Heizungsmodernisierungen werden vom Staat attraktiv gefördert. Das sind grundsätzlich gute Nachrichten. Doch wenn es darum geht, die Fördersummen tatsächlich zu beantragen, werden sanierungswillige Hausbesitzer mit komplizierten Fördermittelrichtlinien konfrontiert. Die Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft e.V. (VdZ) bringt jetzt mit der neu aufgelegten VdZ-Info Nr. 12 wieder Licht in den undurchsichtigen Förderdschungel. Die Broschüre enthält aktuelle, gut verständliche Informationen über die Basis- und Bonusförderung im Marktanreizprogramm 2010 des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das Heizungsmodernisierungs-Maßnahmen in Kombination mit Erneuerbaren Energien fördert. Sie gibt einen klaren Überblick über die Bargeldzuschüsse des Bundesumweltministeriums und kann kostenfrei herunter geladen werden.
Neu: Kesseltausch wird ab sofort nur noch begrenzt gefördert
Für eine Modernisierungsmaßnahme, bei der ein alter Heizkessel ausgetauscht wird, kann der so genannte Kesseltauschbonus jetzt doch noch bis zum 30.12.2010 beantragt werden. Möglich ist das allerdings nur, wenn die neue Anlage mit einer Solarkollektoranlage ausgerüstet wird, die nicht nur die Warmwasserbereitung sondern vor allem auch die Raumbeheizung unterstützt. Statt den bisher 750 € gibt es jetzt immerhin noch einen Bargeldzuschuss in Höhe von 400 €. Wenn die neue Solaranlage jedoch ausschließlich für die Warmwasserbereitung arbeitet, gibt es keine Fördermittel mehr.
Fördervolumen ist begrenzt
Wer sich überlegt, einen Fördermittelantrag beim BAFA zu stellen, muss ihn spätestens bis zu 6 Monaten nach der Installation der neuen Heizungsanlage einreichen. Jährlich investiert der Staat 500 Millionen Euro Fördergelder für die Nutzung Erneuerbarer Energien bei der Wärmeerzeugung. Hier geht es zur Fördermitteldatenbank!
Neue VDZ-Info Broschüren
Die aktualisierte VdZ-Info 12 enthält die aktuellen, gut aufbereiteten Informationen über die Basis- und Bonusförderung im Marktanreizprogramm 2010 des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das Heizungsmodernisierungsmaßnahmen in Kombination mit Erneuerbaren Energien fördert. In der VdZ-Info 15 werden die KfW-Programme 430 Erneuerung der Heizung mit Hocheffizienzpumpe (5% Investitionszuschuss) und 431 Optimierung der Wärmeverteilung in bestehenden Heizungsanlagen (25% Investitionszuschuss) verständlich vorgestellt. Die neue Broschüre liefert u. a. Antworten auf die Fragen was gefördert wird, wie hoch die Zuschüsse sind, wer die Anträge stellen kann und wo es weitere Informationen gibt. Um die Barzuschüsse der KfW zu erhalten, müssen künftig der Heizungs-Check und der Hydraulische Abgleich nachgewiesen werden, die in der VdZ-Info 15 ebenso erläutert werden.
Formular zum Nachweis des Hydraulischenabgleichs