SAVE the DATE: Anmelden zum 3. Forum Trinkwasserhygiene in 2019
Gebündeltes Wissen für sauberes Wasser
Das 3. Forum Trinkwasserhygiene hat sich zum Ziel gesetzt, den wachsenden Anforderungen einer hygienisch einwandfreien, sicheren, energieeffizienten sowie höchsten Komfortansprüchen genügenden Bereitstellung von Trinkwasser mit praxisorientierten Lösungen zu begegnen. Dafür bündeln die drei in der TGA-Branche führenden Unternehmen Danfoss, Rehau und Schell ihre Kompetenzen und vermitteln Antworten auf offene Fragen. Danfoss spezialisiert sich unter anderem auf Komponenten und Systeme für die hygienisch sichere Trinkwassererwärmung sowie energieeffiziente Nah- und Fernwärmenutzung.
Die Teilnehmer des Forums schätzen den kompetenten Austausch mit aktuellen dringlichen Themen der Branche. Dieses Mal geht es um Gefährdung und Verantwortung in der Trinkwasserinstallation. Vorträge widmen sich dabei der hygienischen Auslegung im Trinkwarmwassersystem. Zudem wird der Frage nachgegangen, ob Kaltwasserhygiene nur ein Hype ist oder reale Gefahren birgt. Führt in der TGA-Planung kein Weg an kalter Zirkulation vorbei? Wie wirkt sich dies auf Bau- und Betriebskosten aus und welche neuen Anforderungen bringt die überarbeitete Richtlinie VDI 6023 mit sich? Antworten auf diese und weitere Fragen geben die Vertreter der organisierenden Unternehmen vor Ort. Zugleich wird auch Prof. Dr.-Ing. Franz-Peter Schmickler von der Fachhochschule Münster mit zwei Vorträgen vertreten sein.
Das Forum richtet sich an alle Verantwortlichen der TGA-Branche in Planung, Errichtung und Betrieb. Es findet im Februar 2019 an sieben Veranstaltungsorten statt: in Essen (12. Februar), Karlsruhe (14. Februar), Erfurt (19. Februar), Erlangen (20. Februar), Darmstadt (21. Februar), Berlin (26. Februar) und Hamburg (27. Februar). Anmeldungen sind unter www.forum-trinkwasserhygiene.de möglich. Anmeldungen bis 15. Dezember 2018 erhalten einen Frühbucher-Rabatt. Die Teilnehmerzahl ist limitiert.
Wichtige Expertentipps für die Anschaffung einer modernen Feuerstätte
Vor der Anschaffung: Schornsteinfeger, Kaminbauer und Vermieter zu Rate ziehen
Erster Ansprechpartner vor der Anschaffung ist der zuständige, bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger. Er kann sagen, ob ein vorhandener Schornstein für den Anschluss einer Feuerstätte geeignet ist oder saniert bzw. erneuert werden muss. In Mietwohnungen ist ferner die schriftliche Zustimmung des Vermieters einzuholen. Die Feuerstätte sollte grundsätzlich von einem Fachbetrieb installiert werden. Dieser hält sich an die verbindlichen Anleitungen der Hersteller und beachtet die detaillierten Bestimmungen zum Brandschutz.
Kamin- oder Pelletofen, Heizkamin oder Kachelofen?
In Deutschland bieten rund 50 Hersteller über 1.000 unterschiedliche Geräte und Varianten an. Während Kamin- und Pelletöfen freistehende Einzelfeuerungen sind und schnell auf- und abgebaut werden können, handelt es sich bei Heizkaminen und Kachelöfen um individuell gestaltete Anlagen, die vom Ofenbauer in Handarbeit gesetzt werden. Eine umfangreiche Liste – aufgeteilt nach den unterschiedlichen Feuerstätten – kann im Internet auf der Verbraucherseite www.ratgeber-ofen.de unter dem Stichwort „Herstellersuche“ aufgerufen werden.
Heizleistung ist abhängig von Raumgröße und Wärmedämmung
Besonders wichtig: Die Heizleistung muss an den tatsächlichen Wärmebedarf angepasst sein. Dieser richtet sich nach der Größe des Aufstellraumes, der zu beheizenden Wohnfläche und der Gebäudeart bzw. Wärmedämmung. Wobei folgende Richtwerte gelten: Bei einem Altbau mit mittlerem Dämmstandard rechnet man mit 1,2 kW Heizleistung pro zehn Quadratmeter Wohnfläche und bei einem Neubau mit guter Wärmedämmung mit 0,7 kW. Um diesem geringen Wärmebedarf gerecht zu werden, bieten viele Hersteller mittlerweile auch Geräte mit geringer Heizleistung an. Bei diesen regelt eine elektronische Abbrandsteuerung das Zusammenspiel von Luftzufuhr, Brennstoff und Abbrandphase, sodass auch bei einem geringen Wärmebedarf stets wenig Emissionen entstehen.
Nach dem Einbau: Der Schornsteinfeger erteilt die offizielle Betriebserlaubnis
Ist die Feuerstätte an den Schornstein angeschlossen, überprüft der zuständige Schornsteinfeger die sichere Abführung der Abgase und die Einhaltung sicherheitstechnischer Vorgaben wie zum Beispiel die Abstände der Feuerstätte zu brennbaren Bauteilen oder Einrichtungsgegenständen. Ist alles in Ordnung, erteilt er die offizielle Betriebserlaubnis. Weitere Informationen zu Anschaffung, Einbau und Betrieb moderner Feuerstätten unter www.ratgeber-ofen.de.