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Meldungen aus der SHK-Szene

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17 Prozent Marktwachstum machen 2016 zum Wärmepumpen-Rekordjahr

Größter Gewinner sind erdgekoppelte Systeme: Gegenüber dem Vorjahr legten sie um 21,8 Prozent zu (2015: 17.000 Geräte; 2016: 20.700 Geräte). Luftwärmepumpen legten um 14,5 Prozent von 40.000 Stück 2015 auf 45.800 in 2016 zu. Wie bereits im Vorjahr waren dabei insbesondere Monoblockgeräte mit einem Zuwachs von 19,5 Prozent beliebt (2015: 21.000; 2016: 25.100). Bei den Splitgeräten fiel das Wachstum mit 8,9 Prozent etwas kleiner aus (2015: 19.000; 2016: 20.700).

Die Marktanteile zwischen erdgekoppelten Wärmepumpen und Luftwärmepumpen verändern sich gegenüber dem Vorjahr kaum: Luftwärmepumpen beherrschten auch 2016 den Absatz mit 68,9 Prozent (Vorjahr: 70,2 Prozent). Erdwärmepumpen legten um ein knappes Prozent zu (2016: 31,1 Prozent; 2015: 29,8 Prozent).

Wärmepumpen-Nutzer zahlen die volle EEG-Umlage und leisten so einen Beitrag 
zur Finanzierung der Energiewende. Heizöl, ein Hauptverursacher der globalen 
Erderwärmung, wird gar nicht beteiligt.
Wärmepumpen-Nutzer zahlen die volle EEG-Umlage und leisten so einen Beitrag zur Finanzierung der Energiewende. Heizöl, ein Hauptverursacher der globalen Erderwärmung, wird gar nicht beteiligt.

Der Absatz von Warmwasserwärmepumpen blieb mit 12.500 Geräten unverändert gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt sind ca. 750.000 Heizungswärmepumpen in Deutschland installiert.

Ölpreisverfall verhindert breite Marktdurchdringung

Mit 62.500 abgesetzten Heizungswärmepumpen war 2008 bisher das erfolgreichste Jahr für Wärmepumpen: Teures Heizöl machte Erneuerbare Energien als preiswerte Alternative für viele Verbraucher attraktiv.

Heute haben sich diese Rahmenbedingungen ins Gegenteil verkehrt: Während der Heizölpreis 2016 auf ein neues Rekordtief fiel, steigen die Strompreise seit Jahren. Dazu Dr. Martin Sabel, Geschäftsführer des Bundesverbandes Wärmepumpe: „Fast 17 Prozent Marktwachstum sind ein ermutigendes Signal für unsere Branche. Die hohen Fördersätze des Marktanreizprogramms seit April 2015 und die im Sinne des Klimaschutzes verschärften Anforderungen der Energieeinsparverordnung seit Anfang 2016 waren die Wegbereiter für diesen Aufschwung. Betrachtet man die absoluten Verkaufszahlen, so sieht man jedoch, dass die Wärmepumpe noch weit davon entfernt ist, ihr volles Potential für den Klimaschutz zu entfalten. Die Energiewende ist leider noch immer nicht im Heizungskeller angekommen.“

Rekordabsatzjahr 2016: Die hohen staatlichen Fördergelder für Wärmepumpen 
und die verschärften Anforderungen durch die Energieeinsparverordnung sind 
nach Ansicht des Bundesverbandes Wärmepumpe verantwortlich für die 
gestiegenen Absatzzahlen. Bilder: BWP
Rekordabsatzjahr 2016: Die hohen staatlichen Fördergelder für Wärmepumpen und die verschärften Anforderungen durch die Energieeinsparverordnung sind nach Ansicht des Bundesverbandes Wärmepumpe verantwortlich für die gestiegenen Absatzzahlen. Bilder: BWP

Gebäudebestand bleibt Sorgenkind der Energiewende

Während die Wärmepumpe in jedem dritten neugebauten Wohngebäude eingesetzt wird, bleibt der Erfolg im Gebäudebestand aus – hier liegt der Marktanteil bei unter 5 Prozent. „Diesen Bereich muss die Politik adressieren, schließlich sind zwei Drittel der 21 Millionen Heizungen in Deutschland unzureichend effizient“, argumentiert Dr. Sabel. Wegen der höheren Energieverbräuche in älteren Gebäuden reagieren die Verbraucher sensibler auf die Preise der verschiedenen Energieträger als in sparsamen Neubauten. Während der Preis für Heizöl auf unter 5 Cent gesunken ist, verharrt der Heizstrompreis bei über 21 Cent. Dabei machen Steuern, Abgaben und Umlagen 76 Prozent des Heizstrompreises aus, während Heizöl in Deutschland – im Unterschied zu den meisten anderen EU-Ländern – kaum besteuert wird.

Strategiepapiere sehen Wärmepumpe als zentrale Heizung der Zukunft

Gemessen am Gesamtabsatz für Wärmeerzeuger beträgt der Marktanteil von Wärmepumpen noch unter 10 Prozent. Das ist weit von der zentralen Rolle entfernt, die der Wärmepumpe im Klimaschutzplan 2050 oder in der Energieeffizienzstrategie Gebäude zugeschrieben wird. Unter dem Schlagwort Sektorkopplung fordern diese Papiere ebenso wie Studien des Fraunhofer ISE oder der Deutschen Umwelthilfe, den Wärmesektor zu elektrifizieren. Wärmepumpen als hocheffiziente Technologie sollen dabei sicherstellen, dass der Stromverbrauch nicht unnötig steigt. „Wer die Sektorkopplung will, muss die Steuern und Abgaben auf Energieträger neu ausrichten. Eine CO2-Bepreisung wäre dafür ein geeignetes Instrument“ so Dr. Sabel.


Jetzt schnell für die Kunden sichern: Staatliche Zuschüsse für barrierefreie Bäder

Wieder aufgelegt: KfW-Programm 455 / Aufgestockt: 75 Mio. Euro für 2017 / Schnelles Handeln lohnt sich: Begehrte Mittel / Nur noch online: Erfolgreich Antrag stellen / www.aktion-barrierefreies-bad.de: Merkblatt zum Downloaden

Neues Jahr, neues altersgerechtes Badezimmer – und das mit staatlicher Finanzspritze: Seit dem 3. Januar 2017 können private Eigentümer und Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren wie Stolperschwellen oder beengte Raumverhältnisse bei der KfW Bankengruppe beantragen.

Vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) werden dafür 75 Mio. Euro zur Verfügung gestellt und damit rund 26 Mio. Euro mehr als 2016. „Wir sind sehr glücklich über die Neuauflage des KfW-Programms 455, denn sie bringt nicht nur uns wichtige Planungssicherheit,“ sagt Jens J. Wischmann, Sprecher der Aktion Barrierefreies Bad.

Die unter der BMUB-Schirmherrschaft stehende Initiative könne so speziell in den nächsten Wochen und Monaten ihren Informationsaufgaben mit erhöhter Intensität nachkommen und sowohl Endverbraucher als auch die Badprofis selbst über die aktuellen Möglichkeiten der Förderung von altersgerechten Badumbauten auf dem Laufenden halten.

Das schließe die Motivation zum schnellen Handeln mit ein. „Im Vorjahr waren die Töpfe bekanntlich schon Ende Juli leer“, erinnert Wischmann. Wie der Geschäftsführer der Vereinigung Deutsche Sanitärwirtschaft (VDS) weiter erklärt, habe man über die Neuauflage direkt nach deren Veröffentlichung über die eigenen digitalen Medien berichtet – mit guter Resonanz.

Begehrt, aber begrenzt: die staatlichen Finanzspritzen für den 
altersgerechten Umbau u. a. von Badezimmern. Seit Januar können sie wieder 
bei der KfW Bankengruppe beantragt werden – und zwar ausschließlich 
online. Insgesamt 75 Mio. Euro wurden dafür vom Bundesministerium für 
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) zur Verfügung 
gestellt.
Foto: Vereinigung Deutsche Sanitärwirtschaft (VDS) / Shutterstock©
Begehrt, aber begrenzt: die staatlichen Finanzspritzen für den altersgerechten Umbau u. a. von Badezimmern. Seit Januar können sie wieder bei der KfW Bankengruppe beantragt werden – und zwar ausschließlich online. Insgesamt 75 Mio. Euro wurden dafür vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) zur Verfügung gestellt. Foto: Vereinigung Deutsche Sanitärwirtschaft (VDS) / Shutterstock©

Was geblieben und was neu ist

Badprofis sollten ihre Kunden daher besser heute als morgen informieren, dass bei einer Mindestinvestition von 2.000 Euro bis zu 5.000 Euro an Zuschuss fließen. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen wie bisher u. a. die Schaffung bodengleicher Duschen, die Anpassung der Raumgeometrie sowie eine adäquate Modernisierung von Sanitärobjekten wie WCs und Waschtische.

Neu hingegen ist, dass die Mittel ausschließlich online über das sogenannte KfW-Zuschussportal beantragt werden können. Dazu gehören eine Registrierung und vor der Auszahlung ein Postident-Verfahren. Mit einer entsprechenden Vollmacht lässt sich der Antrag zudem nun auch über eine dritte Person stellen; zum Beispiel einen Verwandten, Freund oder aber den mit den Umbaumaßnahmen betrauten Badprofi selbst. Ebenfalls gut zu wissen für das weitere Vorgehen: Die Förderzusage kommt laut KfW sofort.

Über diese (bürokratische) Erleichterung dürften sich ebenfalls viele freuen: Nach Abschluss der Arbeiten bedarf es keiner weiteren Bestätigung des Fachunternehmers. Es reicht nun, wenn der Auftraggeber detaillierte Originalrechnungen und gegebenenfalls andere Nachweise zehn Jahre lang aufbewahrt und bei einer Überprüfung auf Verlangen vorlegt.

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