für Gesamtsanierungen: Einzelmaßnahmen, etwa wenn nur die Fassade oder die Fenster erneuert werden, müssen ab Oktober energetisch um rund 20 bis 30 Prozent höherwertiger ausgeführt werden als bisher.
Wird ein Gebäude saniert, lohnt es sich durchaus ein höheres energetisches Niveau zu erreichen. Die Mehrkosten für dickere Dämmmaterialien oder eine effizientere Heizung sind gering. Die vom Staat finanziell geförderten und mit Krediten bedachten Sanierungskosten amortisieren sich aufgrund der Energieeinsparung.

Für Strom aus erneuerbaren Energien gibt es neue Anreize. So kann der aus Photovoltaikanlagen gewonnene Strom auf den Endenergiebedarf des Gebäudes angerechnet werden. Voraussetzung ist, dass der Strom im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zu dem Gebäude erzeugt wird und vorrangig in dem Gebäude selbst genutzt wird.

Verantwortlich für die Einhaltung der Vorschriften der EnEV 2009 sind der Eigentümer und die ausführenden Firmen. Der Nachweis erfolgt über die Unternehmererklärung, die der Eigentümer auf Verlangen der unteren Bauaufsichtsbehörde vorzulegen hat. In der Erklärung bestätigt der ausführende Unternehmer, dass er die EnEV 2009 bei der baulichen oder anlagentechnischen Modernisierung eingehalten hat. Die Unternehmererklärung ist vom Eigentümer mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Bei heizungstechnischen Anlagen prüft zusätzlich der Bezirksschornsteinfegermeister als Beliehener im Rahmen der Feuerstättenschau, ob die Anforderungen eingehalten wurden.

Mit der Neuregelung der Energieeinsparverordnung wollen Bund und Länder den Energieverbrauch im Gebäudebestand deutlich senken. Wohn- und Geschäftsgebäude haben einen Anteil von mehr als 40 Prozent am Gesamtverbrauch in Deutschland. Die EnEV trat erstmals 2002 in Kraft und löste die Wärmeschutz- und Heizungsanlagenverordnungen ab.

Zukunft Altbau informiert Wohnungs- und Hauseigentümer unabhängig über den Nutzen energieeffizienter Altbaumodernisierung und über Fördermöglichkeiten. Ziel ist eine qualifizierte Sanierung des Altbaubestandes. Das Programm wird von der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA) in Karlsruhe umgesetzt. Gebührenfreie Informationen zur EnEV-Novelle gibt es beim Beratungstelefon von Zukunft Altbau, 08000/12 33 33, oder unter www.zukunftaltbau.de.

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